Labor: Neues FRITZ!OS für FRITZ!Box 7530, 7590 & 7590 AX – das ist neu

AVM hat neue Software veröffentlicht. Ein aktualisiertes FRITZ!OS im Labor gibt’s gleich für mehrere Modelle, nämlich die FRITZ!Box 7530, 7590 und die 7590 AX. Nutzer, die bereits die Laborversion einsetzen, können das Update über ihre Box einspielen, alle anderen, die nun neugierig sind, können über diese Seite einsteigen.

Changelog:

# Neue Funktionen und Verbesserungen ab FRITZ!OS 7.39-96395/96396/96397

# Neue Funktionen in FRITZ!OS 7.39

## Internet:


– **Neu** IP-Sperrliste für einkommende Pakete

# Weitere Verbesserungen im FRITZ!OS 7.39

## Telefonie:


– **Behoben** Stammnummer wurde nicht angezeigt, wenn die Einstellungen des SIP-Anlagenanschlusses bearbeitet wurden

# Verbesserungen im FRITZ!OS 7.39-96395/96396/96397 innerhalb FRITZ!Labor

## Internet:


– **Behoben** Löschen der letzten WireGuard-Verbindung unter Umständen fehlerhaft


– **Verbesserung** Ereignismeldungen bei Erkennung und Beendigung von DNS-Störungen präzisiert


– **Verbesserung** Erweiterung eines WireGuard-VPN-Clients um weitere Verbindungen ermöglicht


– **Verbesserung** WireGuard-VPN-Verbindungen werden auf einem eigenem Tab mit vereinfachter oder benutzerdefinierter Einstellung bereitgestellt

## Telefonie:


– **Behoben** Bei Nutzung von TCP wurden unter speziellen Bedingungen keine eingehenden Anrufe signalisiert (Anbieter tango.lu)


– **Behoben** Rufnummer aus einem Eintrag der Anrufliste konnte nicht zu einem vorhandenen Telefonbucheintrag hinzugefügt werden

## Heimnetz:


– **Behoben** Fehlerhafte Anzeige von Einstellungen der Kindersicherung in den Details von VPN-Benutzern

## System:


– **Behoben** Ersteinrichtungsassistent konnte nicht beendet werden

## USB:


– **Behoben** Dateinamen mit Sonderzeichen auf NTFS-formatierten Datenträgern konnten nicht angezeigt werden


– **Behoben** NTFS-formatierte Datenträger konnten nicht eingebunden werden

Hinweis für Nutzer, die keine Labor-Version einsetzen, dies aber mal ausprobieren wollen:

  1. Lest und bestätigt den angezeigten Hinweis auf der Labor-Seite von AVM zu eurer FRITZ!Box.
  2. Klickt auf „Download“ und speichert die Datei auf eurem Computer.
  3. Entpackt die Labor-Datei (*.zip).
  4. Führt das Update über die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box durch und wählt in der Fußzeile „Ansicht: Erweitert“ aus.
  5. Wählt im Menü „System / Update“.
  6. Wählt die Registerkarte „FRITZ!OS-Datei“. Sichert die Einstellungen eurer FRITZ!Box. Die Ausführung muss zusätzlich bestätigt werden.
  7. Wählt über „Datei auswählen“ die Firmware-Datei aus, die ihr zuvor heruntergeladen habt.
  8. Klickt auf „Update starten“.
  9. Folgt den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Während des Updatevorgangs blinkt die Leuchtdiode „Info“ der FRITZ!Box. Diese erlischt, wenn der Update-Vorgang abgeschlossen ist. Habt etwas Geduld, dieser Vorgang kann einige Minuten dauern. Sobald das Update abgeschlossen ist, wird die FRITZ!Box neu gestartet und ist anschließend wieder betriebsbereit.

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Vivid ab sofort mit erhöhten Cashback-Raten auf alle Kartenzahlungen

Das Fintech Vivid wurde hier im Blog schon das eine oder andere Mal erwähnt. In Sachen Weiterentwicklung legt man da doch ein ordentliches Tempo an den Tag. Logisch, denn man muss sich da mit etablierten Fintechs (Revolut, Bunq oder auch N26) messen. Im März hatte man dann größere Neuerungen für sein Cashback-Programm verkündet. Kurz gefasst: Diese ermöglichen es Nutzern eines kostenlosen Standard-Kontos, überhaupt am Cashback-Programm teilzunehmen, Nutzer eines kostenpflichtigen Prime-Kontos profitieren von erhöhten Raten. Nun folgt eine Verbesserung der Konditionen in zwei Akten.

Als man die Neuerungen verkündet hatte, waren die verbesserten Konditionen an einen monatlichen Mindestumsatz von 500 Euro gekoppelt. Hier besserte man nach eigenen Angaben aufgrund von Nutzerfeedback nach und warf diesen Mindestumsatz kurzerhand über Bord. Grundsätzlich ist es so, dass Vivid einige Partner hat, bei denen man von speziellen Cashback-Raten profitiert. Ich hatte es aber eingangs anklingen lassen, dass man auch unabhängig davon auf sämtliche Zahlungen ein prozentuales Cashback bietet.

Man hat die Cashback-Raten nochmals erhöht. Nutzer eines kostenlosen Standard-Kontos erhalten fortan 0,5 Prozent Cashback auf sämtliche Karteneinsätze im Europäischen Wirtschaftsraum. Zuvor hatte man hier 0,2 Prozent angesetzt. Auch für Prime-Kunden wird die Cashback-Rate erhöht. Waren es hier zuvor 1 Prozent, sind es nach der Cashback-Raten-Erhöhung 1,5 Prozent Vergütung, die es auf jede Kartenzahlung, ganz gleich ob online oder offline, zurückgibt. Logisch, da könnt ihr natürlich auch auf Google Pay und Apple Pay zurückgreifen – unterstützt Vivid beides.

Weiterhin gibt es hier bei einem Restaurant-Besuch außerhalb des EWR für Prime-Kunden zudem 3 Prozent zurück. Bedeutet: Das kostenpflichtige Prime-Abo (9,99 Euro) rechnet sich ab einem Monatsumsatz (per Karte) von etwa 670 Euro. Der regelmäßige Leser wird es sicherlich wissen: Ich nutze Vivid beispielsweise mit den Shared Pockets als ein „Gemeinschaftskonto“. Praktisch, da hier jeder mit seinen eigenen Karten zum Einkaufen auf Kosten des gemeinsamen Haushaltskontos kann. Das ebenfalls bei der Solaris Bank beheimatete Fintech Tomorrow bietet diese Funktion auch an, dort allerdings ohne kostenloses Kontomodell.

Sowohl für Standard- als auch die Prime-Kunden gilt: Das Cashback wird an einen virtuellen Aktienkurs gekoppelt. Nein, da erhaltet ihr keine Aktie, wohl aber profitiert ihr da von etwaigen Kurszuwächsen. Dies beschreibt man auch in den entsprechenden AGB zum Cashback-Programm näher.

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Amazon gelingt Schlag gegen Fake-Bewertungen

Ihr habt es in den letzten Monaten sicherlich mitbekommen. Amazon arbeitet am eigenen Image der Verkaufsplattform, sodass man einige Anbieter rausgeworfen hat, die gegen Amazons Richtlinien verstoßen haben, indem sie monetäre Vorteile für gute Bewertungen boten. Den Bewertungen geht’s derzeit wieder verstärkt an den Kragen.

Nach juristischen Auseinandersetzungen haben laut Amazon drei international tätige Bewertungsfirmen den Verkauf positiver Produktrezensionen und sonstiger Bewertungen auf Amazon eingestellt – Fivestar Marketing, Matronex und AppSally. Diese Unternehmen waren in den Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, den USA und Spanien aktiv.

Seit Amazon 1995 Kundenrezensionen eingeführt hat, habe man klare Richtlinien, die den Missbrauch von Rezensionen verbieten, einschließlich der Bezahlung für Rezensionen und der Aufforderung, nur positive Rezensionen abzugeben. Mehr als 10.000 Amazon-Mitarbeiter auf der ganzen Welt arbeiten laut Amazon daran, Shops vor Betrug und Missbrauch zu schützen, einschließlich der Verhinderung gefälschter Bewertungen.

Man verwende laut eigener Aussage eine Kombination aus maschineller Lerntechnologie und erfahrenen Ermittlern, um jede Bewertung zu analysieren, bevor sie angezeigt wird. Weit über 99 % der Produkte, die in den Shops angezeigt werden, enthalten nur authentische Rezensionen, behauptet Amazon. Ich persönlich tue mich ein wenig schwer mit dieser Aussage.

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EU mahnt Musk zur Einhaltung der Moderationsregeln für Twitter

Mastodon abzuwandern, äußerte sich zwischenzeitlich auch EU-Kommissar Thierry Breton mit mahnenden Worten.

Er verwarnt Musk zur Einhaltung der neuen „digitalen Regeln der EU“, andernfalls drohten Geldstrafen oder ein Verbot. Breton spielt hierbei auf Musks Pläne zur Moderation der Inhalte an. So müsse Twitter illegale und schädliche Online-Inhalte entsprechend moderieren – erst vorige Woche hat sich die EU auf ein Digital-Gesetz („Digital Services Act“) geeinigt. Logisch, wenn Twitter hierzulande agieren will, dann muss man sich auch an hiesige Regeln halten. Musk hatte seine Übernahme der Plattform bekanntlich mit der „freien Meinungsäußerung“ als Grundpfeiler der Demokratie begründet. In diesem Zuge legte er Pläne zur Lockerung der Richtlinien zur Moderation von Inhalten der Social-Media-Plattform vor.

Gemäß dem Digital Services Act ist Twitter dazu verpflichtet, gegenüber den Aufsichtsbehörden konkret offenzulegen, wie man gegen Desinformation oder gar Kriegspropaganda vorgeht. Andernfalls drohen Sanktionen oder gar ein Betriebsverbot für Europa.

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Jeder Fünfte macht schlechte Erfahrungen mit einem Kundenservice

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat durch eine Umfrage ermittelt, dass mehr als zwei Drittel der Verbraucher in Deutschland in den letzten zwölf Monaten Kontakt zum Kundenservice eines Unternehmens hatten. Jeder Fünfte (21 %) gab dabei an, sehr oder eher negative Erfahrungen gemacht zu haben.

Entsprechend kritisiert der vzbv die Kommunikation mit den Kunden, denn oft würden die Verbraucher durch schlechte oder irreführende Kommunikation daran gehindert, ihre Rechte wahrzunehmen. Es sei inakzeptabel, wenn manche Firmen gar nicht auf Anfragen antworten oder wenig lösungsorientiert vorgehen.

Wie ihr oben entnehmen könnt, ist das häufigste Problem, dass mehrfache Kontakte notwendig sind, bis das Problem des Betroffenen gelöst wird. Außerdem gibt es häufig zu lange Wartezeiten. In welchen Branchen wurde denn der Kundendienst am häufigsten kontaktiert? Das seien laut der Umfrage am meisten Unternehmen aus dem Bereich Telefonie / Mobilfunk (34 %), Finanzdienstleistungen / Versicherungen (32 %) sowie Online-Shops (30 %).

Bei telefonischen Kontakten treten dabei offenbar häufiger Probleme auf (88 %), danach folgen Kontaktaufnahmen übers Internet (41 %) bei denen es zu Problemen kommt.

Fast jeder zweite Befragte mit negativen Erfahrungen (49 %) erhielt am Ende die geschuldete Leistung vom Anbieter entweder gar nicht oder nur unzureichend. Fast ein Drittel (38 %) erhielten ihren Wunsch nach einer Reklamation, Reparatur oder Ersatzlieferung nicht und 31 % reklamierten für sich, einen finanziellen Schaden erlitten zu haben.

Ich selbst würde diese subjektiven Einschätzungen jedoch mit Vorsicht betrachten. Schließlich weiß man nicht, ob Teilnehmer der Umfrage teilweise ungerechtfertigte Ansprüche geltend machen wollten, die zurecht abgelehnt worden sind. Zumindest auf einen gewissen Prozentsatz der Befragten könnte das zutreffen.

Einige Kunden haben dann am Ende auf den aus ihrer Sicht gerechtfertigten Anspruch verzichtet (14 %). Von denjenigen gaben 26 % an, dass ihnen der finanzielle Aufwand am Ende zu groß gewesen wäre. Jeweils 21 % geben an, dass es nur um einen geringen Betrag gegangen sei oder aber der Aufwand dann nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen gestanden hätte.

Solltet ihr negative Erfahrungen mit dem Kundenservice eines Anbieters machen, so könnt ihr das auch bei der Verbraucherzentrale melden. Zur Umfrage ist noch zu sagen, dass es sich um eine telefonische Befragung unter Privathaushalten aus Deutschland mit Personen ab einem Alter ab 18 Jahren gehandelt hat. Es wurden 1.151 Personen befragt, und zwar im Zeitraum vom 7. September bis 21. Oktober 2021.

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