EU-Kommission: Stärkerer Einsatz gegen Desinformation im Internet

Die EU-Kommission möchte mit einem erweiterten Verhaltenskodex künftig stärker gegen Desinformation im Internet vorgehen. Die Unterzeichner – darunter Plattformen, Technologieunternehmen und Vertreter der Zivilgesellschaft – sind damit den Leitlinien der Kommission von 2021 gefolgt und haben auch die Lehren aus der COVID-19-Krise und aus dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine berücksichtigt, so die EU-Kommission.

Der neue Kodex enthält weitreichende und konkrete Verpflichtungen für Plattformen und die gesamte Branche im Hinblick auf die Bekämpfung von Desinformation.

Konkret enthält der neue Kodex folgende Verpflichtungen:

  • Breitere Beteiligung: Der Kodex gilt nicht nur für große Plattformen, sondern richtet sich auch an eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure, die bei der Eindämmung der Verbreitung von Desinformation eine Rolle spielen. Weitere Unterzeichner sind willkommen;
  • Verringerung finanzieller Anreize für die Verbreitung von Desinformation, indem dafür gesorgt wird, dass denjenigen, die Desinformation verbreiten, keine Werbeeinnahmen zugutekommen;
  • Erfassung neuer manipulativer Verhaltensweisen wie Verwendung von gefälschten Konten, Bots oder böswilligen Deepfakes zur Verbreitung von Desinformation;
  • Stärkung der Nutzer mit besseren Werkzeugen, damit sie Desinformation leichter erkennen, verstehen und melden können;
  • Ausweitung der Faktenprüfung in allen EU-Ländern und ihren Sprachen, wobei dafür gesorgt wird, dass Faktenprüfer für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden;
  • Transparenz in der politischen Werbung, indem Nutzern ermöglicht wird, politische Werbung leicht also solche zu erkennen, und zwar dank einer besseren Kennzeichnung und besserer Informationen über Sponsoren, Kosten und Verbreitungszeiträume;
  • Bessere Unterstützung der Forscher, indem ihnen der Zugang zu den Daten der Plattformen erleichtert wird;
  • Bewertung der eigenen Wirkung mithilfe eines soliden Überwachungsrahmens und einer regelmäßigen Berichterstattung der Plattformen darüber, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommen;
  • Einrichtung eines Transparenz-Zentrums und einer Taskforce, um einen einfachen und transparenten Überblick über die Umsetzung des Kodex zu erlangen und um dafür zu sorgen, dass der Kodex zukunftssicher und zweckmäßig bleibt.

Ferner soll der Kodex laut Kommission als Verhaltenskodex im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste anerkannt werden, um die Risiken zu mindern, die sich aus Desinformation auf sehr großen Online-Plattformen ergeben.

Die Unterzeichner, darunter Meta, Google, Twitter, TikTok und Microsoft,  haben nun sechs Monate Zeit, um ihre Verpflichtungen und die Maßnahmen, zu denen sie sich verpflichtet haben, umzusetzen. Anfang 2023 werden sie der Kommission ihre ersten Umsetzungsberichte vorlegen.

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton sagte aus „Desinformation ist eine Form der Invasion unseres digitalen Raums, die sich spürbar auf unser tägliches Leben auswirkt. Online-Plattformen müssen viel energischer dagegen vorgehen, insbesondere auch in Bezug auf die Frage der Finanzierung. Für die Verbreitung von Desinformation sollte niemand auch einen einzigen Euro bekommen. Um seine Glaubwürdigkeit zu steigern, wird der neue Verhaltenskodex durch das Gesetz über digitale Dienste untermauert, das auch strenge und abschreckende Sanktionen vorsieht. Sehr große Plattformen, die wiederholt gegen den Kodex verstoßen und keine angemessenen Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, riskieren Geldbußen von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes.“

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AVM: FRITZ!Box 6690, 6591 und 6660 Cable erhalten neue Laborversion

AVM hat FRITZ!OS 7.39 für mehrere FRITZ!Box-Modelle veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um Betaversionen, die sogenannten Laborversionen. Beliefert werden aktuell die drei Modelle FRITZ!Box 6690, 6591 und 6660 Cable. Da gibt’s nun FRITZ!OS 07.39-97334, 07.39-97333 und 07.39-97332 vorbereitend für FRITZ!OS 7.50. Nutzer der Laborversion können ab sofort aktualisieren.

Anleitung für Neueinsteiger im Labor:

  1. Lest und bestätigt den angezeigten Hinweis auf der Labor-Seite von AVM zu eurer FRITZ!Box.
  2. Klickt auf „Download“ und speichert die Datei auf eurem Computer.
  3. Entpackt die Labor-Datei (*.zip).
  4. Führt das Update über die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box durch und wählt in der Fußzeile „Ansicht: Erweitert“ aus.
  5. Wählt im Menü „System / Update“.
  6. Wählt die Registerkarte „FRITZ!OS-Datei“. Sichert die Einstellungen eurer FRITZ!Box. Die Ausführung muss zusätzlich bestätigt werden.
  7. Wählt über „Datei auswählen“ die Firmware-Datei aus, die ihr zuvor heruntergeladen habt.
  8. Klickt auf „Update starten“.
  9. Folgt den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Während des Updatevorgangs blinkt die Leuchtdiode „Info“ der FRITZ!Box. Diese erlischt, wenn der Update-Vorgang abgeschlossen ist. Habt etwas Geduld, dieser Vorgang kann einige Minuten dauern. Sobald das Update abgeschlossen ist, wird die FRITZ!Box neu gestartet und ist anschließend wieder betriebsbereit.

Verbesserungen ab FRITZ!OS 7.39-97332/97333/97334/97335/97336/97337/97338

## Internet:


– **Behoben** Bestimmte Webseiten waren insbesondere an Glasfaseranschlüssen unter IPv6 nicht aufrufbar


– **Behoben** Internetverbindung über einen WAN-Port wurde als „Nicht Online“ angezeigt, obwohl eine Internetverbindung bestand


– **Behoben** Unter Umständen keine Internetverbindung bei Anschluss über WAN- oder LAN-Port


– **Verbesserung** Stabilitätsverbesserung für WireGuard-Verbindungen an PCP-Anschlüssen durch Vorziehen des Map Requests für WireGuard

## WLAN:


– **Behoben** Kanal- und Frequenzberechnung bei Radareignissen unter „System / Ereignisse“ korrigiert


– **Behoben** WLAN-Netzwerkschlüssel wurde bei Eingabe nicht korrekt auf Zulässigkeit überprüft

## DECT:


– **Behoben** Klingeltasten für Türsprechstellen wurden nicht mit dem eingestelltem Klingelton signalisiert

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FRITZ!OS 7.39: 6 Modelle bekommen neue Labor-Version

AVM hat neue Laborversionen für gleich 6 FRITZ!Box-Modelle veröffentlicht. Mit der neuen Testversion für FRITZ!OS 7.39 versorgt werden FRITZ!Box 7590 AX, 7590, 7530 sowie FRITZ!Box 6690 Cable, 6591, und 6660. Nutzer, die bereits eine Laborversion nutzen, können über die Oberfläche ihrer FRITZ!Box aktualisieren.

Verbesserungen ab FRITZ!OS 7.39-97058/97059/97060/97061/97062/97063/97064

Internet:

  • Änderung Veraltete Einträge aus der Anbieterliste für den Internetzugang entfernt

Verbesserungen im FRITZ!OS innerhalb FRITZ!Labor

WLAN:

  • Behoben Probleme bei Auswahl eines durch Radar blockierten manuell gewählten Kanal korrigiert (7590, 6591)
  • Behoben Probleme bei Streaming-Anwendungen (Multicast) behoben (7590 AX)

System:

  • Verbesserung Stabilität erhöht

Hinweis für Nutzer, die keine Labor-Version einsetzen, dies aber mal ausprobieren wollen:

  1. Lest und bestätigt den angezeigten Hinweis auf der Labor-Seite von AVM zu eurer FRITZ!Box.
  2. Klickt auf „Download“ und speichert die Datei auf eurem Computer.
  3. Entpackt die Labor-Datei (*.zip).
  4. Führt das Update über die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box durch und wählt in der Fußzeile „Ansicht: Erweitert“ aus.
  5. Wählt im Menü „System / Update“.
  6. Wählt die Registerkarte „FRITZ!OS-Datei“. Sichert die Einstellungen eurer FRITZ!Box. Die Ausführung muss zusätzlich bestätigt werden.
  7. Wählt über „Datei auswählen“ die Firmware-Datei aus, die ihr zuvor heruntergeladen habt.
  8. Klickt auf „Update starten“.
  9. Folgt den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Während des Updatevorgangs blinkt die Leuchtdiode „Info“ der FRITZ!Box. Diese erlischt, wenn der Update-Vorgang abgeschlossen ist. Habt etwas Geduld, dieser Vorgang kann einige Minuten dauern. Sobald das Update abgeschlossen ist, wird die FRITZ!Box neu gestartet und ist anschließend wieder betriebsbereit.

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Verbraucherzentrale stellt Tool zur Berechnung von Minderungsansprüchen bei zu geringer Bandbreite zur Verfügung

Die Breitband-Grundversorgung bleibt noch immer ein Thema in Deutschland, das einen die Stirn runzeln lässt. Seit dem 1. Dezember des letzten Jahres haben wir zumindest rechtlich die Möglichkeit, Zahlungen an den Internetanbieter zu kürzen, sofern die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht erreicht wird. In vielen Fällen werden bei einer Beschwerde des Verbrauchers vom Anbieter wohl aber noch immer viel zu niedrige Beiträge festgesetzt. Dem möchte die Verbraucherzentrale NRW nun entgegenwirken und stellt ein neues Online-Tool zur Verfügung, mit dem sich die Durchsetzung der Ansprüche vereinfachen lassen soll, indem jene automatisch vom Tool berechnet werden. Das bisher von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Tool zur Berechnung der tatsächlichen Datenübertragungsgeschwindigkeit in Haushalten beinhaltet diese Funktion bislang nicht.

Als Beispiel nennt die vzbv einen Fall, bei dem der Internetanbieter einem Kunden nach Einreichen eines Messprotokolls eine Minderung von 2,50 Euro pro Monat angeboten habe, nach Prüfung aber herausgekommen ist, dass die eigentliche Minderung gar 13 Euro pro Monat betragen müsste.

Mithilfe des Online-Rechners der Verbraucherzentrale NRW erhalten Verbraucher nun ein Anschreiben, das einen konkreten Minderungsbetrag auf Basis ihrer Messdaten und ihren Vertragsdetails nennt. Sie können mithilfe des Anschreibens entweder eine Minderung des monatlichen Betrags fordern oder dem Anbieter eine Frist zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung setzen. Erfüllt der Anbieter diese auch nach einer Fristsetzung nicht, können Verbraucher ihren Vertrag außerordentlich kündigen. – vzbv

Hier geht’s zum Tool der Verbraucherzentrale.

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Immer wieder sonntags KW 21

Wieder verstreicht eine Woche und am frühen Sonntagmorgen trage ich euch einige der Neuigkeiten der Woche zusammen. So kommt es ja schnell vor, dass man den ein oder anderen Beitrag im Alltag verpasst. Beispielsweise solltet ihr nicht mehr auf W-OLED-TVs von Samsung warten – zumindest nicht mehr in diesem Jahr. Die Verhandlungen zwischen Samsung und LG Display kommen offenbar bisher zu keinem Ergebnis.

An Himmelfahrt hat Felix wiederum seinen Test des OnePlus Nord 2T 5G veröffentlicht. Laut ihm handele es sich bei diesem Smartphone nur um eine kleine Evolution, der allerdings gegenüber dem Nord 2 5G der Vorzug zu geben sei.

„Typisch Deutschland“, dachte sich wiederum mancher Leser in den Kommentaren, als erklärt wurde, man wolle Cell Broadcast für Warnungen hierzulande erst später im großen Stil testen. Anders als im Ausland scheint man da irgendwie eine Insellösung hinter den Kulissen zu verwenden und daher ist noch keine breite Kompatibilität zu ausreichend mobilen Endgeräten gegeben…

Ikea wiederum lässt nun „Shop & Go“ in seiner App auf die breite Masse los. Bewirkt? Nun, ihr könnt über die App beim Einkaufen in den Ikea-Filialen selbst eure Artikel scannen. An einer der Expresskassen scannt ihr dann nicht mehr die einzelnen Produkte, sondern nur noch einen QR-Code aus der App und dürft schneller bezahlen.

Auch Samsung hat nachgelegt: Anfang der Woche erreichte der Google Assistant endlich die Galaxy Watch4. Ich hoffe, das erhöht bei Besitzern der Smartwatch den Spaß mit dem Wearable.

Und am letzten Sonntag? Da hatte ich mir für euch mal das Govee Gaming Light Kit (DreamView G1 Pro) im Test am PC angeschaut. Caschy war ganz im Gegenteil im Outdoor-Bereich unterwegs – mit den Jackery Explorer 1000 und SolarSaga 100. Außerdem gab es da noch meinen Test des narrativen Rollenspiels „Vampire: The Masquerade – Swansong“ zu lesen. Mir gefällt der Titel sehr gut – lohnt für Fans der World of Darkness, hier einen Blick zu riskieren.

Ich wünsche euch im Namen des Teams auch an diesem letzten Mai-Wochenende noch einen schönen Sonntag und für morgen einen tollen Start in die neue Woche. Caschy, Benny, Olli, Felix und ich freuen uns, wenn ihr weiter ins Blog hereinschaut und vielleicht sogar einen Kommentar hinterlasst. Im Verlauf des Tages wird es im Blog natürlich noch viele weitere Artikel zu lesen geben. Als Abschluss folgen aber erst einmal die zehn meistgelesenen Posts der letzten Woche.

Die 10 am häufigsten gelesenen Beiträge der vergangenen 7 Tage:

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