Die Breitband-Grundversorgung bleibt noch immer ein Thema in Deutschland, das einen die Stirn runzeln lässt. Seit dem 1. Dezember des letzten Jahres haben wir zumindest rechtlich die Möglichkeit, Zahlungen an den Internetanbieter zu kürzen, sofern die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht erreicht wird. In vielen Fällen werden bei einer Beschwerde des Verbrauchers vom Anbieter wohl aber noch immer viel zu niedrige Beiträge festgesetzt. Dem möchte die Verbraucherzentrale NRW nun entgegenwirken und stellt ein neues Online-Tool zur Verfügung, mit dem sich die Durchsetzung der Ansprüche vereinfachen lassen soll, indem jene automatisch vom Tool berechnet werden. Das bisher von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Tool zur Berechnung der tatsächlichen Datenübertragungsgeschwindigkeit in Haushalten beinhaltet diese Funktion bislang nicht.
Als Beispiel nennt die vzbv einen Fall, bei dem der Internetanbieter einem Kunden nach Einreichen eines Messprotokolls eine Minderung von 2,50 Euro pro Monat angeboten habe, nach Prüfung aber herausgekommen ist, dass die eigentliche Minderung gar 13 Euro pro Monat betragen müsste.
Mithilfe des Online-Rechners der Verbraucherzentrale NRW erhalten Verbraucher nun ein Anschreiben, das einen konkreten Minderungsbetrag auf Basis ihrer Messdaten und ihren Vertragsdetails nennt. Sie können mithilfe des Anschreibens entweder eine Minderung des monatlichen Betrags fordern oder dem Anbieter eine Frist zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung setzen. Erfüllt der Anbieter diese auch nach einer Fristsetzung nicht, können Verbraucher ihren Vertrag außerordentlich kündigen. – vzbv
Hier geht’s zum Tool der Verbraucherzentrale.
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