MetaMask und Mastercard bringen eine Debitkarte fürs Bezahlen aus einem Krypto-Wallet

Die Hochphase der Kryptowährungen und NFTs ist, je nachdem wen man fragt, entweder bereits vorüber oder beginnt gerade erst. Während NFTs eindeutig aufs Abstellgleis geraten sind, bleiben Kryptowährungen ein beliebtes Spekulationsobjekt. Jetzt haben sich MetaMask, Mastercard und Baanx zusammengetan, um das leichtere Bezahlen mit Kryptowährungen zu ermöglichen. Denn MetaMask bringt eine Mastercard-Debitkarte auf den Markt, die das Bezahlen direkt aus einem Krypto-Wallet ermöglicht.

Nutzer: der MetaMask-Wallet können mit der MetaMask Card ihre Kryptowährungen für Einkäufe in Fiat-Währungen (z. B. Euro oder britisches Pfund) verwenden. Somit lässt sich mit der Karte überall einkaufen, wo Mastercard akzeptiert wird. Die Debitkarte wird im Rahmen eines Pilotprojekts innerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs eingeführt. Dafür müssen die Nutzer ihre Kryptowährungen im Linea-Netzwerk halten und MetaMask verwenden, um Gelder an die Karte zu übermitteln. Die Keys (Schlüssel) können sie an einem beliebigen Ort aufbewahren.

Das ist ein durchaus großer Schritt, denn bisher ist es durchaus umständlich, Kryptowährungen direkt für Transaktionen zu nutzen. Normalerweise müsst ihr erst Kryptowährungsguthaben über eine Börse in eine Fiat-Währung umwandeln. Danach müssen die Geldwerte auf ein herkömmliches Bankkonto überwiesen werden, um sie auszugeben.

Pilotprojekt startet zunächst nur für ausgewählte User

Die MetaMask Card ermöglicht stattdessen eine direkte Verbindung zwischen den Web2- und Web3-Ökosystemen. Dabei funktioniert die virtuelle MetaMask Card wie eine herkömmliche Debitkarte: Nutzer können aus dem MetaMask-Wallet heraus einkaufen und behalten ihr Geld bis zum Zeitpunkt der Transaktion. Die Kryptowährung wird dann sofort in Fiat umgewandelt und steht für Einkäufe im Internet oder in Geschäften zur Verfügung.

Im Rahmen des Pilotprojekts in der EU und im Vereinigten Königreich werden zunächst ausschließlich digitale Karten eingeführt. Es soll um ein Kontingent von mehreren Tausend gehen. Wallet-Nutzer können sich für eine digitale Karte im MetaMask-Portfolio registrieren und diese als Zahlungsmethode auf ihrem Mobilgerät einrichten. Die Karte und die damit verbundene Technologie ermöglichen die Ausgabe von USDC, USDT und WETH über das Linea-Netzwerk. Ob MetaMask-Benutzer für die MetaMask Card infrage kommen, können sie sehen, indem sie das MetaMask-Portfolio in einem Webbrowser aufrufen und im Menü nach dem Reiter „Card“ suchen. Ihr seht nichts? Dann seid ihr nicht dabei.

In den kommenden Monaten soll die MetaMask Card um weitere Merkmale und Funktionen erweitert werden. Man will die Karte dann, je nach Annahme, auch für mehr Menschen verfügbar machen. Nutzer, die benachrichtigt werden möchten, sobald für sie die MetaMask Card zur Verfügung steht, können sich mit diesem Formular auf die Warteliste setzen lassen.

Und was sagen die Krypto-Bros unter unseren Lesern dazu?

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Twitch Stories unterstützen 60-Sekunden-Videos und können im Web abgespielt werden

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Streamingplattform Twitch eine eigene Stories-Funktion vorgestellt, mit der sich Fotos, Texte und Clips mit der Community für bis zu 48 Stunden teilen lassen. Die Funktion ist nur für Streamer verfügbar, die im Affiliate- oder Partnerprogramm registriert sind und die letzten 30 Tage einmal gestreamt haben. Haben diese 30 Follower, können sie zu dem Stories erstellen, die nur für Subscriber sichtbar sind.

Wie das Unternehmen nun ankündigt, lassen sich jetzt auch 60-sekündige Videos in die Stories hochladen. Hinzu kommt, dass Stories fortan auch im Web angesehen werden können. Bislang war dies ausschließlich über die mobile App möglich. Zum Hochladen von Videos benötigt ihr weiterhin die mobile App des Dienstes. Videos lassen sich per Pinch-Gesten verkleiner oder vergrößern, es lassen sich Texte mit @-Erwähnungen einbauen, ebenso wie Emote-Sticker. Bis Ende dieser Woche soll die Funktion bei allen berechtigten Streamern ankommen.

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Polizei Bremen erweitert Onlinewache um die Anzeige-Möglichkeit von Hasskommentaren

Bereits seit 2017 bietet die Polizei Bremen die Möglichkeit, bestimmte Strafanzeigen online zu erstatten. Jetzt hat man die Onlinewache dahingehend erweitert, dass auch Hasskommentare über das Portal gemeldet werden können.

Unter Hassrede versteht man abwertende oder menschenverachtende Äußerungen, die sich gegen Personen oder Gruppen richten und zum Beispiel auf deren Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung, Weltanschauung oder Religion abzielen. Diese Form der verbalen Gewalt tritt häufig in sozialen Netzwerken, Foren und Kommentarspalten auf und äußert sich in Kommentaren, Beiträgen, Memes oder Videos. Beispiele hierfür sind rassistische, sexistische, homophobe oder extremistische Inhalte, die auch die Holocaustleugnung oder Gewaltverherrlichung umfassen können. Auch im digitalen Raum sind solche Äußerungen strafbar, wenn sie die Rechte anderer verletzen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie abwertend, volksverhetzend oder die Menschenwürde verletzend sind. Nach § 130 StGB begeht eine Volksverhetzung, wer zu Hass und Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufruft, diese gegeneinander aufhetzt oder als minderwertig darstellt und damit den öffentlichen Frieden gefährdet.

Der Polizei Bremen sowie Bremerhaven kann man solche strafrechtlich relevanten Inhalte jetzt auch online über den entsprechenden Reiter der Onlinewache melden. Diese ist per Computer und mobile Geräte erreichbar. Anschließend wird die Anzeige entsprechend geprüft, bevor man „bei Verstößen gegen das Strafrecht konsequent gegen die Täter vorgeh(t)“, so die Polizei Bremen.

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AVM: Weitere Laborrunde für FRITZ!Box 6850 5G & LTE, FRITZ!Box 4060 und FRITZ!Box 7590 AX

AVM hat heute für Tester neue Laborversionen veröffentlicht – mal wieder. Weitermachen – oder loslegen – dürfen Besitzer folgender Modelle: FRITZ!Box 6850 5G & LTE, FRITZ!Box 4060 und FRITZ!Box 7590 AX. Die jeweiligen Changelogs bekommt ihr über die FRITZ!Box zu sehen.

Hinweis für Nutzer, die keine Labor-Version einsetzen, dies aber mal ausprobieren wollen:

  1. Lest und bestätigt den angezeigten Hinweis auf der Labor-Seite von AVM zu eurer FRITZ!Box.
  2. Klickt auf „Download“ und speichert die Datei auf eurem Computer.
  3. Entpackt die Labor-Datei (*.zip).
  4. Führt das Update über die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box durch und wählt in der Fußzeile „Ansicht: Erweitert“ aus.
  5. Wählt im Menü „System / Update“.
  6. Wählt die Registerkarte „FRITZ!OS-Datei“. Sichert die Einstellungen eurer FRITZ!Box. Die Ausführung muss zusätzlich bestätigt werden.
  7. Wählt über „Datei auswählen“ die Firmware-Datei aus, die ihr zuvor heruntergeladen habt.
  8. Klickt auf „Update starten“.
  9. Folgt den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Während des Updatevorgangs blinkt die Leuchtdiode „Info“ der FRITZ!Box. Diese erlischt, wenn der Update-Vorgang abgeschlossen ist. Habt etwas Geduld, dieser Vorgang kann einige Minuten dauern. Sobald das Update abgeschlossen ist, wird die FRITZ!Box neu gestartet und ist anschließend wieder betriebsbereit.

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Klarna mit Cashback-Service

Klarna, das Zahlungsnetzwerk und Shopping-Assistent, führt zwei neue Produkte ein, mit denen Klarna tiefer in das Kerngeschäft von Retailbanken – alltägliche Ausgaben und Sparen – einsteigt. Mit der Einführung in zwölf Ländern in Europa und den USA geht es los.

Cashback räumt Verbrauchern, die über die Klarna-App einkaufen, einen Preisnachlass ein. Bei teilnehmenden Einzelhändlern erhalten Kunden einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises zurück. Das Geld wird auf ihrem Klarna „Guthaben“-Konto gespeichert. Der Cashback-Prozentsatz variiert je nach Einzelhändler, kann aber bis zu 10 % betragen. Im Gegensatz zu bestimmten Gutscheinen, Verkäufen oder Angeboten funktioniert Cashback wie echtes Bargeld: Nutzer können es verwenden, um sofort damit zu bezahlen, offene Klarna-Zahlungen zu begleichen oder das Geld auf ihr Bankkonto zu überweisen.

Das Klarna Bankkonto, ab sofort Klarna Guthaben genannt, ermöglicht es den Verbrauchern, Geld zu sparen, Geld direkt von ihrem Bankkonto einzuzahlen, Cashback-Belohnungen für Einkäufe in der Klarna-App zu erhalten oder Rückerstattungen für zurückgegebene Artikel zu bekommen. Nach dem Vorbild des bereits in Deutschland bestehenden Klarna-Kontos wird “Klarna Guthaben” nun auch in 11 weiteren Märkten eingeführt. Für deutsche Nutzern ändert sich neben dem Namen der erweiterte Zugriff auf zusätzliche Features und Vorteile, wie Zinsen in Höhe von bis zu 3,58 % und die Abwicklung von Zahlungen und Rückerstattungen, so das Unternehmen.

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