Google Kalender: Aufgaben-Support könnte erweitert werden

Der Google Kalender wird bald mehr Aufgaben übernehmen können. Nein, es geht nicht um Geburtstage, die man nicht mehr im Kalender vorfindet. Das kommt so direkt nicht mehr zurück. Aber es geht um die Google Tasks, Googles rudimentäres System zum Erstellen und Verwalten von Aufgaben. Google hat mittlerweile unter der Haube damit begonnen, dass Anwender mehr Aufgaben-Gedöns auch im Google Kalender verwalten können. Bisher erkennt der mobile Google Kalender auf Android zwar Aufgaben, die von der Aufgaben-App erstellt wurden, aber seine Unterstützung war etwas eingeschränkt, und wenn man beispielsweise mit Unteraufgaben arbeiten möchte, verweist der Kalender auf die Haupt-App. Allerdings ist es so, dass bereits in frühen Versionen die Option auftauchte, eine Ebene tiefer zu arbeiten, sprich: auch Unteraufgaben werden bearbeitbar:

Muss man mal schauen, wie Google das zukünftig löst. Letzten Endes ist es nicht verkehrt, eine Aufgaben-App stärker mit einem Kalender zu verzahnen, sofern es für den Anwender optional bleibt.

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Licht Aus: Offizieller Trailer zur Original Show bei Prime Video

Bei Prime Video versucht man es weiterhin mit eigenen Formaten. Während bei LOL die Luft raus zu sein scheint, soll es bald „Licht aus“ richten. Prime Video lanciert mit „Licht Aus“ ein ambitioniertes Experiment: Acht mehr oder weniger bekannte Persönlichkeiten wagen es, 120 Stunden in völliger Dunkelheit zu verbringen. In dieser Zeit müssen sie diverse mentale und physische Prüfungen bestehen. Selbst einfache Handlungen, wie das Essen mit einem Löffel, werden unter diesen Bedingungen zur echten Probe. Alle sechs Episoden der neuen Original Show starten am 31. Oktober bei Prime Video.

Die Zuschauer können dank Infrarot- und Nachtsichttechnik das Geschehen aus nächster Nähe mitverfolgen. Moderator Steven Gätjen und Psychologin Sandra Sangsari beobachten und analysieren das Geschehen aus dem Kontrollraum. Die Teilnehmer können sich durch das Gewinnen von Spielen kurze Erholungspausen im beleuchteten Raum sichern. Wer den Mut verliert und die Dunkelheit nicht mehr erträgt, darf das Experiment jederzeit verlassen. Diejenigen, die es schaffen, fünf Nächte und sechs Tage durchzuhalten, konkurrieren um den Licht-Aus-Pokal, der durch eine Abstimmung unter den verbleibenden Teilnehmern vergeben wird.

Die Teilnehmer der Show sind: der Sänger Pietro Lombardi, die TV-Moderatoren Jeannine Michaelsen und Jochen Schropp, der Stand-up Comedian Timur Turga, die Schauspielerin Luna Schweiger, Comedian Negah Amiri, das Model Gloria Burkandt und der Schauspieler Gedeon Burkhard.

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Google: Harte Auflagen vom US-Justizministerium gefordert

Das sind sicher ganz üble Nachrichten für Google. Neulich schon unterlag man in einem Gerichtsstreit mit Epic, was für ein recht seltsames Urteil in Bezug auf Dritt-App-Stores auf der Android-Plattform sorgte (wir berichteten). Hier wird Google noch in Berufung gehen. Das United States Department of Justice, zu Deutsch: das Justizministerium der Vereinigten Staaten, hat einen Ausblick auf das gegeben, was Google bei der Klage gegen sein (Such-)Monopol geschehen könnte. Der Antrag des Justizministeriums umfasst zahlreiche Optionen, die von Einschränkungen bis zur möglichen Abspaltung von Produkten reichen.

Unter anderem erwägt man verhaltensbezogene und strukturelle Abhilfemaßnahmen, die Google daran hindern würden, Produkte wie Chrome, Play und Android zu nutzen, um die Google-Suche und mit der Google-Suche verbundene Produkte und Funktionen – einschließlich neuer Suchzugriffspunkte und -funktionen wie künstlicher Intelligenz – gegenüber Konkurrenten oder neuen Marktteilnehmern zu bevorzugen. Sprich: Da werden schlimmstenfalls (für Google) Dinge getrennt, die bisher sehr stark miteinander verwebt sind. Chrome von Android, der Play Store usw.

Auch Google Zahlungen an andere Unternehmen, um die Standardsuche zu werden, sind natürlich ein Thema. In der EU haben Unternehmen wie Google oder Apple da ja schon einen Auswahlbildschirm geschaffen, der Browser und Suche abklopft.

In einer Antwort auf seinem Blog schreibt Google, dass der vorgeschlagene Rahmen „deutlich über den rechtlichen Rahmen der Gerichtsentscheidung zu den Suchverteilungsverträgen hinausgeht“ und dass „eine Abspaltung von Chrome oder Android diese zerstören würde“. Google meint, dass Milliarden von Menschen dank der Existenz von Chrome und Android als kostenlose Produkte online gehen und dass „wenige Unternehmen die Möglichkeit oder den Anreiz hätten, sie Open Source zu belassen oder in demselben Maße in sie zu investieren wie wir“.

Was Google noch so in den Ring wirft? Dass die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in Gefahr sei, wenn das Unternehmen Suchanfragen, Klicks und Ergebnisse mit der Konkurrenz teilen müsse. Die Behinderung von Googles KI-Tools berge auch das Risiko, die amerikanische Innovation in einem kritischen Moment zu behindern. Änderungen am Online-Werbemarkt würden Online-Werbung für Publisher und Händler weniger wertvoll und für Verbraucher weniger nützlich machen.

Mal schauen, was da alles passiert, mit welchen Bandagen gekämpft wird. Es dürfte Jahre dauern, bis da etwas Konkretes passiert.

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Submerged: Trailer für den Vision-Pro-Kurzfilm

Die Vision Pro von Apple gibt es mittlerweile auch in Deutschland. Zahlen kennt man keine, doch ich vermute, dass das Gerät nicht wie geschnitten Brot über Apples Theke geht. Liegt sicher am Preis und / oder dem fehlenden Einsatzzweck für den Einzelnen, wobei ich Alleine-Film-Guckern echt das virtuelle Kino auf der Vision Pro ans Herz legen kann. Schon ganz irre. Am 10. Oktober soll dann auch Submerged starten, ein neuer Kurzfilm für die Vision Pro. Eine U-Boot-Besatzung aus dem Zweiten Weltkrieg (es ist nicht Thomsen) kämpft in diesem Stück gegen einen Torpedoangriff. Von Filmemacher Edward Berger, Regisseur des mit dem Academy Award ausgezeichneten Films „Im Westen nichts Neues“.

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EuGH: Meta muss Datennutzung für Werbung einschränken

Meta hat vor dem EuGH eine Niederlage erlitten. Das Gericht hat in der Rechtssache C-446/21 (Schrems gegen Meta) zugunsten von Max Schrems entschieden. In dem Rechtsstreit ging es im Wesentlichen darum, wie Meta einige personenbezogene Daten, z. B. Angaben zum Geschlecht, für Werbung nutzen darf.

Das Gericht entschied laut den Datenschutz-Aktivisten von noyb z. B., dass Meta z. B. nicht auf unbestimmte Zeit Daten für Werbezwecke speichern darf. Das Unternehmen verfügt z. B. über Daten von Facebook-Usern, die teilweise bis auf das Jahr 2004 zurückgehen und immer noch herangezogen werden. Die DSGVO legt in Artikel 5(1)(c) eigentlich jedoch den Grundsatz der „Datenminimierung“ fest. Selbst wenn eine Person deswegen in die Ausspielung personalisierter Werbung eingewilligt hat, dürfen die erhobenen Daten nicht Jahrzehnte gespeichert und verwendet werden. In Übereinstimmung mit seiner üblichen Rechtsprechung, überließ der EuGH allerdings die Detailfragen, wie die Datenminimierung im Einzelfall konkret umzusetzen sei, den nationalen Gerichten.

Es ging auch noch um ein komplizierteres Thema, das die Verarbeitung von Daten betrifft, die öffentlich gemacht werden. Konkret hatte Facebook laut Schrems Aussagen Daten über seine sexuelle Orientierung zu Werbezwecken genutzt. Später hatte er diese Orientierung zwar auch öffentlich gemacht, das rechtfertige aber nach seiner Auffassung und der Rechtsauffassung seiner Anwälte nicht sozusagen rückwirkend die Verarbeitung zu Werbezwecken durch Meta. Obendrein rechtfertigt dies auch nicht, weitere, womöglich ähnliche, Daten einer Person dann ebenfalls zu verarbeiten.

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