Das Landgericht München hat entschieden, dass das KI-Musikunternehmen Suno urheberrechtlich geschützte Songs ohne entsprechende Erlaubnis verarbeitet hat. Suno muss zudem seine unrechtmäßigen Einnahmen offenlegen. Die genaue Höhe eines möglichen Schadensersatzes steht noch nicht fest.
Betroffen sind unter anderem Werke von Künstlern, die von der GEMA vertreten werden. Die Verwertungsgesellschaft hatte gegen Suno geklagt. Im Mittelpunkt stand die Nutzung frei verfügbarer Musik auf YouTube, darunter Songs der Band Alphaville wie Forever Young und Big in Japan.
GEMA-Chef Tobias Holzmüller bezeichnete das Urteil als Entscheidung von globaler Bedeutung. Auch Wolfram Weimer, Kulturbeauftragter der Bundesregierung, wertete den Richterspruch als wichtiges Signal für die Rechte von Urhebern in der digitalen Musikindustrie.
Suno erklärte, mit dem Urteil nicht einverstanden zu sein und alle verfügbaren Optionen zu prüfen, so die Nachrichtenagentur Reuters. Dazu gehört auch eine Berufung. Das Unternehmen ermöglicht die Erstellung von Musik per Texteingabe und wurde bei einer Finanzierungsrunde im Juni mit 5,4 Milliarden US-Dollar (rund 4,6 Milliarden Euro) bewertet. Gegen Suno und den Konkurrenten Udio laufen weitere Verfahren. Mehr als 1.800 Künstler unterstützen entsprechende Sammelklagen.
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