E-Scooter: Bundesregierung plant strengere Haftungsregeln für Halter und Fahrer

e-scooter:-bundesregierung-plant-strengere-haftungsregeln-fur-halter-und-fahrer

Wer im Straßenzug über einen abgestellten E-Roller stolpert oder von einem solchen angefahren wird, hat es bei der Schadensregulierung oft schwer. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen neu regelt und am 11. Juni 2026 im Bundestag beraten wurde. Kernpunkt ist die Einführung einer Halterhaftung, womit die Betreiber der Verleihflotten stärker in die Pflicht genommen werden.

Da diese Unternehmen den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Betrieb ziehen, sollen sie konsequenterweise auch für die damit verbundenen Risiken einstehen. Bisher scheiterten Ansprüche oft daran, dass Geschädigte ein konkretes Verschulden nachweisen mussten, was gerade bei Mietrollern und somit „flüchtigen Fahrern“ kompliziert ist. Künftig gelten für E-Scooter die gleichen strengen Maßstäbe wie für Autos.

Für Fahrer bedeutet das eine Haftung für vermutetes Verschulden. Wer in einen Unfall verwickelt ist, muss sich aktiv entlasten, um nicht zu haften. Die Zahlen untermauern laut den Politikern den Handlungsbedarf, denn die Unfallstatistik stieg von 5.860 Fällen im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024 an. Auch die Versicherer meldeten eine Zunahme der regulierten Drittschäden von 1.150 auf 5.000 innerhalb von drei Jahren. Der Entwurf liegt nun zur weiteren Beratung in den Ausschüssen. Ziel ist es, die Beweislast für Opfer zu senken, damit diese nicht mehr auf ihren Kosten sitzenbleiben, nur weil Halter und Fahrer bei Mietmodellen verschiedene Personen sind.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Este sitio web utiliza cookies para que usted tenga la mejor experiencia de usuario. Si continúa navegando está dando su consentimiento para la aceptación de las mencionadas cookies y la aceptación de nuestra política de cookies, pinche el enlace para mayor información.

ACEPTAR
Aviso de cookies