Apple hat vor dem EU-Gericht in Luxemburg eine herbe Schlappe einstecken müssen. Die Richter wiesen laut Reuters die Klagen des iPhone-Herstellers gegen die Einstufung als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act (DMA) ab. Apple hatte sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, dass der App Store und das Betriebssystem iOS unter die strengen EU-Regeln fallen.
Die Richter machten kurzen Prozess und schmetterten Apples Argumente ab. Die verschiedenen App-Stores für das iPhone, das iPad, den Mac, das Apple TV und die Apple Watch seien rechtlich als ein einziger zentraler Plattformdienst zu betrachten. Der Zweck sei schließlich überall derselbe: Entwickler und Nutzer zusammenzubringen. Auch die Einstufung von iOS als wichtiges Tor für Geschäftskunden bleibt bestehen. In der Praxis bedeutet das schlichtweg: Apple muss sich weiterhin den DMA-Vorgaben beugen und die Plattformen für Konkurrenten öffnen. Ob Apple noch einmal vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zieht, bleibt abzuwarten, die Möglichkeit einer Berufung besteht jedenfalls.
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
