PlayStation 5: Firmware 24.06-10.01.00 wartet

Sony hat ein Update für die PlayStation 5 veröffentlicht. Es trägt die Versionsnummer 24.06-10.01.00. Das Update folgt kurz nach dem letzten größeren Update, welches einen Schwung neuer Funktionen mitbrachte. Doch es gab wohl nicht nur neue Funktionen, sondern auch Probleme. Nach der Installation der PS5-Firmware berichteten Spieler von „Final Fantasy 16“ über unerwartete technische Probleme. Neben verschiedenen Grafikfehlern kam es in einigen Fällen sogar zu unkontrollierten Abstürzen. Das will man wohl nun in den Griff bekommen haben, so die FF-Entwickler auf der Plattform X.

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DJI Neo: Besseres Bild per Update

DJI hat mit der Neo durchaus einen „kleinen“ Erfolg feiern können, so wie ich das zumindest in meinem weiteren Umfeld mitbekommen haben. Größe und Preis stimmen wohl für viele Neubesitzer, die sich die Drohne, die für sich alleine 199 Euro kostet, zugelegt haben. Nun hat man wohl auch einen ganzen Schwung Updates für die anhängenden Produkte veröffentlicht, was dafür sorgt, dass die Bildqualität verbessert wurde. Ich selbst habe die Firmware noch nicht installiert, sodass ich mir derzeit kein Bild über das Ausmaß der Verbesserung machen kann.

Neben der grundsätzlichen Verbesserung der Bildqualität hat DJI noch die Unterstützung für DirectionTrack, die Aufnahme von Audio über die App und Sprachsteuerung bei der Verwendung der mobilen App-Steuerung hinzugefügt. Die Firmware sollte sich so installieren lassen, laut der Release Notes ist diese schon ein paar Tage raus.

Die Neo ist mit einem 1/2-Zoll-Bildsensor ausgestattet, der 12-Megapixel-Fotos und 4K-UHD-Videos mit 30 Bildern pro Sekunde erzeugt. Die Flugzeit beträgt bis zu 18 Minuten, was vielleicht nicht umwerfend, aber nun einmal auch dem kompakten Baumaß geschuldet ist. Als Sicherheitsfunktion gibt es einen Rundumschutz für die Propeller, der beim Fliegen in engen Räumen zusätzliche Sicherheit bieten soll. Die Steuerung der Drohne erfolgt direkt über die DJI-Fly-App. Nutzer haben die Möglichkeit, die Drohne über Wi-Fi mit einer Reichweite von bis zu 50 Metern zu steuern. Für präzisere Steuerung kann die Neo auch mit der DJI RC-N3 oder RC Motion 3 gekoppelt werden, wodurch die Reichweite bis zu 10 Kilometer betragen soll.

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Apple: Nachrichten über Satellit zwei Jahre nach Aktivierung kostenfrei

Betrifft uns erst einmal nicht, soll aber dennoch erwähnt werden. Ab iOS 18 können Nutzer über Satellit Nachrichten senden, um mit ihren Freunden und ihrer Familie in Kontakt zu bleiben, selbst wenn sie sich an einem Ort ohne Mobil- und WLAN-Abdeckung befinden. Nutzer können Texte, Emojis und Tapbacks über iMessage und SMS senden und empfangen. Das Senden und Empfangen von Nachrichten ist derzeit nur in den USA und Kanada verfügbar, Apple will seine Services zwar auch woanders anbieten, doch noch ist nicht klar, wann welche Funktion wo freigeschaltet wird.

Nachrichten über Satellit ist für zwei Jahre nach der Aktivierung nutzbar, mindestens ein iPhone 14 wird auf der Senderseite vorausgesetzt. Klar: Nachrichten über Satellit sollten nicht in Notfällen verwendet werden. Wenn Nutzer sich an einem Ort ohne Mobilfunk- und WLAN-Abdeckung befinden und sich in einer Notsituation befinden, sollten sie stattdessen den Notdienst über Emergency SOS via Satellit kontaktieren. Mal schauen, wann Apple diese Art der Dienste kostenpflichtig machen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass man das in Apple One einfließen lässt, da Einzelnutzer vermutlich weniger diese Funktion buchen würden.

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OpenAI o1 prüft sich selbst besser

OpenAI hat das neue Sprachmodell o1 vorgestellt. Warum das Ganze? o1 denkt nach, bevor es antwortet – es kann eine lange interne Gedankenkette produzieren, bevor es dem Benutzer antwortet. Laut OpenAI sind derzeit zwei Versionen verfügbar: o1-preview und o1 mini, beide in Form eines Chatbots und über die OpenAI-API. Im Gegensatz zu ChatGPT kann o1 weder im Internet surfen noch Dateien analysieren. Laut OpenAI vermeidet o1 einige der typischen Denkfehler, die generative KI-Modelle oft haben.

Dies liegt daran, dass o1 in der Lage ist, sich selbst zu überprüfen, indem es mehr Zeit damit verbringt, alle Teile eines Befehls oder einer Frage zu betrachten. Das neue Modell lernt, seine Fehler zu erkennen und zu korrigieren. Es lernt, knifflige Schritte in einfachere zu unterteilen. Es versucht, einen anderen Ansatz zu checken, wenn der aktuelle nicht funktioniert. Dieser Prozess verbessert die Fähigkeit des Modells, zu schlussfolgern, erheblich. Technische Hintergründe erfahrt ihr hier.

ChatGPT-Plus- und Team-Benutzer erhalten ab heute Zugriff auf o1-preview und o1-mini, während Enterprise- und Edu-Benutzer Anfang nächster Woche Zugriff erhalten. OpenAI plant, allen kostenlosen Benutzern von ChatGPT Zugriff auf o1-mini zu gewähren, hat aber noch kein Veröffentlichungsdatum festgelegt.

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Kontroverse Ermittlungen: O2-Kunden sind zeitweise überwacht worden

Wir erinnern uns: 2021 konnte das Bundeskriminalamt (BKA) die Pädophilie-Plattform „Boystown“ abschalten und die Betreiber festnehmen. Was damals nicht öffentlich bekannt gewesen ist: Um die Verantwortlichen zu enttarnen, griff man 2020 zu einer großflächigen Überwachung aller O2-Kunden. Ob das rechtlich wirklich zulässig gewesen ist, gilt als umstritten.

So ordnete das Amtsgericht Frankfurt am Main am 17. Dezember 2020 an, dass der Telefónica-Konzern seine Nutzer bis zu drei Monate überwachen sollte. Ziel war es, so klar herauszufinden, welche Kunden des Mobilfunkanbieters sich zu einem spezifischen vom BKA genannten Server verbinden. Allerdings lief diese Massenüberwachung nur wenige Tage, da die Verdächtigen schnell enttarnt werden konnten. Die Daten unbeteiligter und unverdächtiger Personen wurden nach Ende der Maßnahme auch wieder gelöscht und gar nicht erst an die Behörden übermittelt (via Tagesschau).

So wie Telefónica hier gehandelt hat, hätten sicherlich auch alle anderen Mobilfunkanbieter agiert. Denn die Staatsanwaltschaft hatte das großflächige IP-Catching erfolgreich vor Gericht beantragt. Das Gericht beurteilte diese Überwachung, auch unschuldiger Dritter, dennoch aufgrund der Schwere der Straftaten als angemessen. Allerdings werfen andere Rechtsexperten, wie ein Professor für Digitalisierung des Strafrechts an der Universität des Saarlandes, Dominik Brodowski, ein, dass das Vorgehen durch die Behörden viele Rechtsfragen aufwerfe. Am Ende seien potenziell Millionen Unschuldige im Zuge der Ermittlungen überwacht worden.

Rechtliche Grenzen überschritten?

Laut Brodowski habe das BKA hier die rechtlichen Grenzen mindestens kreativ maximal ausgereizt, möglicherweise aber auch überschritten. Jetzt gibt es Forderungen, das IP-Catching gesetzlich klar zu regeln. Das ist auch im Sinne der Ermittler: Denn hätten die Beschuldigten in diesem Fall die Methoden rechtlich prüfen lassen, hätte es zu Problemen im Prozess kommen können. In diesem Fall waren die Täter allerdings geständig, sodass es nicht der Fall gewesen ist. Ein anderes Mal könnte das aber anders ausgehen.

IP-Catching wird auch von Kritikern als „Vorratsdatenspeicherung Light“ bezeichnet. So kann man darin durchaus einen tiefgreifenden Eingriff in die Rechte Unbeteiligter sehen. Da ist eben immer die Frage: Heiligt der Zweck die Mittel? Bei der Sprengung eines Pädophilenrings mögen viele das noch so sehen, doch was ist, wenn beim nächsten Mal Anton X seine Steuererklärung falsch ausgefüllt hat und ähnliche Maßnahmen ergriffen werden? Ich übertreibe natürlich, aber ihr versteht, dass ich damit den möglichen Weg überzeichne, den solche Strategien nehmen können.

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