Wer viel unterwegs ist, der weiß: E-Scooter gehören mittlerweile fest zum Straßenbild, sorgen aber auch regelmäßig für Frust und leider auch für immer mehr Unfälle. Die Bundesregierung will es Opfern von Unfällen mit den Elektrorollern nun deutlich leichter machen, an ihren Schadensersatz zu kommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde jetzt vom Bundestag durchgewunken.
Hintergrund der Verschärfung sind die rasant steigenden Unfallzahlen. Waren es im Jahr 2024 noch rund 12.000 Unfallbeteiligte mit E-Scootern, lag die Zahl im Jahr 2020 noch bei unter 6.000. Gleichzeitig ist die Flotte der zugelassenen Elektroroller in Deutschland extrem gewachsen.
Das Problem im Alltag: Oft handelt es sich bei Unfällen um Miet-Scooter von Sharing-Anbietern. Wer am Ende auf dem Roller stand und den Unfall verursacht hat, lässt sich im Nachgang häufig nur schwer ermitteln. Die Geschädigten guckten dann in die Röhre. Das ändert sich jetzt, denn es wird eine Gefährdungshaftung für die Halter der Fahrzeuge eingeführt. Heißt im Klartext: Die Vermieter werden direkt in die Pflicht genommen und müssen geradestehen.
Für die Fahrer von E-Scootern wird es ebenfalls ungemütlicher. Hier gilt künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden. Ihr müsst also im Schadensfall nachweisen, dass ihr nicht schuld wart, um aus der Nummer rauszukommen. Damit gelten für E-Scooter künftig unterm Strich die gleichen strengen Haftungsregeln wie für Autos oder andere Kraftfahrzeuge.
Damit das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, fehlt nach dem Beschluss des Bundestags jetzt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Bis dahin: Gute Fahrt.
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