Designer-Fernseher: Bang & Olufsen BeoVision 14 UHD TV mit Android

 Bang & Olufsen: BeoVision 14 UHD-TV

Na wenn das mal kein Hingucker im wahrsten Sinne des Wortes ist: Der neue Bang & Olufsen BeoVision 14 UHD TV  huldigt auf eindrückliche Weise der Design-Tradition und Handwerkskunst der dänischen Premium-Marke und will mit zeitloser Eleganz gefallen.

Die dünnen Lamellen aus Eichenholz auf der Vorderseite setzen beim BeoVision 14 einen warmen natürlichen Kontrast zu Bildschirm und Aluminiumrahmen, der zugleich Ton und Bild mit einer klaren Linie umschließt.

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USB-C: Anker ruft Kabel zurück, die Geräte schädigen können

USB-C ist ein noch recht junger Anschluss, der aber immer mehr Verbreitung findet. Ein Stecker für alles, super praktisch, aber nicht immer nach Standards gefertigt. Probleme mit Kabeln hatten wir mehrfach im Blog, Benson Leung machte sich auf, um die Kabel dieser Welt zu prüfen. Mit nicht gerade tollen Ergebnissen für die Hersteller. Nathan K. prüfte ein Kabel von Anker, einem Hersteller, der eigentlich nicht in der „Ramschkabel-Ecke“ angesiedelt ist. Mit ebenfalls nicht gerade guten Ergebnissen. Das Kabel kann nämlich diverse Geräte einfach zerstören, wenn es auf bestimmte Weise genutzt wird.

anker_usbc

Woran man nun allerdings wieder merkt, warum man Anker eben nicht mit anderen in einen Topf werfen sollte, ist die aktuelle Rückrufaktion der USB-C-Kabel. Betroffen sind „Powerline 3.1Gen2“-Kabel des Herstellers. In diesem Google+-Post wird erklärt, was das Problem ist. Nutzt man ein starkes Ladegerät und lädt mit dem Kabel einen Empfänger, der mehr Volt verträgt (z.B. Chromebook Pixel mit 15 oder 20 Volt) und anschließend ein kleineres Gerät (z.B. Nexus 5X) ist der Vbus weiterhin auf 15 oder 20 Volt. Hier sollten nach Abziehen des Gerätes eigentlich 0 Volt anliegen. Die Folge: ein zerstörtes Gerät (im Beispiel wäre es das Nexus 5X).

Anker ruft die Kabel nun komplett zurück, erstattet Käufern den Kaufpreis und bietet gleichzeitig ein neues Kabel an. Einziger richtiger Schritt, wobei man sich durchaus auch wundern darf, wie so ein Kabel überhaupt in den Handel kommen kann. Hier die Mail im Wortlaut:

We’ve heard that some units of our Anker PowerLine USB-C A8185011 may present slight technical issues, which could prevent the cable from performing at its full capacity or even cause damage to devices when used. Therefore, to ensure that all of our customers are getting only the best quality products from Anker, we have decided to recall all units of our Anker PowerLine USB-C A8185011 immediately.

We are offering all of our PowerLine USB-C A8185011 users a full refund. In addition, we would like to offer a free Anker PowerLine USB-C cable to affected customers once we have improved Anker PowerLine USB-C A8185011.

Please reply to this email with your choice and we’ll process it as soon as possible. We will contact you regarding a free unit once the model has been released.

As we do not need to get the cable returned, please dispose of it accordingly and do not continue using it.

We want to assure you that we’ve taken all necessary measures to prevent this from happening again. We appreciate your preference and apologize for any inconveniences this has caused you.

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EU vs. Google, Facebook, Youtube: 20 Jahre Leistungsschutz für Musik-Labels und Verlage

20 Jahre Leistungsschutz für Musik-Labels und Verlage
Die EU hilft Presseverlagen und Musikindustrie: Sie sollen das Recht bekommen, für ihre von Google, Facebook oder Youtube verbreiteten Inhalte 20 Jahre lang eine Vergütung einzufordern.

„Wir wollen 20 Jahre Leistungsschutz. Verleger bekommen damit die Möglichkeit, auch dann eine Entschädigung einzufordern, wenn sie ihre Inhalte erst Jahre später bei Google oder auf einer anderen Internetplattform entdecken“, so ein hochrangiger EU-Beamter heute im „Handelsblatt“.

Die EU-Kommission geht damit deutlich über die deutschen Vorschriften hinaus. Im deutschen Recht ist nur ein Leistungsschutz von einem Jahr für Online-Inhalte vorgesehen. Der neue EU-Leistungsschutz ist ein Element eines Gesetzentwurfs zum Urheberrecht, den EU-Kommissar Günther Oettinger am 21. September vorlegen will.

Ihm zufolge sollen Internetunternehmen wie Google dazu verpflichtet werden, mit Rechteinhabern „Verträge über die Nutzung ihrer Inhalte abzuschließen“, heißt es in einem mehr als 180 Seiten starken Arbeitsdokument der EU-Kommission, das dem „Handelsblatt“ vorliegt. Für Verleger eröffne dies die Möglichkeit, „eine Entlohnung für die Nutzung ihrer Inhalte zu bekommen“. Deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverlage streiten schon seit Jahren mit Google, weil der Internetkonzern für deutsche Presseauszüge nicht zahlen will, die er auf der Suchmaschine verbreitet.


Foto: Youtube Music Screenshot

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