In der Europäischen Union soll das Kupfernetz bis 2035 schrittweise weichen. Zumindest will die EU-Kommission das über den Entwurf des Digital Networks Acts (DNA) forcieren. Ziel ist es, auf diesem Weg parallel Glasfaser voranzutreiben. Damit soll die digitale Infrastruktur länderübergreifend vorankommen. Dass man das in der Telekommunikationsbranche aber anders empfindet als in der Politik, versteht sich von selbst. Der Branchenverband Connect Europe, welchem unter anderem die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone angehören, hat deswegen ein Rechtsgutachten veröffentlicht. In diesem nimmt man die EU-Pläne gehörig auseinander.
So bekennt man sich zunächst zum Glasfaserausbau und bestätigt auch dessen Notwendigkeit. Allerdings benötige man dafür weniger Bürokratie und weniger Regulierung – nicht mehr Kontrolle und stärkere Eingriffe in den Markt. Im Rechtsgutachten des Wissenschaftlers und ehemaligen Richters Roberto Mastroianni attestiert man, dass die Vorschläge der EU-Kommission gegen EU-Recht verstoßen könnten. So unterstellt man, dass die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschreite und hier nicht die Binnenmärkte harmonisiere, sondern eine direkte Industriepolitik vollziehe.
Man sieht da potenzielle Verstöße gegen mehrere Artikel des EU-Rechts, unter anderem auch gegen Artikel 17, der Rechte an privatem Eigentum regelt. Heruntergebrochen könnte eine erzwungene Abschaltung des privaten Kupfernetzes eine Form der Enteignung ohne Kompensation darstellen. Zudem gibt es nicht nur für die Anbieter Nachteile, auch den Kunden könnten die Pläne letzten Endes schaden. Denn dass durch die Abschaltung des Kupfernetzes zwangsläufig Glasfaser als Ersatz nahe oder gebucht werde, sei nicht zwingend gegeben. Womöglich würden viele Menschen dann z. B. auf den Mobilfunk oder Internet per Satellit ausweichen müssen.
Am Ende unterstellt Connect Europe in seiner Mitteilung eine Kompetenzüberschreitung und Überregulierung durch die EU-Kommission. Diese dürfte gegen EU-Recht verstoßen, sodass der Branchenverband, sollte nicht nachgebessert werden, wohl vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen könnte. Zumal man dem Entwurf auch viele handwerkliche Mängel nachsagt. Beispielsweise fehlen klare Begründungen dafür, warum genau die Abschaltung des Kupfernetzes für den Binnenmarkt notwendig sein soll.
Connect Europe stemmt sich damit gegen die Abschaltung des Kupfernetzes und will im Wesentlichen, dass der Markt die Sache regelt.
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