Organspende: Mehr Möglichkeiten für eine Lebendorganspende geplant

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Das Organspende-Thema war bei uns schon häufig zu Gast. Zuletzt natürlich häufiger, da die Widerspruchslösung stark diskutiert wird.

Angesichts der anhaltenden Knappheit an Spenderorganen plant die Bundesregierung, die Möglichkeiten für die Lebendspende von Organen zu erweitern. Bis Ende 2022 standen über 6.700 Menschen auf der Warteliste für eine Niere, während die Zahl der Nierentransplantationen auf 1.966 gefallen war, wie aus einem Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Transplantationsgesetzes hervorgeht.

Im Jahr 2022 verstarben demnach 339 Patienten, die auf eine Spenderniere warteten. Seit Jahren kann das Angebot an Spendernieren die Nachfrage nicht decken, was Wartezeiten von bis zu acht Jahren zur Folge hat. Dies führt zu erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität aufgrund der notwendigen Dialysebehandlungen. In der vergangenen Legislaturperiode hat der Bundestag Maßnahmen ergriffen, um die Bereitschaft zur Organspende zu fördern, jedoch ohne eine signifikante Steigerung der Organspendezahlen zu erreichen.

Die geplante Reform sieht eine Ausweitung der Gruppe der möglichen Spender und Empfänger bei Lebendspenden vor. Es werden unter anderem die Bedingungen für Überkreuz-Spenden sowie für anonyme Spenden ohne vorherige persönliche Beziehung festgelegt. Zudem wird der Grundsatz aufgehoben, dass Organe nur von lebenden Spendern entnommen werden dürfen, wenn kein passendes Organ von einem verstorbenen Spender verfügbar ist.

Neu geregelt werden zudem die Aufgaben der Transplantationszentren im Rahmen der Überkreuz- und der anonymen Spenden. Es wird eine Vermittlungsstelle für kompatible Spender und Empfänger etabliert.

Die Aufklärungspflichten sollen ebenfalls erweitert werden, um den Schutz der Spender zu verbessern und eine angemessene Risikoaufklärung, insbesondere hinsichtlich psychosozialer Risiken und möglicher Spätfolgen, zu gewährleisten. Lebendspender, die später selbst eine Nierentransplantation benötigen, sollen bei der Vermittlung von Organen bevorzugt behandelt werden.

Des Weiteren soll die Möglichkeit geschaffen werden, Organe oder Gewebe, die während medizinischer Behandlungen von nicht einwilligungsfähigen Personen entnommen werden, zu spenden.

Schließlich wird durch die Gesetzesnovelle die Anbindung von Gewebeeinrichtungen an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende geregelt, sodass diese Einrichtungen selbstständig prüfen können, ob eine Zustimmung zur Gewebespende vorliegt.

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