Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen die Website „service-rundfunkbeitrag.de“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH, welches die Website „service-rundfunkbeitrag.de“ betreibt. Dort bietet man Dienste wie die Erstanmeldung einer Wohnung, die Anmeldung einer Zweitwohnung oder die Änderung der Bankverbindung rund um den Rundfunkbeitrag an. Dafür berechnet man offenbar jeweils 29,99 Euro. Eigentlich könnt ihr all das jedoch vollkommen kostenlos direkt beim offiziellen Beitragsservice erledigen.

Zwar weist man auf der Website der SSS-Software Special Service mehr oder minder deutlich darauf hin, dass man „ein unabhängiger Online-Service“ ohne direkte Verbindungen zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sei, doch ihr dürft hier durchaus einen „Kniff“ vermuten. So gibt es realistisch gesehen keinen Grund, so einen unabhängigen Service gegen ein Entgelt zu nutzen, außer man ist nachlässig und vermutet versehentlich hinter dem Angebot ein offizielles Portal der Sender.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband störte sich daran, dass die Gebührenzahlung nicht klar vor der Beauftragung verdeutlicht wird. Deswegen habe man den Anbieter auch schon zweimal abgemahnt. Inzwischen prüft man eine Sammelklage für Betroffene und erhebt Unterlassungsklage vor dem OLG Koblenz. Bis vor kurzem sei die Website service-rundfunkbeitrag.de bei Google ganz oben angezeigt worden, habe man nach „Rundfunkbeitrag anmelden“ gesucht.

Widerruf ist möglich

Der vzbv rät denjenigen, die bereits im Irrtum „service-rundfunkbeitrag.de“ genutzt haben, den Widerruf zu erklären und das Geld zurückzuverlangen. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher auf die Webseite „hereingefallen“. Das Unternehmen hat nach Angaben des vzbv angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden, zu akzeptieren.

Betroffene können ihre Erfahrungen mit der Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ außerdem hier in einer Umfrage der Verbraucherschützer schildern. Besonders interessant: Zahlt der Anbieter tatsächlich Geld zurück? Der vzbv nutzt die Informationen dann, um eine Sammelklage gegen den Anbieter zu prüfen.

Denkt daran: Wollt ihr den Beitragsservice in Anspruch nehmen, dann kostet euch das nichts – ihr müsst das einfach nur direkt beim offiziellen Webportal vornehmen. Es gibt also keinerlei Notwendigkeit, einen externen Dienstleister zu beauftragen. Leider ist das eine beliebte Masche, die es natürlich auch in anderen Bereichen gibt. Ich habe beispielsweise kürzlich in Dänemark geheiratet. Obwohl man natürlich alles selbst beantragen und abwickeln kann, gibt es auch da unzählige Websites und „Agenturen“, die das gegen ein Entgelt für einen übernehmen wollen, ohne Mehrwerte zu bieten. Solche Praktiken überdauern nur, weil es immer Menschen gibt, die bedauerlicherweise auf diese Maschen hereinfallen.

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Amazon Visa: Neue, kostenlose Kreditkarte in Kooperation mit Santander vorgestellt

Ihr erinnert euch bestimmt: Amazon.de und die Landesbank Berlin (LBB) hatten 2023 ihre Kooperation für die Amazon Visa auslaufen lassen. Zwar wies man als Alternative auf die Visa Card Extra der Berliner Sparkasse hin, die bot aber deutlich (!) verschlechterte Konditionen. Rasch wurde zudem klar, dass auch Amazon eine Nachfolge vorbereitet. Heute hat man dann die Bombe platzen lassen. Amazon.de arbeitet jetzt mit Santander für die Wiederauferstehung der Amazon Visa zusammen.

Die neue Amazon Visa ist kostenlos. Das galt auch für die Vorgängerkarte, damals allerdings nur mit einem Prime-Abo – jetzt eben für alle. Es gibt also keine Jahresgebühr. Die Kreditkarte erfordert kein neues Bankkonto und wird Kunden von Amazon und Zinia, der Konsumentenfinanzierungsplattform der Santander-Gruppe, präsentiert. Auch das frühere Bonusprogramm kehrt zurück, wenn auch in verschlechterter Form. So könnt ihr wieder Bonuspunkte sammeln, die sich später bei Amazon.de einlösen lassen. Ein Punkt entspricht einem Wert von einem Cent.

Für Einkäufe direkt bei Amazon.de erhaltet ihr 1 % in Punkten zurück. Für anderweitige Einkäufe gibt es dann 0,5 %. Ab und an soll es zudem Sonderaktionen geben, die euch dann bei Amazon.de 2 % in Punkten verheißen. Das könnte z. B. bei einem Angebotstag wie dem Prime Day der Fall sein. Als Vergleich: Mit der alten Karte konntet ihr als Prime-Kunden als Standard 3 % in Punkten für Einkäufe bei Amazon.de erhalten. Ohne Prime waren es als Standard 2 %. Somit haben sich die Konditionen da deutlich verschlechtert. Nun denn, es gibt immerhin Startgutschriften.

Bis zu 25 Euro Startgutschrift für Nutzer der neuen Amazon Visa Kreditkarte

Die Abrechnung soll über Zinia, die Konsumentenfinanzierungsplattform von Santander, laufen. Ihr werdet zwischen Voll- und Teilzahlung wählen können. Ausstehende Rechnungen werden per Lastschrift abgebucht, ihr müsst also nicht manuell überweisen oder Guthaben vorhalten. Angesammelte Punkte können jedenfalls jederzeit über die Amazon-Visa-App eingesehen werden, genauso wie bei der Einlösung der Punkte an der Kasse bei Amazon.de.

Kunden erhalten zudem eine Startgutschrift, die ihrer ersten Amazon-Visa-Monatsabrechnung gutgeschrieben wird. Diese beläuft sich bei ehemaligen Nutzern der Amazon.de-Kreditkarte auf 25 Euro (Prime-Mitglieder) oder 15 Euro (ohne Prime). Neue Kunden erhalten eine Startgutschrift von 15 Euro (Prime-Mitglieder) oder 10 Euro (ohne Prime).

Online-Banking für die Karte ist in der Amazon-Visa-Mobile-App und auf dem Desktop verfügbar. Amazon Visa wird in den kommenden Wochen schrittweise für Kunden eingeführt. Weitere Informationen findet ihr auf der neuen Produktseite, die man wohl im Auge behalten sollte.

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Bonjourr und Tabliss: Browser-Startseiten aufpeppen

Tabliss ist eine Browsererweiterung, die als Startseite oder „New Tab“-Seite dient und sich durch ein minimalistisches und anpassbares Design auszeichnet. Sie bietet Benutzern eine einfache Oberfläche, die nicht mit unnötigen Informationen überladen ist.

Die Erweiterung ermöglicht es den Nutzern, das Aussehen und die Funktionen der Startseite nach ihren Vorlieben zu gestalten, indem sie beispielsweise das Hintergrundbild, die Schriftarten und die angezeigten Widgets ändern können. Die Bilder können dabei aus verschiedenen Quellen kommen, beispielsweise Unsplash.

Ihr könnt eure eigenen oder auch Gradients über den Browser nutzen. Tabliss enthält verschiedene Widgets, die nützliche Informationen wie Links, Wetter, Uhrzeit und Aufgabenlisten anzeigen. Die Erweiterung ist für Firefox, Chrome und Edge zu haben.

Das Ganze ist natürlich nicht jedermanns Sache. Ich selbst verweile eher gar nicht auf der Neuen-Tab-Seite, sodass ich selbst keinen Bedarf an einer solchen Erweiterung habe. Eine Alternative, die ähnlich ist, ist Bonjourr. Die beiden Erweiterungen ähneln sich sehr, wobei Tabliss mehr Widget-Möglichkeiten bietet. Sie ist für die Browser Chrome, Safari und Mozilla Firefox verfügbar und kann über die jeweiligen Webstores installiert werden. Erwähnenswert ist sicher auch, dass beide Erweiterungen Open Source sind.

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Immer wieder sonntags KW 32: Disney+ geht ab September 2024 gegen Sharing vor

Zunächst wünsche ich allen Frühaufstehern einen guten Morgen und auch allen anderen, die später in diesen Beitrag hereinlesen, noch einen schönen Sonntag! Wie in jeder Woche, so werfe ich an dieser Stelle gemeinsam mit euch einen Blick zurück auf einige beachtenswerte News der letzten Tage. Ebenfalls findet ihr am Ende eine Übersicht über die 10 meistgelesenen Posts der (fast) verstrichenen Woche.

Unschön für User von 1Password: Unter macOS hatte die Software ein Sicherheitsproblem. Jenes würde es theoretisch ermöglichen, dass Dritte Zugriff auf die Daten des Anwenders erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass Angreifer lokal eine Schadsoftware installieren. Es gibt keine Berichte von Nutzern, dass Schaden entstanden ist. Aus Sicherheitsgründen solltet ihr aber auf Version 8.10.36 aktualisieren. Ab jener ist der Fehler korrigiert worden.

Probleme hat auch der Nova Launcher, auch wenn diese nichts mit Security zu tun haben. Offenbar arbeitet nur noch ein einzelner Vollzeit-Entwickler an der Anwendung. Wie da die Zukunft aussehen soll? Allen Unkenrufen zum Trotz ganz normal. Eine ungewisse Zukunft hat vielleicht die Sony PlayStation VR2. Für das VR-Headset ist diese Woche ja endlich der PC-Adapter erschienen. Bedauerlicherweise fehlen allerdings am Rechner die wichtigsten Alleinstellungsmerkmale des PS VR2 – etwa HDR-Unterstützung, die adaptiven Trigger oder auch das haptische Feedback (bis auf Vibration) und das Eye-Tracking.

Disney geht bald gegen das Sharing vor – und das sind unsere Tests vom letzten Wochenende

Härtere Zeiten kommen dabei auf Abonnenten von Disney zu. In den USA hat der Streaming-Anbieter wieder eine Preiserhöhung angekündigt. Auch in Europa dürfte es wohl noch im Jahresverlauf wieder so weit sein. Obendrein wird man ab September 2024 jetzt endgültig gegen das Sharing vorgehen. So will man Trittbrettfahrer aussperren, die ein Konto über einen Haushalt hinaus mitbenutzen. Stattdessen will man, genau wie Netflix, kostenpflichtige Zusatzmitgliedschaften offerieren.

TikTok muss hingegen sein Lite-Belohnungsprogramm innerhalb der EU dauerhaft einstellen. Das gab es allerdings in Deutschland ohnehin nicht. Da erhielten Nutzer geringfügige, monetäre Belohnungen, je länger sie mit der Lite-App der Kurzvideoplattform interagierten.

Am letzten Wochenende wiederum konntet ihr im Blog einige Tests lesen. Olli etwa hat sich den Kopfhörer Dyson OnTrac angehört – nichts für kleine Geldbeutel, so wie man es auch vom Hersteller gewohnt ist. Um bei Kopfhörern zu bleiben: Auch die TWS-Kopfhörer Jabra Elite 8 Active Gen 2 hörte er sich genauer an. Ich habe das zum Anlass genommen und das frische Active-Modell einmal mit dem Flaggschiff, den Jabra Elite 10 Gen 2, verglichen.

Das war es aber noch nicht in Sachen Audio: Auch den Lautsprecher Fender x Teufel Rockster Air 2 hat Olli sich noch gegeben. Bei Caschy verrichtete hingegen der Nelko P21, ein Etikettendrucker für den Alltag, seinen Dienst. Schließlich durfte ich noch über die neue Edition für Magic: The Gathering, „Bloomburrow“, berichten.

Auch am heutigen Morgen wünsche ich wie immer allen Lesern im Namen des Teams einen angenehmen Restsonntag und für morgen einen guten Start in die Woche! Caschy, Benny, Olli, Felix, Mike und ich freuen uns, wenn ihr weiter ins Blog hereinschaut und auch bei Lust und Laune gerne einen Kommentar hinterlasst. Jetzt folgen zum Schluss die zehn meistgelesenen Posts der letzten Woche.

Nova Launcher: Die Lage ist angespannt


Postbank-App mit neuen Funktionen


Apple iOS 17.6.1 und iPadOS 17.6.1 veröffentlicht: Das steckt im Update


Chromecast: Produktion eingestellt, Rest wird abverkauft


Home Assistant: Das steckt in Release 2024.8


„Farscape – Verschollen im All“: Sci-Fi-Serie jetzt mit vollständiger deutscher Synchro


Google Pixel: Das steckt im August-Update


ROSSMANN kauft keinen Tesla mehr


Google Pixel: Aktualisierte Wetter-App im Anmarsch


Google Authenticator 7.0 mit Neuerungen veröffentlicht

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Outlook.com: Standardauthentifizierung ab dem 16. September nicht mehr möglich

Die kleine Erinnerung: Moderne Authentifizierungsmethoden, sprich: OAuth2, sind ab September erforderlich, um die Synchronisierung von Outlook-E-Mails in Nicht-Microsoft-E-Mail-Apps fortzusetzen. Viele Programme nutzen eine einfache Methode zur Anmeldung bei Servern und Diensten, die Standardauthentifizierung genannt wird. Dabei werden bei jeder Anfrage der Benutzername und das Kennwort gesendet.

Diese Daten werden oft auf dem Gerät des Benutzers gespeichert. Diese Methode ist auf den meisten Servern voreingestellt und leicht einzurichten. Obwohl sie lange Zeit üblich war, ist sie unsicher, weil Angreifer die Anmeldeinformationen leicht abfangen können. Dadurch besteht die Gefahr, dass gestohlene Daten für andere Dienste verwendet werden. Viele Dienste haben deswegen schon vor längerer Zeit die modernen Anmeldungsmethoden eingeführt.

Inhaber eines Outlook.com-Kontos, das die Standardauthentifizierung aktiv verwendet, wurden über die Änderungen bereits Ende Juni informiert. Bis zum 16. September können Benutzer, die sich über die Standardauthentifizierung bei Outlook.com anmelden, in Outlook und anderen E-Mail-Anwendungen von Drittanbietern wiederholte Kennwortaufforderungen auftreten. Dies ist ein bekanntes Problem. Nach dem 16. September können Benutzer, die versuchen, ihre Microsoft-Konten über die Standardauthentifizierung zu verbinden, dies nicht mehr tun. Solltet ihr also auf alte Art und Weise euer Outlook.com-Konto eingebunden haben, dann denkt an die baldige Umstellung, Microsoft hat bereits eine Hilfeseite eingerichtet, die die Umstellung u. a. für Thunderbird, Outlook und Apple Mail erklärt.

Die folgenden Versionen von Outlook Desktop unterstützen die moderne Authentifizierung für Outlook.com nicht: Outlook 2007, Outlook 2010, Outlook 2013, Outlook 2016 MSI, Outlook 2019 LTSC. Jede Version von Outlook Desktop mit einer Version kleiner als 11601.10000 unterstützt die moderne Authentifizierung für Outlook.com nicht.

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