Frequenzauktion 2019: Vergaberegeln der 5G-Auktion waren rechtswidrig

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08.12.2018 Darmstadt Mina Rees Str. 1 Aufbau 5G Antennen durch Ericsson

Am 26. August 2024 hat das Verwaltungsgericht Köln die von der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 26. November 2018 festgelegten Vergabe- und Auktionsregeln für die 2019 stattgefundene Auktion von 5G-fähigen Frequenzen in den 2 GHz- und 3,6 GHz-Bereichen für rechtswidrig erklärt.

Das Gericht ordnete an, dass die Bundesnetzagentur eine neue Entscheidung treffen muss. Sprich: Die damals festgelegten Spielregeln sollen nicht rechtmäßig festgelegt worden sein. Geklagt hatten die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel.

Da gab es schon schwere Vorwürfe: Sie begründeten ihre Klagen mit schwerwiegenden Verfahrens- und Abwägungsfehlern der Präsidentenkammerentscheidung. Das Verfahren sei insbesondere durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Leitung des damaligen Bundesministers Scheuer in rechtswidriger Weise beeinflusst worden.

Dies ergebe sich aus den Verwaltungsvorgängen des BMVI, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundeskanzleramts, die die Klägerinnen nach erfolgreichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erhalten hatten.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Für Mobilfunkkunden wird sich vermutlich nichts ändern, die damals getroffene Vergabeentscheidung wird man nicht rückgängig machen können. Das komplette Urteil gibt es hier.

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