1. Juli 2022: Neufassung der Roaming-Verordnung greift

Ihr habt es vermutlich mitbekommen: zum 1.7. ändern sich viele Dinge. Unter anderem muss es dann für bestimmte Verträge auf den Webseiten der Anbieter den klar definierten Kündigungs-Button geben. Doch nicht nur den wird es geben, sondern zahlreiche andere Dinge auch. Unter anderem tritt dann auch die Neufassung der Roaming-Verordnung in Kraft. In der letzten Zeit haben die Provider recht viel getrommelt, dass man nun in immer mehr EU-Ländern auch 5G nutzen könne. Klingt natürlich nach guter Tat, ist in diesem Falle nicht die Kür, sondern stattdessen nur die Pflicht.

Mit der Neufassung der EU-Verordnung wird das Roam-Like-At-Home-Prinzip für weitere 10 Jahre fortgeschrieben. Neu ist jetzt eben, dass ab dem 1. Juli 2022 auch die gleichen Bedingungen beim Roaming in der EU gelten wie hierzulande. Den europäischen Nutzern soll die gleiche Mobilfunktechnologie, die sie zu Hause nutzen, auch auf ihren Reisen in der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese im besuchten Land verfügbar ist. Sprich: Wenn 5G vorhanden ist, muss das auch angeboten werden. Wer nur LTE hierzulande gebucht hat, hat aber keinen Anspruch auf ein Mehr.

Auch gelten neue Regelungen, um unbeabsichtigtes Roaming in Grenznähe sowie auf Schiffen und Flugzeugen zu vermeiden. Die neue Roaming-Verordnung sieht vor, dass Roaming-Anbieter angemessene Schritte zur Vermeidung eines unbeabsichtigten Roamings in Bordnetzen unternehmen müssen. Beispielsweise informiert der Anbieter vorab, wie Roaming am Endgerät deaktiviert werden kann oder wie eine manuelle Netzwahl erfolgt. Zum Beispiel per SMS. Der Datendienst in solchen Netzen kann ebenfalls generell deaktiviert sein und nur durch Einwilligung der Kunden nach erteilter Information über die anfallenden Entgelte genutzt werden. Weitere angemessene Schritte können auch ein Hinweis über die Verbindung zu einem Bordnetz oder die Priorisierung von terrestrischen Mobilfunknetzen sein.

Viele Anbieter haben zwar schon seit Jahren Vorkehrungen getroffen, doch es gibt eine weitere Pflicht: Damit Nutzer keinen Schock bei ihrer monatlichen Abrechnung erleben, gilt ein erneuerter Schutzmechanismus bei Nutzung mobiler Daten im Ausland. Roaming-Anbieter müssen auch bei Reisen außerhalb der Europäischen Union den Datendienst einstellen, sobald eine Höchstgrenze von 100 Euro erreicht wurde. Kunden, die weiter mobile Daten im Ausland nutzen möchten, müssen hierzu aktiv ihre Zustimmung abgeben, nachdem sie über die weiteren anfallenden Roaming-Gebühren informiert wurden. Hier findet ihr die Verbraucherseite der Bundesnetzagentur, die über Telefonieren und Surfen im Ausland informiert.

Vodafone: Ab heute mit CallYa-Prepaid-Tarifen im 5G-Netz

Die neuen Prepaid-Tarife bei Vodafone sind da. Diese erhalten nun ebenfalls Zugang zum 5G-Netz von Vodafone, zudem steigt das monatliche Datenvolumen an. 5G und mehr Datenvolumen gibt es zum Monatswechsel auch für Bestandskunden. Die haben ab 1. Juli über die MeinVodafone-App die Möglichkeit, die 5G-Option kostenfrei zu aktivieren, im Laufe der kommenden Monate passiert die Freischaltung aber ohnehin automatisch. Ebenso automatisch wächst das Datenvolumen zum Monatsanfang an.

In den CallYa Tarifen „Allnet Flat M“ (14,99 Euro) steigt das monatliche Datenvolumen um ein Gigabyte auf sechs Gigabyte und im Tarif „Allnet Flat L“ (19,99 Euro) um zwei Gigabyte auf neun Gigabyte an. Auch für den kleineren Geldbeutel hat man etwas im Gepäck: Vodafone im Tarif „CallYa Allnet Flat S“ (9,99 Euro je vier Wochen) wird mit drei Gigabyte Datenvolumen bestehen bleiben. Selbiges gilt für den alten CallYa Digital mit 15 GB im Monat. Der wird ebenfalls ins 5G-Netz gehoben. Der CallYa Digital soll bleiben, da gibt’s keine Veränderungen, er bleibt weiterhin (nur online) buchbar. Kunden, die den Digital nutzen, müssen sich für den automatischen Bankeinzug anmelden – also kein Aufladen von normalem Prepaid-Guthaben, eher eine monatlich kündbare Postpaid-Option.

Neu im Portfolio: Der „CallYa Black“. Hier gibt es für 79,99 Euro pro Monat ein unbegrenztes Datenvolumen. Die neuen GigaMobil- und GigaMobil-Young-Tarife sind seit Juni ebenfalls buchbar, da lohnt es sich sicherlich, den einen oder anderen Tarif von den Konditionen her zu vergleichen, insofern man denn von einer längeren Vertragsbindung nicht abgeneigt ist.

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Kindle Unlimited: 3 Monate gratis für Prime-Kunden

Am 12. und 13. Juli 2022 findet der Prime Day von Amazon statt. Da möchte man euch wieder einmal mit einigen Angeboten der besonderen Art locken. Mit speziellen Rabattaktionen für seine eigenen Dienste hat Amazon bereits jetzt die Aufwärmphase eingeläutet. So gibt es Audible für 6 Monate zum rabattierten Preis. Bei Hörbüchern soll es nicht bleiben, auch bei Kindle Unlimited startet die Promophase: Für einen Zeitraum von drei Monaten gibt es die „eBook-Flatrate“ kostenlos, im Anschluss werden 9,99 Euro pro Monat fällig. Bedingung der Aktion: Ihr seid Prime-Nutzer und habt kein aktives Abonnement. Das Angebot lässt sich bis zum 13. Juli buchen.

Was es dafür gibt? Zugriff auf 1 Million E-Books, tausende Hörbücher und das auf allen Geräten, die die Kindle-App unterstützen oder eben direkt von Amazon sind. Was viele nicht wissen: Auch einige eMagazine sind da zugegen – aber hier seid ihr ja bestens mit Infos versorgt. Falls ihr das Angebot mitnehmt und nicht überzeugt seid, denkt an das Kündigen. Kindle Unlimited kann man hier kündigen. Übrigens: Auch wenn ihr an der entsprechenden Kindle-Hardware interessiert seid, lohnt es sich sicherlich bis zum Prime Day zu warten. Unseren Test zum Kindle Paperwhite Signature Edition lest ihr hier.

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Cloudflare: Störung legt Webseiten und Services lahm

von | 3 Kommentare

Eure Lieblings-Webseite ist nicht erreichbar, oder ein von euch genutzter Dienst hat Störungen? Dies kann mit einer Störung der Cloudflare-API zu tun haben. Da hat der Serviceanbieter nämlich einen sehr großen Ausfall gemeldet, der zwar nicht weltweit sei, aber in vielen Regionen auftritt. Nutzer können Fehler beim Zugriff auf Websites über Cloudflare feststellen. Man arbeite daran, die Auswirkungen auf die Internetnutzer in den betroffenen Regionen zu beheben. Was genau zur Störung führte, ist bislang nicht bekannt. Seit 08:57 Uhr deutscher Zeit ist das Problem identifiziert und eine Lösung wird implementiert.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei Twitter, Facebook, Instagram und YouTube. PayPal-Kaffeespende. Mail: [email protected]

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EU-Kommission: Stärkerer Einsatz gegen Desinformation im Internet

Die EU-Kommission möchte mit einem erweiterten Verhaltenskodex künftig stärker gegen Desinformation im Internet vorgehen. Die Unterzeichner – darunter Plattformen, Technologieunternehmen und Vertreter der Zivilgesellschaft – sind damit den Leitlinien der Kommission von 2021 gefolgt und haben auch die Lehren aus der COVID-19-Krise und aus dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine berücksichtigt, so die EU-Kommission.

Der neue Kodex enthält weitreichende und konkrete Verpflichtungen für Plattformen und die gesamte Branche im Hinblick auf die Bekämpfung von Desinformation.

Konkret enthält der neue Kodex folgende Verpflichtungen:

  • Breitere Beteiligung: Der Kodex gilt nicht nur für große Plattformen, sondern richtet sich auch an eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure, die bei der Eindämmung der Verbreitung von Desinformation eine Rolle spielen. Weitere Unterzeichner sind willkommen;
  • Verringerung finanzieller Anreize für die Verbreitung von Desinformation, indem dafür gesorgt wird, dass denjenigen, die Desinformation verbreiten, keine Werbeeinnahmen zugutekommen;
  • Erfassung neuer manipulativer Verhaltensweisen wie Verwendung von gefälschten Konten, Bots oder böswilligen Deepfakes zur Verbreitung von Desinformation;
  • Stärkung der Nutzer mit besseren Werkzeugen, damit sie Desinformation leichter erkennen, verstehen und melden können;
  • Ausweitung der Faktenprüfung in allen EU-Ländern und ihren Sprachen, wobei dafür gesorgt wird, dass Faktenprüfer für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden;
  • Transparenz in der politischen Werbung, indem Nutzern ermöglicht wird, politische Werbung leicht also solche zu erkennen, und zwar dank einer besseren Kennzeichnung und besserer Informationen über Sponsoren, Kosten und Verbreitungszeiträume;
  • Bessere Unterstützung der Forscher, indem ihnen der Zugang zu den Daten der Plattformen erleichtert wird;
  • Bewertung der eigenen Wirkung mithilfe eines soliden Überwachungsrahmens und einer regelmäßigen Berichterstattung der Plattformen darüber, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommen;
  • Einrichtung eines Transparenz-Zentrums und einer Taskforce, um einen einfachen und transparenten Überblick über die Umsetzung des Kodex zu erlangen und um dafür zu sorgen, dass der Kodex zukunftssicher und zweckmäßig bleibt.

Ferner soll der Kodex laut Kommission als Verhaltenskodex im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste anerkannt werden, um die Risiken zu mindern, die sich aus Desinformation auf sehr großen Online-Plattformen ergeben.

Die Unterzeichner, darunter Meta, Google, Twitter, TikTok und Microsoft,  haben nun sechs Monate Zeit, um ihre Verpflichtungen und die Maßnahmen, zu denen sie sich verpflichtet haben, umzusetzen. Anfang 2023 werden sie der Kommission ihre ersten Umsetzungsberichte vorlegen.

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton sagte aus „Desinformation ist eine Form der Invasion unseres digitalen Raums, die sich spürbar auf unser tägliches Leben auswirkt. Online-Plattformen müssen viel energischer dagegen vorgehen, insbesondere auch in Bezug auf die Frage der Finanzierung. Für die Verbreitung von Desinformation sollte niemand auch einen einzigen Euro bekommen. Um seine Glaubwürdigkeit zu steigern, wird der neue Verhaltenskodex durch das Gesetz über digitale Dienste untermauert, das auch strenge und abschreckende Sanktionen vorsieht. Sehr große Plattformen, die wiederholt gegen den Kodex verstoßen und keine angemessenen Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, riskieren Geldbußen von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes.“

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