
In Deutschland wollen die Medienanstalten besonders wertvolle Inhalte hervorheben. Das sollen Audioinhalte und Bewegtbilder sein, die von gesellschaftlicher Bedeutung sind, also für „Public Value“ stehen. Infrage kommen dafür nicht nur Beiträge der öffentlich-rechtlichen Programme, sondern auch Content z. B. des Privatfernsehens.
Es geht hier um eine neue Regelung im Medienstaatsvertrag (MStV), die schon länger geplant gewesen ist. Dabei sollen Angebote in Benutzeroberflächen herausgestellt werden, die für die Meinungs- und Angebotsvielfalt besonders relevant sind. Private Anbieter könnten schon jetzt an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen, um ihre Inhalte entsprechend als Public Value einstufen zu lassen. Zeit ist bis 30. September 2021 für Einreichungen. Die Auswertung soll dann bis Anfang 2022 andauern.
Man verspricht sich von dem Procedere, dass die Public-Value-Inhalte leichter aufgefunden werden und eine größere Reichweite erzielen. Dies solle die Demokratie stärken. Allerdings kann man das natürlich auch kritisch sehen, da hier zumindest in kleinem Rahmen in den Markt eingegriffen wird. Die Argumentation: Das Medienangebot werde immer überbordender und Fehlinformationen seien an der Tagesordnung. Daher sei es sinnvoll, Public-Value-Angebote, die konstruktiv zur Meinungsbildung beitragen, zu würdigen.
Die Medienanstalten wollen die Public-Value-Angebote auch selbst in Listen bündeln. Die Anbieter selbst sollten in ihren Benutzeroberflächen die leichte Auffindbarkeit berücksichtigen. Die konkrete Umsetzung der leichten Auffindbarkeit bleibt aber den Anbietern überlassen, da wird es keine Vorgaben geben. Für private Anbieter will man so auch einen Anreiz geben, gesellschaftlich relevante Inhalte zu produzieren – wie eben Nachrichten und Reportagen.
Die Public-Value-Satzung könnt ihr hier einsehen, sie wurde bereits im Mai 2021 veröffentlicht. Dort sind etwa auch die Kriterien für die Bestimmung erklärt.
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