Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhält erweiterte Befugnisse bei der Kontrolle von künstlicher Intelligenz. Grundlage ist das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act). Damit agiert die Bafin ab sofort als offizielle Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme, die im direkten Zusammenhang mit regulierten Finanzgeschäften stehen.
Das Ganze umfasst Kreditinstitute, Versicherer und weitere Finanzunternehmen. Überwacht werden unter anderem Transparenzpflichten bei KI-Chatbots im Kundenservice, die Einhaltung verbotener KI-Praktiken sowie der Einsatz von sogenannten Hochrisiko-KI-Systemen. Darunter fallen beispielsweise automatisierte Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Banken oder Algorithmen zur Risikoeinschätzung in der Lebens- und Krankenversicherung.
Ziel der Regulierung ist die Vermeidung von Diskriminierung und die Absicherung von Grundrechten bei automatisierten Entscheidungen. Bafin-Präsident Mark Branson stellt klar, dass automatisierte KI-Entscheidungen weiterhin von Menschen korrigiert werden können müssen und die Verantwortung bei den Geschäftsleitungen liegt. KI-Anwendungen ohne direkten Bezug zum Finanzgeschäft, etwa im Personalmanagement von Banken, fallen wiederum in den Bereich der Bundesnetzagentur.
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