
Die Bundesregierung will öffentlichen Bibliotheken künftig die Öffnung an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Koalitionsausschuss gefasst. Damit würden Bibliotheken künftig rechtlich mit anderen Kultureinrichtungen wie Museen, Theatern, Kinos oder Konzerthäusern gleichgestellt.
Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, soll damit der Zugang zu Bibliotheken besser an den Alltag vieler Menschen angepasst werden. Vor allem Berufstätige und Familien könnten die Einrichtungen dann häufiger nutzen, wenn unter der Woche wenig Zeit bleibt. Bibliotheken seien längst mehr als reine Ausleihstellen für Bücher und Medien. Sie hätten sich zu Orten für Lernen, Arbeiten, Veranstaltungen und Begegnungen entwickelt.
Am Schutz der Beschäftigten soll sich laut Bundesregierung nichts ändern. Ob eine Bibliothek an Sonn- und Feiertagen tatsächlich öffnet, sollen die Einrichtungen selbst unter Einbeziehung der jeweiligen Personalvertretungen entscheiden können. Die geplante Neuregelung schafft damit vor allem zusätzliche Spielräume, eine Pflicht zur Sonntagsöffnung ist damit nicht verbunden. So, jetzt noch Supermärkte.
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