Werbung bei Prime Video: Amazon siegt vor Gericht über den Verbraucherschutz

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Stammleser erinnern sich: Amazon führte 2024 nassforsch bei seinem Streaming-Dienst Prime Video Werbung für alle Abonnenten als Standard ein. Wer damit nicht zufrieden gewesen ist, den bat man extra zur Kasse. 2,99 Euro Zusatzgebühren erkaufen euch die Werbefreiheit plus den Zugriff auf Dolby Vision und Dolby Atmos.  Die Verbraucherzentrale Sachsen verklagte Amazon wegen des Schachzugs. Doch nun hat das Bayerische Oberste Landesgericht zugunsten des US-Konzerns entschieden.

Die Verbraucherschützer argumentierten: Klar, darf Amazon Werbung bei Prime Video einführen. Aber: Der Konzern hätte das nicht einfach in einer lapidaren Mail erklären dürfen. Vielmehr hätte man aktiv die Zustimmung der Kunden für diese einseitige Vertragsverschlechterung einholen müssen. So läuft es ja z. B. auch bei Preiserhöhungen: Stimmt ihr nicht aktiv zu, läuft das Abo aus. Doch vor Gericht bekam Amazon recht. Die Einführung der Werbung sei zulässig gewesen, heißt es.

Das Gericht schlug sich auf Amazons Seite, da in den Vertragsbedingungen an keiner Stelle die Werbefreiheit garantiert wurde. Auch hätten die Verbraucherschützer nicht belegen können, dass Amazon Prime Video zuvor als werbefrei vermarktet worden wäre. Daher bestehe durch die Einführung der Werbung kein Anspruch auf irgendeine Form von Schadensersatz.

Allerdings muss das noch nicht das Ende vom Lied sein. Denn die Verbraucherzentrale Sachsen kann nun vor den Bundesgerichtshof ziehen und eben in Revision gehen. Dass man das auch so vorhat, haben die Verbraucherschützer bereits bestätigt. Für die fast 330.000 Teilnehmer an der Sammelklage besteht also noch Hoffnung. Amazon hingegen hat sich natürlich in seinem Vorgehen durch das Gerichtsurteil bestätigt gesehen. Das ist natürlich auch zu erwarten gewesen.

Der Rechtsstreit dürfte sich jetzt noch deutlich länger hinziehen, denn bis es durch den Bundesgerichtshof zu einem Urteil in der Sache kommt, vergehen sicherlich weitere Jahre.

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