EU-Batterieverordnung: Kommission beschließt Ausnahmen für Smartwatches und Co.

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Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der neue Ausnahmen von den EU-Vorschriften zur Austauschbarkeit von Batterien einführt. Eigentlich schreibt die EU-Batterieverordnung vor, dass Gerätebatterien in Endprodukten für Verbraucher leicht entnehmbar und austauschbar sein müssen, um die Lebensdauer von Geräten zu verlängern und das Recycling zu erleichtern. Für bestimmte Geräte wie Medizinprodukte oder Zahnbürsten gab es bereits Ausnahmen aus Sicherheits- oder Hygienegründen.

Nun legt die Kommission nach und erweitert die Liste um sechs neue Produktkategorien. Betroffen sind tragbare Geräte wie Smartwatches und Fitness-Tracker, aber auch elektrisches Spielzeug sowie Spezialausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX-Richtlinie). Bei diesen Geräten müssen die Akkus künftig nicht zwingend von den Nutzern selbst, sondern dürfen auch von unabhängigen Fachleuten austauschbar sein.

Um die neuen Ausnahmen festzulegen, hatte die Kommission im vergangenen Jahr Vorschläge gesammelt und diese zusammen mit Verbraucherschützern, Branchenvertretern und Experten bewertet. Dabei musste abgewogen werden, da falsch entsorgte kleine Lithium-Ionen-Akkus zunehmend für Brände in Recyclinganlagen sorgen.

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