Der Finanzausschuss des Bundestags hat einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Digitalsteuer abgelehnt. Zustimmung kam lediglich von den Grünen selbst sowie der Linksfraktion. Der Antrag sah vor, große Digitalkonzerne mit einer zusätzlichen Steuer auf ihre in Deutschland erzielten digitalen Umsätze zu belegen. Betroffen wären Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem Deutschland-Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro gewesen. Vorgesehen war eine Steuer in Höhe von zehn Prozent auf die hierzulande erzielten digitalen Umsätze.
Zur Begründung verwiesen die Grünen auf die aus ihrer Sicht geringe effektive Steuerbelastung großer US-Technologiekonzerne wie Amazon, Apple, Alphabet, Microsoft und Meta. Laut Netzwerk Steuergerechtigkeit habe der effektive Steuersatz von Alphabet, Apple, Meta und Microsoft im Jahr 2024 lediglich 3,4 Prozent betragen. Nach Ansicht der Grünen habe sich die Situation zusätzlich verschärft, nachdem die USA von der globalen Mindeststeuer ausgenommen worden seien.
Die CDU/CSU verwies in der Ausschusssitzung darauf, dass der Koalitionsvertrag zwar die Prüfung einer Digitalabgabe vorsieht, eine Digitalsteuer jedoch aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen kritisch gesehen werde. Zudem stelle sich die Frage, ob am Ende tatsächlich die großen Plattformbetreiber oder vielmehr deren Kunden die zusätzlichen Kosten tragen würden.
Die Linke sprach sich, wie erwähnt, für eine Digitalsteuer aus, ging aber noch einen Schritt weiter. Nach ihrer Vorstellung sollte die Steuer bereits für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz ab 250 Millionen Euro gelten. Aus ihrer Sicht besteht aufgrund der niedrigen effektiven Steuerbelastung großer Digitalkonzerne seit Jahren erheblicher Handlungsbedarf.
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