E-Auto-Prämie von bis zu 6.000 Euro vom Bundestag abgenickt

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Die Details zur neuen E-Auto-Förderung liegen bereits seit Jahresbeginn auf dem Tisch. Mittlerweile hat der Deutsche Bundestag die Prämie für den Kauf eines Elektrofahrzeugs abgenickt. Sie gilt rückwirkend zum Jahresbeginn und mit sozialer Staffelung ist beim Kauf eine Prämie zwischen 1.500 und 6.000 Euro möglich. Wer ein rein elektrisches E-Auto im Visier hat, der ist ab 3.000 Euro Prämie dabei – vorausgesetzt die Bedingungen zum Einkommen sind erfüllt.

Die Höhe der Prämie hängt vom gewählten Modell und dem Einkommen sowie der familiären Situation ab. Vorgesehen ist eine Förderung von Neuwägen beim Kauf reiner Elektroautos, Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Range Extendern. Je nach Fahrzeugkategorie und den persönlichen Haushaltsumständen (abhängig von der Anzahl der Kinder) beläuft sich die Prämie auf bis zu 6.000 Euro. Stärker gefördert werden reine Elektroautos, während die Förderung für einen Plug-in-Hybrid.  Die Prämie wird zudem nur bei Einkommensobergrenzen von 80.000 Euro Haushaltseinkommen (bzw. bis zu 90.000 Euro mit zwei Kindern) ausbezahlt.

Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Stromer und 1.500 Euro für Teilzeit-Stromer. Wer weniger verdient, bekommt mehr: Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 60.000 Euro, gibt es 1.000 Euro obendrauf. Unter 45.000 Euro kommen nochmal 1.000 Euro dazu. Familien erhalten pro Kind weitere 500 Euro Zuschuss, gedeckelt auf 1.000 Euro, sprich zwei Kinder. Im besten Fall sind so die besagten 6.000 Euro Höchstförderbetrag möglich (reines Elektrofahrzeug, Haushalt mit zwei minderjährigen Kindern mit einem Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro). Die Prämie gilt für den Kauf ebenso wie für das Leasing.

Bislang lässt sich die Prämie noch nicht über das entsprechende Onlineportal noch nicht beantragen. Das dürfte dann ab Mai 2026 der Fall sein. Nach dem plötzlichen Aus der letzten Förderung Ende 2023, quasi über Nacht, sollte man sich da sicherlich ranshalten. Sämtliche Details zur neuen Förderung finden sich auf der Seite des Bundesumweltministeriums.

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