Google und der DMA: EU will mehr Suchdaten für Konkurrenz öffnen

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Die EU-Kommission macht beim Digital Markets Act weiter Druck auf Google. In Brüssel liegen jetzt vorläufige Ergebnisse auf dem Tisch, die Auflagen für den Umgang mit Suchdaten vorsehen. Google soll Suchmaschinen von Drittanbietern Zugriff auf Daten aus der Suche geben, etwa auf Ranking-, Abfrage-, Klick- und Ansichtsdaten. Das Ganze zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen, so die Formulierung des Vorschlags der Kommission.

Gedacht ist das als Hebel, damit andere Anbieter ihre eigene Suche verbessern und überhaupt eine Chance gegen die Google-Suche bekommen. Die Kommission spricht von „Datenbegünstigten“. Gemeint sind damit klassische Suchmaschinen, aber auch Dienste, die KI-Chatbots mit Suchfunktionen anbieten. Entscheidend ist, wer überhaupt Zugang bekommen darf, welche Datentypen konkret darunterfallen, in welchen Intervallen Google die Daten liefern muss und über welche Schnittstellen das passiert. Parallel soll abgesichert werden, dass personenbezogene Informationen anonymisiert bleiben und dass Google für den Datenzugang keine Mondpreise aufruft.

Auch beim Preis beabsichtigt Brüssel aufzupassen: Die Vergütung für den Zugriff auf die Suchdaten soll an klaren Parametern hängen und darf bestimmte Anbieter nicht gezielt benachteiligen. Dazu kommen Regeln, wie Datenbegünstigte den Zugang überhaupt beantragen und nutzen können.

Bis zum 1. Mai können „interessierte Kreise Stellung nehmen“, also etwa Wettbewerber, Branchenverbände oder auch Google selbst. Die Rückmeldungen fließen in die endgültige Entscheidung ein, an die Google dann gebunden ist. Diese finale Entscheidung muss laut DMA bis zum 27. Juli 2026 stehen. Parallel behält sich die Kommission vor, getrennt davon festzustellen, ob Google als sogenannter Gatekeeper gegen Pflichten aus dem DMA verstößt. Dann kann es im Karton rappeln.

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