EUDI-Wallet in Deutschland: Bürger sollen sich mit dem Smartphone ausweisen können

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Die Bundesregierung hat beschlossen, eine staatliche digitale Geldbörse zu entwickeln, die es Bürgern ermöglichen wird, sich innerhalb der EU digital zu legitimieren. Die Einführung der EUDI-Wallet, einer europäischen digitalen Identitätsbrieftasche, ermöglicht es den Bürgern, sich über ihr Smartphone zu identifizieren. Sie können ebenso ihre Identitätsdaten und offiziellen Dokumente digital speichern, vorweisen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Gleichzeitig schafft diese Maßnahme die Grundlage dafür, dass auch private Anbieter ihre eigenen EUDI-Wallets zertifizieren lassen können. Um Bürgern Wahlfreiheit zu geben und Innovation zu fördern, sollen neben der staatlichen EUDI-Wallet die Voraussetzungen für nicht-staatliche Anbieter geschaffen werden. So wird es auch Unternehmen, Stiftungen oder Forschungseinrichtungen möglich sein, eigene EUDI-Wallets zu entwickeln und in Deutschland anerkennen zu lassen.

Im Zuge der Umsetzung der revidierten eIDAS-Verordnung, die im Februar 2024 durch das Europäische Parlament ratifiziert wurde, beginnt die Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet. Laut dieser Verordnung müssen alle EU-Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2027 mindestens eine EUDI-Wallet zur Verfügung stellen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die deutsche Bundesregierung die Entwicklung einer solchen Wallet initiiert. Unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) erfolgt die Umsetzung in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Um den weiteren Entwicklungsprozess transparent zu gestalten und die Beteiligung der Öffentlichkeit zu fördern, organisiert der Architektur- und Konsultationsprozess für EUDI-Wallets am 9. Oktober eine offene Online-Sprechstunde. Interessierte können Fragen stellen und sich aktiv an der Diskussion beteiligen.

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