E-Scooter: Neue Regelungen stehen im Raum

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Seit „Anbeginn aller Zeiten“ berichten wir über E-Scooter in Deutschland. Offenbar will das Verkehrsministerium etwas nacharbeiten und bei den Vorschriften für die E-Scooter Stellschrauben justieren.

Das Verkehrsministerium hat laut Tagesschau einen Entwurf vorgelegt, der weitere Regelungen für E-Scooter einführt, um sie den Vorschriften für Fahrräder anzunähern. Laut Plan sollen E-Scooter-Fahrer künftig ebenso wie Radfahrer den Grünpfeil an Ampeln nutzen dürfen. Zudem soll es E-Scootern erlaubt werden, auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die bereits für den Radverkehr geöffnet sind, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Notwendigkeit, dabei besonders auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, bleibt bestehen. Dieser Schritt war bereits bei der Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge im Jahr 2019 vorgesehen.

Laut dem Verkehrsministerium tritt die neue Regelung, sofern final abgenickt, im April 2025 in Kraft. Den Städten und Gemeinden wird jedoch ein Jahr eingeräumt, um die Bestimmungen für E-Scooter den Vorgaben für Fahrräder anzupassen. Dieser Zeitraum dient als Übergangsfrist. Bis zum 9. August haben Bundesländer und Interessenverbände die Möglichkeit, zum Entwurf des Verkehrsministeriums Stellung zu nehmen. Auch der Bundesrat muss den Änderungen zustimmen.

Während der Übergangsfrist haben die Kommunen die Chance, zu evaluieren, ob auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die bereits für den Fahrradverkehr geöffnet sind, ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte. Die lokalen Behörden könnten dann darüber entscheiden, ob E-Scooter auf bestimmten, für Fahrräder freigegebenen Wegen zugelassen werden oder nicht, so das Verkehrsministerium.

Neue E-Scooter müssen ab Anfang 2027 standardmäßig mit Blinkern ausgestattet sein, wenn der Entwurf durchgeht. Eine Marktanalyse zeigt, dass immer mehr neue Fahrzeuge bereits ab Werk Blinker haben. Viele finden es unsicher, beim Abbiegen auf einem E-Scooter per Hand zu signalisieren. Deshalb wird es ab 2027 verbindliche Blinker für neue E-Scooter geben. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat unterstützt diese Maßnahme, um die Stabilität beim Fahren zu verbessern.

Der Fachverband Fußverkehr (FUSS) kritisierte die vorgeschlagenen Änderungen scharf und bezeichnete sie als „grobe Attacke“ auf Fußgänger. Laut dem Verband plant Verkehrsminister Volker Wissing, die Nutzung von Rollern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auszuweiten. Zudem bemängelt der Verband, dass der neue Gesetzesentwurf vorsieht, den bisherigen Mindestabstand von 1,5 Metern, den E-Scooter-Fahrer beim Überholen von Fußgängern einhalten mussten, aufzuheben. Stattdessen sollen künftig die lockereren Regelungen des Radverkehrs zur Anwendung kommen. Der FUSS moniert weiterhin, dass Leih-E-Scooter oft rücksichtslos und chaotisch genutzt werden.


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