E-Autos halten laut ADAC auch bei Hitze durch

Der ADAC stellt in einer Pressemeldung klar, dass E-Autos der aktuellen Hitze ganz normal standhalten können. Man sah sich zu einer Stellungnahme gezwungen, weil in vielen Medien Stellungnahmen von ADAC-Sprechern missverständlich wiedergegeben würden. Grundsätzlich leiden alle Autos, egal ob mit Elektroantrieb oder Verbrenner, unter extremer Hitze. Das müssten eben die Kühlsysteme ausgleichen und darauf seien moderne Fahrzeuge selbstverständlich ausgelegt.

Auch moderne Elektroautos hätten dazu entsprechende Kühltechnologie an Bord, welche die Hochvoltbatterie und ggf. weitere Komponenten wie Elektromotor oder Leistungselektronik im zulässigen Temperaturbereich halte. Lediglich ältere Fahrzeuge hätten vereinzelt noch Batterien, die nicht gekühlt wurden und bei extremer Hitze und häufigem Schnellladen zum Schutz der Batterie die (Lade)Leistung spürbar reduzieren.

Logisch ist aber, dass die stärkere Kühlung die Reichweite reduziert, weil Energie abgezogen wird. Wie stark sich das im Detail auswirkt, hängt von mehreren Einflussgrößen wie Außentemperatur, Batterietemperatur und Klimaanlageneinstellung, aber auch vom Fahrszenario sowie der Heiz- / Kühltechnologie ab. Im Sommer ist die Reichweitenreduzierung aufgrund der Kühlung, im Gegensatz zur Heizung im Winter, aber vergleichsweise gering, so der ADAC.

Ein Vorteil von Elektroautos sei, dass sie bei Hitze mit der Standklimatisierung den Innenraum bereits vor Fahrtbeginn herunterkühlen können.

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EnBW kündigt massive Preiserhöhung beim Haushaltsstrom an

Keine gute Kunde für Kunden von EnBW – und sicherlich werden weitere Unternehmen folgen. Seit Anfang 2021 haben sich laut Aussage des Unternehmens an den Energiebörsen die langfristigen Beschaffungspreise für Strom nun bis zu versiebenfacht. Getrieben sind diese Kostensteigerungen in erster Linie durch höhere Preise für fossile Energieträger wie Kohle und Gas. Sie zwingen die EnBW dazu, zum 1. Oktober 2022 die Preise für Haushaltsstrom im Grundversorgungstarif im Durchschnitt um 31,1 Prozent anzuheben. Berücksichtigt man die Entlastung, die sich aus der Weitergabe des Wegfalls der EEG-Umlage ergibt, liegt das Preisniveau um 15,2 Prozent über Vorjahr, so EnBW. Die Tarife jenseits der Grundversorgung erhöhen sich in ähnlichem Umfang. Die Preisanpassung der EnBW bewegt sich im aktuellen Marktmittelfeld:

Der Arbeitspreis für die Kilowattstunde im Grundversorgungstarif für Haushaltsstrom liegt ab Oktober 2022 bei 37,31 Cent. Das entspricht einer Steigerung um 10,02 Cent gegenüber dem September 2022 und 5,58 Cent gegenüber dem Vorjahr, vor dem Wegfall der EEG-Umlage¹. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh ergibt sich daraus unter dem Strich eine Kostensteigerung von monatlich ca. 24,22 Euro, beziehungsweise um 13,49 Euro im Vergleich zu den Preisen bis zum Wegfall der EEG-Umlage. Beim Wärmestrom kann die EnBW zum jetzigen Zeitpunkt von einer Preisanpassung absehen.

Wie sieht das aus mit Menschen, die das nicht mehr stemmen können? Dazu teilt man mit:

Wir als EnBW haben uns gleichzeitig entschieden, insbesondere bei finanziell schwer belasteten Haushalten in der kommenden Heizperiode keine Sperrungen bei Strom und Gas durchzuführen. Denn wir möchten verhindern, dass sie durch Sperrungen in eine zusätzliche Notlage geraten. Deshalb werden wir hier – in Koordination mit Maßnahmen aus der Politik – gemeinsam mit unseren Kunden nach anderen Lösungen suchen.

Zudem plant die EnBW, eine Gassparprämie von einmalig 100 Euro einzuführen. Damit möchte das Energieunternehmen einen Beitrag leisten, den Gasverbrauch in der Heizperiode zu senken und zusätzlich seinen Kunden einen Anreiz dafür bieten. Die Prämie richtet sich ausschließlich an Gas-Bestandskunden der EnBW, die im Vergleich zur Heizperiode des Vorjahrs mindestens zehn Prozent weniger Gas verbrauchen. Über Details wird die EnBW in den kommenden Tagen unter enbw.com/gas/gassparpraemie informieren.

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Deutsche Bahn: Sonderkulanz zur Hitzewelle

Aufgrund der angekündigten Hitzewelle kann es am 19. und 20.07.2022 zu Einschränkungen im Bahnverkehr kommen, so die Deutsche Bahn in einer Mitteilung.

Die Kunden haben Möglichkeiten, die die Bahn als Sonderkulanz umschreibt. Das bereits gekaufte Ticket kann bis zum 27.07.2022 genutzt werden. Reisewillige können einfach in den Zug einsteigen, die Zugbindung ist aufgehoben, dies gilt auch für Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn).

Der Zug ist ausgefallen und ihr möchtet komplett auf die Reise verzichten? Hier gelten die Fahrgastrechte und Kunden können von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis für ihr Ticket erstatten lassen.

Wenn Ihr gewählter Zug aufgrund der Hitzewelle eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hatte oder sogar komplett ausgefallen ist, gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Sie können in diesem Fall eine Entschädigung beantragen.

Wenn Sie Ihre Fahrkarte online über Ihr Kundenkonto gekauft haben, können Sie Ihre Ansprüche über den Online-Antrag in Ihrem Kundenkonto einreichen. Dies ist sowohl direkt auf bahn.de als auch im DB Navigator möglich.

Zudem können Sie Ihre Entschädigung mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post beantragen. Sie erhalten das Formular beim Servicepersonal im Zug, an der DB Information, im DB Reisezentrum oder als Download auf bahn.de/fahrgastrechte.

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Verkehrsminister Wissing will bundesweit gültige ÖPNV-Tickets

Das Thema der bundesweit gültigen ÖPNV-Tickets ist noch lange nicht vom Tisch. Verkehrsminister Wissing, der das 9-Euro-Ticket für einen großen Erfolg hält, hat sich noch einmal dafür starkgemacht. Er wolle den in Deutschland vorhandenen Tarif-Dschungel beenden.

Wenn die komplizierten Tarifzonen verschwinden und die Tickets bundesweit gelten, wird der öffentliche Nahverkehr sehr viel stärker genutzt, so Wissing in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung„.

Allerdings haben bundesweit gültige Tickets für den ÖPNV nur bedingt etwas mit dem 9-Euro-Ticket gemeinsam. Ob der Bund den Ländern dauerhaft Geld für Billigfahrscheine zuschießen werde, das ließ nämlich offen Wissing offen. „Allen ist aber auch klar, dass der Bund kein Monatsticket für 9 Euro auf Dauer finanzieren kann. Das wären jährlich rund zehn Milliarden Euro“, so Wissing.

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Deutsche Bahn wird Partner der Star Alliance

Die Deutsche Bahn (DB) wird ab 1. August der weltweit erste intermodale Partner der Star Alliance (Intermodalität bezeichnet im Personenverkehr die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel im Verlauf eines Weges). Durch die neue Kooperation können DB-Kunden und die Passagiere der Mitgliedsfluggesellschaften der Star Alliance künftig ihre Reise in der Bahn beginnen oder beenden.

Letzten Endes erweitert die Partnerschaft mit Star Alliance die Auswahl der möglichen anderen Fluggesellschaften neben der Lufthansa. Lufthansa-Kunden können bereits seit mehr als 20 Jahren in einem Buchungsschritt ein kombiniertes Ticket für Zug und Flug kaufen. Künftig können neben der Lufthansa auch alle 25 anderen Mitgliedsfluggesellschaften der Star Alliance über ihre Buchungssysteme die ICE der DB mit Flugnummern in ihr Angebot aufnehmen.

Kunden können also ein Kombiticket buchen. Laut der Bahn bekommen Kunden auch eine beschleunigte Gepäckabfertigung und weitere Services im AiRail Check-In-Bereich im Frankfurter Flughafen.

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