Deutsche Bahn: Sonderkulanz zur Hitzewelle

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Aufgrund der angekündigten Hitzewelle kann es am 19. und 20.07.2022 zu Einschränkungen im Bahnverkehr kommen, so die Deutsche Bahn in einer Mitteilung.

Die Kunden haben Möglichkeiten, die die Bahn als Sonderkulanz umschreibt. Das bereits gekaufte Ticket kann bis zum 27.07.2022 genutzt werden. Reisewillige können einfach in den Zug einsteigen, die Zugbindung ist aufgehoben, dies gilt auch für Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn).

Der Zug ist ausgefallen und ihr möchtet komplett auf die Reise verzichten? Hier gelten die Fahrgastrechte und Kunden können von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis für ihr Ticket erstatten lassen.

Wenn Ihr gewählter Zug aufgrund der Hitzewelle eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hatte oder sogar komplett ausgefallen ist, gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Sie können in diesem Fall eine Entschädigung beantragen.

Wenn Sie Ihre Fahrkarte online über Ihr Kundenkonto gekauft haben, können Sie Ihre Ansprüche über den Online-Antrag in Ihrem Kundenkonto einreichen. Dies ist sowohl direkt auf bahn.de als auch im DB Navigator möglich.

Zudem können Sie Ihre Entschädigung mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post beantragen. Sie erhalten das Formular beim Servicepersonal im Zug, an der DB Information, im DB Reisezentrum oder als Download auf bahn.de/fahrgastrechte.

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