Bundesnetzagentur sieht wettbewerbsschädliche Strukturen beim Angebot von Ladestrom

Das Bundeskartellamt hat den finalen Bericht seiner Sektoranalyse über die Bereitstellung und Vermarktung von öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektroautos herausgegeben. Stellt sich raus – so gut sieht das Ganze gar nicht aus.

Die Auswertung der Branchenanalyse verdeutlicht, dass die neutrale Zuteilung öffentlicher Grundstücke auf lokaler Ebene häufig vernachlässigt wird. Die Bedingungen an Autobahnraststätten variieren, abhängig davon, ob es sich um bewirtschaftete Einrichtungen (mit Services wie Tankstellen und Restaurants) oder um einfache Parkplätze (möglicherweise mit sanitären Anlagen) handelt.

Insbesondere bei den einfachen Rastplätzen hat die Bundesregierung durch die Versteigerung von Bundesflächen im Kontext des „Deutschland-Netzes“ die Grundlagen für einen freieren Markteintritt im Bereich der Ladestationen signifikant gefördert.

Anders verhält es sich bei den bewirtschafteten Rastanlagen, wo Parkflächen auf Basis langfristiger Konzessionen vorrangig bei der Tank & Rast-Gruppe verbleiben sollen. Hierbei droht aber das Risiko, dass die Tank & Rast-Gruppe durch exklusive Nutzung dieser Flächen oder die Vergabe an nur wenige Betreiber von Ladestationen marktbeherrschende Positionen begünstigt.

Aktuelle Unterschiede in den Preisen an verschiedenen Ladesäulen könnten auf örtliche Preisübertreibungen deuten, die durchaus als missbräuchlich angesehen werden können, so der Bericht. Wenn Betreiber in bestimmten Gebieten eine dominierende Marktposition innehaben, kann dies sowohl den Anreiz als auch die Gelegenheit für Preisanhebungen schaffen. Jedoch beweisen einzelne Fälle hoher Preise noch nicht, dass die Preise für das Laden von Elektroautos in ganz Deutschland durchweg zu hoch sind. Ladesäulenbetreiber müssen zudem ihre Investitionen in die Ladeinfrastruktur amortisieren, wobei die Auslastung der Ladesäulen in manchen Bereichen noch immer gering ist, was gelegentlich höhere Preise rechtfertigen könnte.

Es ist zu beachten, dass dominante Anbieter oft nicht nur ihren eigenen Strom verkaufen, sondern auch Stromlieferungen an Kunden ermöglichen, die über Ladekarten von Mobilitätsdienstleistern abgerechnet werden. Die Preisgestaltung und die Konditionen werden jedoch von den Betreibern der Ladesäulen festgelegt. Betreiber mit lokaler Marktmacht könnten in der Lage sein, die Preise für den von Konkurrenten bereitgestellten Strom derart hoch anzusetzen, dass diesen keine angemessene Gewinnmarge bleibt, eine Praxis bekannt als Preis-Kosten-Schere oder margin-squeeze. Dies könnte Konkurrenten vom Markt drängen oder sie davon abhalten, in den Markt einzutreten, was die Probleme der Marktmacht noch verschärfen würde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: Der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom funktioniert vielerorts nicht richtig. Zahlreiche Städte und Kommunen haben geeignete öffentliche Flächen für Ladesäulen überwiegend oder sogar ausschließlich an das eigene kommunale Stadtwerk oder einzelne Anbieter vergeben. Das hat jetzt unmittelbar zur Folge, dass es in vielen lokalen Märkten nur sehr wenige Anbieter von Ladesäulen und Ladestrom gibt. Dort ist die Konzentration so hoch, dass marktbeherrschende Stellungen entstehen. Im Ergebnis haben die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Auswahl und die Gefahr höherer Ladestrompreise steigt, weil marktmächtige Anbieter keine Wechsel zur Konkurrenz befürchten müssen. Ein Zustand, der durch bessere Rahmenbedingungen für Flächenvergaben eigentlich vermeidbar gewesen wäre.

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Deutsche Bahn testet das „Lightgate“-System auch in Berlin

Copyright: Deutsche Bahn AG / Annette Riedel

Seit letzter Woche können Fahrgäste an ausgewählten, stark frequentierten Stationen der Berliner S-Bahn bereits vor der Ankunft ihres Zuges erkennen, in welchen Wagen noch freie Plätze verfügbar sind. Das neue „Lightgate“-System erfasst die Auslastung der S-Bahnwagen in Echtzeit und zeigt diese Informationen auf den Anzeigetafeln an den Bahnsteigen. Grün signalisiert viele freie Plätze, Gelb steht für eine mittlere Belegung und Rot deutet auf eine hohe Auslastung hin.

Das System wurde von Peter Buchner, dem Chef der S-Bahn Berlin, Johannes Wieczorek, dem Staatssekretär für Mobilität und Verkehr in Berlin, Uwe Schüler, dem Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, sowie Martin Fuchs, dem Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), am S-Bahnhof Hackescher Markt vorgestellt.

Die S-Bahn Berlin bedient sich einer Technologie zur Auslastungsmessung, die ursprünglich von der S-Bahn Hamburg entwickelt und dort erfolgreich im Einsatz ist. Bei dieser Technik handelt es sich um Lightgate-Sensoren, eine Art Lichtschranke, die im Bereich der Schienen installiert wird und die vorbeifahrenden Züge registriert. Je nachdem, wie viele Personen sich in einem Zug befinden, wird der Lichtstrahl unterschiedlich oft unterbrochen, was zu einer Messgenauigkeit von über 90 Prozent führt – ein Wert, der die Anforderungen für eine Ampeldarstellung weit übertrifft. Die DB schreibt hierzu „Lichtsensorik, die links und rechts vom Gleis installiert wird. Mittels Lichtschranken wird so gemessen, wie voll der Zug ist, und kabellos die Echtzeit-Auslastung pro Wagen an die folgende S-Bahnstation übertragen.“

Die Fahrgäste ziehen mehrfachen Nutzen aus dieser Überwachung. Neben der Anzeige der Auslastung auf den Bahnsteigdisplays ermöglichen die gewonnenen Daten tiefergehende Analysen zur Auslastung der Züge zu verschiedenen Tageszeiten. Diese Erkenntnisse unterstützen die Weiterentwicklung der Fahrgastinformationen im Netz sowie die bessere Planung zukünftiger Verkehre oder Ersatzbusverbindungen, so das Unternehmen.

Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden zehn Sensoren an strategisch wichtigen Punkten zwischen Jannowitzbrücke und Hauptbahnhof sowie zwischen Tempelhof und Neukölln installiert. Diese Sensoren liefern Echtzeitdaten zur Auslastung der Züge an den Stationen Alexanderplatz, Hackescher Markt, Friedrichstraße und Hermannstraße sowie für westwärts fahrende Züge bei Bellevue und am Hauptbahnhof.

Für dieses mehrjährige Pilotprojekt haben die Deutsche Bahn sowie die Länder Berlin und Brandenburg insgesamt rund 900.000 Euro investiert. Die Projektpartner evaluieren fortlaufend die Genauigkeit der Daten und prüfen, welche weiteren Streckenabschnitte für die Installation von Lightgate-Sensoren geeignet sein könnten. Die Erprobung dieser Technologie bei der S-Bahn findet in enger Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg statt und ist Teil des Forschungsprojekts SAFIRA, das sich mit der Optimierung der Fahrgastinformation und Reisendenlenkung durch Auslastungsdaten beschäftigt.

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BahnCard 50 zum halben Preis

Die Bahn sucht neue Kunden für ihre BahnCard50. Aus diesem Grund startet man nun eine Aktion. Ab morgen und bis zum 13. Oktober bietet die Deutsche Bahn ein spezielles Angebot für die BahnCard 50 an. Im Rahmen dieser Aktion können Kunden die BahnCard 50 mit einem Preisnachlass von bis zu 50 Prozent erwerben. Für Personen im Alter von 27 bis 64 Jahren kostet die BahnCard 50 in der 2. Klasse während des Angebotszeitraums 122 Euro statt der üblichen 244 Euro. In der 1. Klasse kann sie für 246 Euro, statt regulär 492 Euro, erworben werden. Inhaber dieser Karte erhalten 50 Prozent Rabatt auf alle Flexpreis-Tickets und zusätzlich 25 Prozent Ermäßigung auf die bereits reduzierten Sparpreis-Tickets.

Auch die anderen Karten aus der BahnCard-50-Familie gibt es im Aktionszeitraum zu einem angepasstem Preis:

  • Senioren BahnCard/Ermäßigte BahnCard 2. Klasse:   99,99 statt 122 Euro
  • Senioren BahnCard/Ermäßigte BahnCard 1. Klasse:    195 statt 241 Euro
  • My BahnCard für alle unter 27 Jahren 2. Klasse:         69,99 statt 79,90 Euro
  • My BahnCard für alle unter 27 Jahren 1. Klasse:         195 statt 241 Euro

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Deutschlandticket: Kauf und Kündigung sollten vereinfacht werden

Das Deutschlandticket hat sich hierzulande etabliert. Das Ticket soll ab dem nächsten Jahr 58 Euro kosten, eine Preiserhöhung um 9 Euro. Obwohl das Ticket so neu nicht mehr ist, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), aktuell etwas zu kritisieren. Es ist häufig nicht klar, ob eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Konsumenten stattfindet, und die Informationen zu den Kündigungsfristen sind oft widersprüchlich.

„Die Dienstleister müssen den Bestellvorgang vereinfachen und transparenter gestalten. Es sollte möglich sein, das Ticket sowohl digital als auch am Schalter zu erwerben. Bereits beim Erwerb sollte klar sein, wie die Kündigung des Tickets funktioniert“, erklärt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv. Bei digitalen Tickets sind Kreditprüfungen überflüssig, da man sie bei Nichtzahlung einfach deaktivieren kann. „Falls eine solche Prüfung bei der Bezahlung erfolgt, sollte dies deutlich angezeigt werden.“

Eine Untersuchung des vzbv zu den Websites und Apps von 15 Verkehrsbetrieben, die das Deutschlandticket anbieten, zeigt unterschiedliche Verkaufsoptionen auf, die vom jeweiligen Anbieter abhängen. Gemäß den Angaben auf ihren Websites bieten 13 der 15 Anbieter das Ticket an Verkaufsstellen vor Ort an. 14 Anbieter verkaufen das Ticket über ihre Website, aber nur 9 bieten es direkt über eine eigene App an.

Die Informationen darüber, ob eine Kreditprüfung vor dem Ticketkauf stattfindet, variieren stark bei den Anbietern. Auf ihren Websites machen während des Bestellvorgangs nur 3 Anbieter darauf aufmerksam, dass eine Kreditprüfung erfolgt. In den Apps der Anbieter wird während des Bestellvorgangs bei 7 Anbietern auf eine Kreditprüfung hingewiesen. Außerhalb der Bestellvorgänge geben jedoch 12 Anbieter auf ihren Websites an, dass sie generell oder unter bestimmten Umständen eine Kreditprüfung durchführen.

Auch bei den Kündigungsfristen gibt es Unterschiede zwischen den Anbietern. Einige sind ungenau oder machen widersprüchliche Angaben. Zum Beispiel weist ein Anbieter in seinen FAQ zum Deutschlandticket darauf hin, dass eine Kündigung bis zum Ende jedes Monats möglich sei, während in den Tarifbestimmungen des gleichen Anbieters steht, dass die Kündigung bis zum 10. des Monats erfolgen muss. Dieser Widerspruch kann für Kunden problematisch sein, wenn ihre Kündigung als nicht fristgerecht angesehen wird.

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Acer ES Series Advance: Neue E-Scooter sind ab sofort verfügbar

Acer bringt zwei neue E-Scooter-Modelle auf den Markt, die zur ES Series Advance gehören. Das wären die Acer ES Series 5 Advance und ES Series 3 Advance. Beide sind für den Einsatz in der Stadt gedacht und können laut dem Hersteller mit einer Akkuladung bis zu 60 km (Series 5) bzw. 25 km (Series 3) zurücklegen. Unterschiede gibt es unter anderem auch in der Motoren-Ausstattung.

Der Acer ES Series 5 Advance kommt mit 500 Watt Leistung, Scheibenbremsen vorne und bietet eine Reichweite von bis zu 60 km. Der Motor kommt auf 36 V / 500 W, sodass auch Steigungen von bis zu 22 % überwunden werden sollen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Mit einer Scheibenbremse vorne und einer elektrischen Bremse mit e-ABS sollt ihr hier sicher durch den Straßenverkehr kommen. Die maximale Traglast beträgt 120 kg, der Scooter selbst wiegt 18,5 kg. Im ausgeklappten Zustand misst er 118 x 49 x 125 cm.

Über die Begleit-App könnt ihr dann z. B. die Scheinwerfer steuern, eine elektrische Sperre aktivieren und die Seitenbeleuchtung regeln. Es gibt auch drei feste Geschwindigkeitsstufen, mit 6 km/h, 10 km/h bzw. 20 km/h. Der faltbare Acer ES Series 5 Advance besitzt einen stoßfesten Aluminiumrahmen. Die Plattform misst 64 x 16,5 cm. Die 10-Zoll-PU-Räder sind mit einer Hinterradfederung versehen.

Der Acer ES Series 5 Advance ist ab sofort ab 699 Euro verfügbar.

Acer ES Series 3 Advance: Der kleine Bruder

Das Modell Acer ES Series 3 Advance operiert mit 36 V / 350 W und kann nur noch Steigungen von bis zu 15 % überwinden. Die Traglast beträgt auch hier bis zu 120 kg. Die maximale Reichweite schrumpft auf 25 km. Die drei Geschwindigkeitsstufen sind zur Series 5 identisch. Der ES Series 3 Advance besitzt 8,5-Zoll-PU-Räder. Das Bremssystem umfasst eine Scheibenbremse vorne und eine elektronische Bremse am Hinterrad (e-ABS). Der faltbare E-Scooter wiegt 16 kg und besteht aus einer Aluminiumlegierung in Schwarz mit grünen Zierelementen. Die Abmessungen des E-Scooters betragen 107 x 49 x 120 cm und die Plattform zum Stehen misst 60 (L) x 16,5 (B) cm. Der klappbare Lenker kann am hinteren Rad befestigt werden.




Die E-Scooter der Acer ES Serie 3 Advance und 5 Advance verfügen über ein LED-Display am Lenkrad, das die aktuelle Geschwindigkeit, den Ladezustand der Batterie und den gewählten Geschwindigkeitsmodus anzeigt. Front- und Heckscheinwerfer sowie Bremslichter und vier Seitenreflektoren sind ebenfalls bei beiden Modellen verbaut. Auch sind beide E-Scooter nach IPX4 geschützt gegen Wasser.

Acer betreibt nach eigenen Angaben eigene Servicezentren an verschiedenen Standorten in Europa. Für den deutschen Markt werden Defekte in Ahrensburg bei Hamburg behoben. Kunden können ihre E-Scooter kostenfrei per Versandlabel einsenden. Zudem sei die Ersatzteilverfügbarkeit garantiert.

Der ES Series 3 Advance ist ab sofort ab 499 Euro verfügbar.

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