Das Bundeskartellamt hat den finalen Bericht seiner Sektoranalyse über die Bereitstellung und Vermarktung von öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektroautos herausgegeben. Stellt sich raus – so gut sieht das Ganze gar nicht aus.
Die Auswertung der Branchenanalyse verdeutlicht, dass die neutrale Zuteilung öffentlicher Grundstücke auf lokaler Ebene häufig vernachlässigt wird. Die Bedingungen an Autobahnraststätten variieren, abhängig davon, ob es sich um bewirtschaftete Einrichtungen (mit Services wie Tankstellen und Restaurants) oder um einfache Parkplätze (möglicherweise mit sanitären Anlagen) handelt.
Insbesondere bei den einfachen Rastplätzen hat die Bundesregierung durch die Versteigerung von Bundesflächen im Kontext des „Deutschland-Netzes“ die Grundlagen für einen freieren Markteintritt im Bereich der Ladestationen signifikant gefördert.
Anders verhält es sich bei den bewirtschafteten Rastanlagen, wo Parkflächen auf Basis langfristiger Konzessionen vorrangig bei der Tank & Rast-Gruppe verbleiben sollen. Hierbei droht aber das Risiko, dass die Tank & Rast-Gruppe durch exklusive Nutzung dieser Flächen oder die Vergabe an nur wenige Betreiber von Ladestationen marktbeherrschende Positionen begünstigt.
Aktuelle Unterschiede in den Preisen an verschiedenen Ladesäulen könnten auf örtliche Preisübertreibungen deuten, die durchaus als missbräuchlich angesehen werden können, so der Bericht. Wenn Betreiber in bestimmten Gebieten eine dominierende Marktposition innehaben, kann dies sowohl den Anreiz als auch die Gelegenheit für Preisanhebungen schaffen. Jedoch beweisen einzelne Fälle hoher Preise noch nicht, dass die Preise für das Laden von Elektroautos in ganz Deutschland durchweg zu hoch sind. Ladesäulenbetreiber müssen zudem ihre Investitionen in die Ladeinfrastruktur amortisieren, wobei die Auslastung der Ladesäulen in manchen Bereichen noch immer gering ist, was gelegentlich höhere Preise rechtfertigen könnte.
Es ist zu beachten, dass dominante Anbieter oft nicht nur ihren eigenen Strom verkaufen, sondern auch Stromlieferungen an Kunden ermöglichen, die über Ladekarten von Mobilitätsdienstleistern abgerechnet werden. Die Preisgestaltung und die Konditionen werden jedoch von den Betreibern der Ladesäulen festgelegt. Betreiber mit lokaler Marktmacht könnten in der Lage sein, die Preise für den von Konkurrenten bereitgestellten Strom derart hoch anzusetzen, dass diesen keine angemessene Gewinnmarge bleibt, eine Praxis bekannt als Preis-Kosten-Schere oder margin-squeeze. Dies könnte Konkurrenten vom Markt drängen oder sie davon abhalten, in den Markt einzutreten, was die Probleme der Marktmacht noch verschärfen würde.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: Der Wettbewerb bei der Versorgung mit Ladestrom funktioniert vielerorts nicht richtig. Zahlreiche Städte und Kommunen haben geeignete öffentliche Flächen für Ladesäulen überwiegend oder sogar ausschließlich an das eigene kommunale Stadtwerk oder einzelne Anbieter vergeben. Das hat jetzt unmittelbar zur Folge, dass es in vielen lokalen Märkten nur sehr wenige Anbieter von Ladesäulen und Ladestrom gibt. Dort ist die Konzentration so hoch, dass marktbeherrschende Stellungen entstehen. Im Ergebnis haben die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum Auswahl und die Gefahr höherer Ladestrompreise steigt, weil marktmächtige Anbieter keine Wechsel zur Konkurrenz befürchten müssen. Ein Zustand, der durch bessere Rahmenbedingungen für Flächenvergaben eigentlich vermeidbar gewesen wäre
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