Alle Jahre wieder zum Black Friday, bzw. in der Vorweihnachtszeit: Die Bundesnetzagentur weist auf die Risiken hin, die von smarten Geräten mit integrierten Kameras und Mikrofonen ausgehen können. Diese Warnung betrifft eine breite Palette von Produkten, die in vielen deutschen Haushalten zu finden sind.
Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, betont die Notwendigkeit der Transparenz bei Aufnahmen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Kinderzimmern. Die rechtliche Lage in Deutschland ist eindeutig: Geräte mit Bewegungsmeldern, die heimlich Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese drahtlos übertragen können, sind in Deutschland nur dann erlaubt, wenn sie gut sichtbar sind und keine heimlichen Aufnahmen ermöglichen. Auch smarte Brillen fallen unter diese Regelung und müssen optische oder akustische Signale beim Aufnehmen aussenden.
Die Bundesnetzagentur hat bei Marktuntersuchungen verschiedene problematische Geräte entdeckt, darunter Halsketten mit versteckten Mikrofonen und Blumenkörbe mit integrierten Kameras. Selbst Saugroboter können betroffen sein, wenn sie ohne Warnsignale Aufnahmen erstellen und übertragen. Eine Liste rechtswidriger Produkte hat man aber nicht zur Hand, nur eine Infoseite.
Für Verbraucher hat die Behörde konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt. Vor dem Kauf vernetzter Produkte sollten die genauen Funktionen geprüft werden. Die Aufnahmesituation muss für alle Beteiligten erkennbar sein, etwa durch sicht- oder hörbare Signale. Ein heimlicher Zugriff auf Mikrofon oder Kamera per Funk darf nicht möglich sein. Besondere Aufmerksamkeit sollten Käufer ebenfalls den Produktbeschreibungen und Datenschutzbestimmungen der zugehörigen Apps widmen.
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