Schufa: Datenschutzaktivisten werfen der Auskunftei rechtswidrige Kundenmanipulation vor

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Die Datenschutzaktivisten von noyb haben sowohl eine Beschwerde als auch eine Anzeige gegen die deutsche Wirtschaftsauskunftei Schufa bei der hessischen Datenschutzbehörde eingereicht. Der Vorwurf: Man verdiene bei der Schufa mit rechtswidriger Kundenmanipulation wohl Millionen von Euro. So verwende die Auskunftei online manipulative Designs, um Menschen möglichst an der Bestellung einer kostenlosen Auskunft nach Artikel 15 DSGVO zu hindern, obwohl sie gesetzlichen Anspruch auf so eine Gratis-Kopie haben.

Dabei wolle sich das privatwirtschaftliche Unternehmen besonders an Wohnungssuchenden bereichern. Denn die müssen heutzutage meist einen Bonitätsnachweis vorlegen, wollen sie einen Mietvertrag abschließen. Dabei verkauft die Schufa den Menschen im Wesentlichen ihre eigenen Daten, obwohl sie jene eigentlich kostenlos und unverzüglich herausgeben müsste, so noyb.

Doch auf der Schufa-Website bewirbt man lieber das kostenpflichtige Produkt „BonitätsAuskunft“ offensiv, um 29,95 Euro für seine Dienste einzustreichen. Das bewirbt man auch nassforsch als „Vorteil am Wohnungsmarkt“ ohne auf die kostenlose Auskunftsmöglichkeit hinzuweisen. noyb erklärt, die Schufa manipuliere hier die Kunden, um Produkte zu verkaufen. Auch stelle die Schufa die kostenlose, gesetzliche Auskunft sogar fälschlicherweise als ungeeignet zur Vorlage bei Dritten dar.

Schufa vermeidet den Begriff Auskunft gezielt

Wer nach einer „Auskunft“ sucht, wird bei der Schufa dann auch gar nicht erst fündig, denn das Unternehmen spricht stattdessen lieber von einer „Datenkopie“. Auch das bemängelt noyb, denn neben einer Kopie der jeweiligen Daten nach Artikel 15 DSGVO müssen auch eine Reihe anderer Informationen enthalten sein. Stattdessen beschreibt die Schufa aber gezielt nur das kostenpflichtige Produkt als „BonitätsAuskunft“. Selbst, wer es dann bewältige, das versteckte Antragsformular für die gesetzliche Auskunft zu finden, wird aggressiv mit Werbung für das Bezahlprodukt abgelenkt.

Um die kostenlose Auskunft madig zu machen, argumentiert die Schufa dann, dass diese sensible Daten enthalte, aber eben auch wieder „keine tagesaktuelle Berechnung Ihrer Bonitätsscores“. Im Ergebnis verstoße die Schufa mehrfach gegen europäisches Datenschutzrecht. So treffe die Auskunftei keine Maßnahmen, um Nutzern die Ausübung ihres gesetzlichen Auskunftsrechts zu erleichtern. Im Gegenteil, es würden gezielt Hürden aufgebaut. Dann halte die Schufa obendrein absichtlich Informationen zurück, um sein Bezahlprodukt besser verkaufen zu können.

Der Beschwerdeführer von noyb bemängelt konkret in Bezug auf die Zurückhaltung von Daten: Dem Betreffenden wurde im Rahmen der kostenlosen Auskunft nur der Basisscore zur Verfügung gestellt. Nur bei der kostenpflichtigen Auskunft sind dann sechs verschiedene Branchenscores ausgewiesen worden. Das sei nicht rechtens, da die Schufa nach Artikel 15 DSGVO alle verarbeiteten Daten vollständig herausrücken müsse. Erschwerend komme hinzu, dass die kostenpflichtige Auskunft beim Betreffenden nach 5 Tagen eintrudelte, während die kostenlose Variante deutlich länger brauchte. Das sei dann nicht mehr „unverzüglich“, wie die DSGVO eigentlich vorschreibt.

Wie das Ganze ausgehen wird, ist nun schwer zu sagen. Da muss die hessische Datenschutzbehörde jetzt tätig werden.

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