Payback Pay: Neue Nutzungsbedingungen bereiten Bezahlung in Online-Shops vor

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PAYBACK GmbH

Caschy hatte schon darüber berichtet, dass ihr über Payback Pay in absehbarer Zeit auch online bezahlen können sollt. Das war im April 2024, ist also auch schon wieder eine ganze Weile her. Seitdem blieb es zunächst still – bis jetzt. Denn Payback-Nutzer erreicht mittlerweile eine unscheinbar wirkende E-Mail, welche durch Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise die Bezahlung in Online-Shops konkreter vorbereitet.

Die neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise für Payback Pay gelten ab dem 1. Oktober 2024. Dabei wird der Anbieter des Bonusprogramms auch schon etwa konkreter: Im ersten Schritt wolle man die Zahlung mit Payback Pay nämlich im Online-Shop der Drogeriemarktkette dm einführen. Perspektivisch sollen dann eben auch weitere Shops von Partnern an die Reihe kommen. Das könnten also etwa auch MediaMarkt, Saturn oder vielleicht gar Amazon.de sein. Allerdings müssen die Partner natürlich ein Interesse daran haben, teilzunehmen.

Somit ist anzunehmen, dass zunächst primär deutsche Online-Shops Payback Pay zur Bezahlung einbinden dürften. Bisher war die Bezahlung via Payback Pay nur direkt in Vor-Ort-Filialen möglich. Wie das funktioniert? Nun ja, ihr könnt darüber eben euere Payback-Punkte direkt für die Bezahlung einlösen. Habt ihr ausreichend Punkte gesammelt, kann der gesamte Einkauf damit bezahlt werden. Andernfalls wird der jeweilige Restbetrag mit einem weiteren Zahlungsmittel beglichen – etwa einer Kreditkarte.

Payback Pay: Neue Nutzungsbedingungen greifen ohne aktive Zustimmung

Die neuen Nutzungsbedingungen von Payback Pay greifen auch ohne eure aktive Zustimmung ab dem 1. Oktober 2024. Ihr könnt allerdings bis 30. September 2024 auf Wunsch widersprechen. Insofern ihr das tut, könnt ihr Payback Pay dann allerdings anschließend nicht mehr nutzen. Der Widerspruch kann telefonisch oder auch in Textform über das Payback-Servicecenter (z. B. über das Kontaktformular auf Payback.de) eingelegt werden. Ein Widerspruch bedeutet die Kündigung der Nutzung von Payback Pay.

Jetzt wird spannend, ob dann direkt auch ab dem 1. Oktober 2024 Payback Pay bei dm im Online-Shop eingebunden wird. Zwischen den Zeilen liest man jedenfalls einen zeitnahen Start heraus.

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