Wir verwenden ungern KI-Bilder, aber hey…Steilvorlage.
Unsere Leser wissen es sicherlich: Wer der Meinung ist, dass daheim zu wenig Internet-Speed ankommt, der kann aufwendig messen und dann vom Provider Minderung einfordern. Es sollen aber Änderungen ins Haus stehen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußert sich allerdings kritisch zu jenen aktuellen Änderungen im Gesetzesentwurf zum Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-Nabeg) der Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die Neuregelung des Minderungsrechts bei unzureichender Internetbandbreite. Die vorgeschlagenen Anpassungen (10 % der Grundgebühr) reichen laut vzbv nicht aus, um echten Verbraucherschutz im Telekommunikationssektor zu gewährleisten.
Bis dato habe sich das Minderungsrecht nicht als effektives Mittel für mehr Verbraucherschutz bewährt. Seit dessen Einführung herrschen bei den Anbietern unterschiedliche, oft wenig transparente Methoden zur Berechnung der Tarifminderungen. Verbraucher stehen häufig vor dem Problem, nicht nachvollziehen zu können, wie die Höhe der Minderungen zustande kommt. Zudem reduzieren die Anbieter meist nicht den gesamten Tarifpreis, sondern lediglich bestimmte, eigenmächtig festgelegte Teile des Tarifs.
Der vzbv fordert eine grundlegende Überarbeitung des Minderungsrechts bei zu niedriger Bandbreite. Er empfiehlt eine monatliche Kompensation von 15 Euro bei signifikanter, fortwährender oder wiederkehrender Unterschreitung der versprochenen Internetgeschwindigkeit. Weiterhin soll das Recht auf Sonderkündigung unangetastet bleiben.
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