Kurz erklärt – Onlinezugangsgesetz (OZG)

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Das Onlinezugangsgesetz soll dafür sorgen, dass die Interaktion von Einzelpersonen oder Unternehmen mit Behörden leichter, schneller und auf die heutige Zeit angepasst wird. Das OZG ist ein relativ aktuelles Gesetz, dass sich momentan mitten in der Umsetzung befindet. Für Einzelpersonen und Unternehmer kann es eine große Erleichterung bedeuten. Deswegen lohnt es sich, sich mit diesem Gesetzt auseinander zu setzen. Hier erklären wir Ihnen, was das OZG ist, wie es umgesetzt wird und was das für Sie bedeutet.

Was ist das Onlinezugangsgesetz?

Das Onlinezugangsgesetz, abgekürzt auch OZG, soll den online Zugriff auf Leistungen von Behörden und Verwaltung bis Ende 2022 erheblich verbessern und vereinfachen. Sowohl Bund, wie auch Länder und Kommunen müssen bis dahin alle ihre Verwaltungsleistungen online zugänglich gemacht haben. Das OZG wurde im Jahr 2020 in Deutschland verkündet.

600 Leistungen, die von Behörden angeboten werden, wurden definiert und sollen bis Ende 2022 digital zur Verfügung stehen. Diese Leistungen sind im OZG-Umsetzungskatalog enthalten. Im Gegensatz zu bisherigen Gesetzen ist dieser nicht nach den offiziellen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten unterteilt, sondern richtet sich gezielt nach den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer, also Einzelpersonen oder Unternehmen. Es gibt 14 übergeordnete Themenfelder, wie zum Beispiel „Unternehmensführung & -entwicklung“, „Umwelt“, „Gesundheit“, „Arbeit und Ruhestand“ oder „Familie und Kind“. Die Themenfelder sind wiederum in 50 Lebens- und Geschäftslagen unterteilt. Das wird am Beispiel vom Themenfeld „Bildung“ besonders deutlich. Das Themenfeld Bildung ist wiederum in die unterschiedlichen Lebenslagen Berufsausbildung, Studium, Schule und Weiterbildung unterteilt.

Bisher war es meist so, dass ähnliche Leistungen, die sich auf die gleiche Lebenslage beziehen, bei verschiedenen Behörden angefragt werden mussten. Diese unterschiedlichen Zuständigkeiten sind für Laien meist nicht nachvollziehbar und führen zu viel Ärger und Kopfzerbrechen. Das soll mit dem OZG geändert werden. Hier sollen sich nun Leistungen, die sich auf eine Lebenslage beziehen, auf einmal und zentral beantragen lassen. Das ist eine bedeutende Änderung und eine Besonderheit am OZG. Erstmalig werden hier wirklich die Nutzer und Nutzerinnen in den Mittelpunkt der Entwicklung gestellt.

Das Ziel ist es, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen digital anzubieten und zusätzlich eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zu erreichen. Hieran kann dann auch der Erfolg der Umsetzungsprogramme gemessen werden.

Ein Bundesportal, auf dem man ein Nutzerkonto als Identifizierungskomponente anlegen kann, soll außerdem mit dem OZG aufgebaut werden. Die Verwaltungsportale von Bund und Ländern werden damit verknüpft. So sollen die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen optimal vernetzt werden und die Digitalisierung in Deutschland vorangetrieben werden.

Bürger und Unternehmen bekommen durch das Nutzerkonto eine digitale Identität, mit der sie mit den Behörden kommunizieren können. So entsteht ein barrierefreier und medienbruchfreier Zugang zu den digitalen Leistungen der Behörden. Öffentliche Stellen, die allerdings noch definiert werden müssen, dürfen dann die Registrierung des Benutzerkontos durchführen. Wie genau die Identifikation abläuft, ist auch noch nicht klar definiert. Hier heißt es also erstmal noch abwarten, bis Genaueres zu dem Prozess feststeht.

Auch für Staatsangehörige eines anderen Landes der EU sollen die digitalen Leistungen zur Verfügung stehen. Das soll mittels einer eCard geschehen.

Was bringt das Onlinezugangsgesetz?

Die im OZG-Umsetzungskatalog enthaltenen Leistungen werden mit zwei Digitalisierungsprogrammen umgesetzt. Ein Programm ist für die Bundesebene, das andere für die Bundesländer- und Kommunalebene. Die Bundesländer sollen im ständigen Austausch miteinander stehen und ihre Ergebnisse teilen. Hat also etwas gut in einem Bundesland funktioniert, soll das Teilen der Ergebnisse, eine effiziente und flächendeckende Umsetzung ermöglichen. In der Praxis steht hier viel Arbeit an, da die jeweiligen Portale von Bund, Ländern und Kommunen miteinander verknüpft werden müssen. Einheitliche IT Verfahren und software sind hierfür eine Grundvoraussetzung.

Für die Umsetzung des OZGs gibt es außerdem zum Beispiel eine Themenfeldplanung. Die Beteiligten legen hier einen detaillierten Umsetzungsplan fest. Leistungen von Behörden, die eine hohe Priorität haben, werden identifiziert und anschließend entwickeln Digitalisierungslabore nutzerorientierte Prototypen. Effiziente Lösungen sollen so entwickelt werden.

Viele Formulare oder Dokumente können nun, anstatt einem persönlichen Antrag oder per Post, digital eingereicht werden. Das ist nutzerfreundlich und kommt sowohl Einzelpersonen, wie auch Unternehmen zugute. Für die Online Anträge war ein Express-Digitalisierungslabor zuständig. Das kann unbürokratisch und effizient arbeiten, um die Digitalisierung von Leistungen von Behörden zu beschleunigen. In diesen Digitalisierungslaboren werden auch andere Leistungen, die eine hohe Priorität haben, laufend in Richtung online Zugriff entwickelt.

Was bedeutet das Onlinezugangsgesetzt für mich?

Um das OZG zu verstehen, sollten Sie zunächst die Wörter Portalverbund, Verwaltungsportal, Verwaltungsleistungen, Nutzer, Nutzerkonto und IT-Komponenten verinnerlichen. Dieser Artikel gibt Ihnen bereits einen Überblick, was diese Wörter bedeuten. Auch im OZG Gesetzestext an sich werden diese am Anfang nochmal definiert.

Wohnen Sie in Bayern, konnten Sie vielleicht etwas Erfahrung mit den digitalen Leistungen von Behörden sammeln. Mit dem Bürgerservice Portal, oder auch BayernID, wird hier bereits von Verwaltungen genutzt.

Ansonsten heißt es wohl noch etwas warten, bevor wir 2022 dann alle Leistungen von Behörden online nutzen können. Als Einzelperson ist das natürlich praktisch und macht die langwierigen und nervigen Behördengänge weitaus angenehmer. Auch der Zeitaufwand sollte sich verkürzen, fallen doch die Wartezeiten und der Anfahrtsweg weg. Mehr Zeit also für eigene Projekte und Hobbies. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass wir nicht mehr auf die Öffnungszeiten von Behörden angewiesen sind. Es muss nicht extra viel früher Feierabend gemacht werden, um es rechtzeitig vor Schluss der Öffnungszeiten zur jeweiligen Behörde zu schaffen. Auch für Unternehmen ist das natürlich eine Erleichterung, eigentlich unnötige Fehlzeiten aufgrund von Behördengängen fallen weg, die sich je nach Lebenslage der Mitarbeiter doch auch sehr häufen können. Unternehmen können ebenfalls die digitalen Leistungen von Behörden in Anspruch nehmen, was auch hier viel Zeit und Nerven spart. Anträge können einfach online eingereicht werden und auch hier fällt die Warterei und der Anfahrtsweg, sowie das ständige Weitergereicht werden von einer Behörde zur nächsten einfach weg.

Kritik am Onlinezugangsgesetz

Zweifel an der Umsetzung bis 2022 bestehen und den meisten ist klar, dass es noch viel bis dahin zu tun gibt. Allerdings wird die jeweilige Priorisierung der Leistungen in den unterschiedlichen Themenfeldern ebenfalls kritisiert. Gerade Kleinunternehmen fühlen sich gegenüber Konzernen oder großen Unternehmen im Nachteil, da die Priorisierung der Leistungen eindeutig zugunsten von Großunternehmen ausfällt. Auch das Fehlen eines Modells oder Gesetzes, was nach der Umsetzung mit dem OZG geschehen soll, wird kritisiert. Es sollte nicht nur einmalig entwickelt und danach gewartet werden, sondern auch regelmäßig weiterentwickelt werden, um stets auf dem neuesten Stand und damit auf den Nutzer ausgerichtet zu bleiben.

Fazit zum Onlinezugangsgesetz

Gemeinsame Standards, Services oder Schnittstellen sind ein zentrales Thema beim OZG. Auch der Fokus auf die Nutzer und Nutzerinnen steht ganz im Zeichen der heutigen Zeit und die Bereitstellung elektronischer Dienstleistungen bringt Deutschland einen großen Schritt näher an die Digitalisierung. Wird das OZG wirklich so nutzerorientiert umgesetzt, wie geplant, wird es eine große Erleichterung für Einzelpersonen und Unternehmen, in Zukunft die digitalen Verwaltungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Es befindet sich allerdings momentan noch mitten in der Umsetzung und viele Fragen und Unklarheiten bleiben bisher offen. Es heißt also abwarten, wie genau das OZG unser Leben (als Unternehmer) erleichtern wird.

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