gematik beschließt Spezifikationen für eHealth-CardLink

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Die Gesellschafterversammlung der gematik hat die endgültigen Spezifikationen für den eHealth-CardLink (eH-CL) beschlossen. Dabei handelt es sich um ein Software-Modul, mit dem E-Rezepte über das Smartphone in Anwendungen von Apotheken bzw. Versandapotheken mit der Gesundheitskarte ohne PIN eingelöst werden können.

Dabei soll es sich aber um eine Übergangslösung handeln. Für zukünftige Anwendungen soll primär die GesundheitsID genutzt werden. Diese können Patienten bereits heute in der E-Rezept-App der gematik nutzen, um das E-Rezept bei ihrer Wunschapotheke einzulösen. Die GesundheitsID ist auch der Zugang zu weiteren Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte – insofern ihr jener nicht widersprochen habt.

Produkt- und Anbieterzulassungen wird die gematik auf Basis der Spezifikationen erteilen, die in den kommenden Tagen dann auch noch veröffentlicht werden. Dies umfasst Vorgaben zu zulässigen, den eH-CL nutzenden Anwendungen und Diensten der Telematikinfrastruktur, Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit sowie eine Meldepflicht der IT-Systeme, die eine Schnittstelle zum eH-CL haben, diesen nutzen bzw. unterstützen.

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