Die Bundesnetzagentur intensiviert ihren Kampf gegen unerlaubte Handelsbeschränkungen im europäischen Binnenmarkt. Im Fokus steht dabei das sogenannte Geoblocking – eine Praxis, bei der Händler Kunden aufgrund ihres Wohnorts innerhalb der EU beim Einkauf benachteiligen.
Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, betont die Bedeutung eines fairen und diskriminierungsfreien Handels im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Behörde ruft Verbraucher aktiv dazu auf, Verstöße gegen die Geoblocking-Verordnung zu melden, insbesondere während Aktionszeiträumen wie der Black Week.
Die Geoblocking-Verordnung untersagt Händlern grundsätzlich, den Zugang zu ihren Online-Shops für EU-Bürger einzuschränken oder bestimmte Zahlungsmethoden aus EU-Ländern abzulehnen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bereiche wie Streaming-Dienste sowie Dienstleistungen aus dem Finanz-, Gesundheits- und Verkehrssektor.
Bei Verstößen kann die Bundesnetzagentur gegen deutsche Unternehmen Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen. Bei ausländischen EU-Händlern arbeitet sie mit den zuständigen nationalen Behörden zusammen.
Die bisherigen Beschwerden zeigen ein breites Spektrum an Verstößen. Neben dem Online-Handel betreffen sie auch den stationären Einzelhandel. Konkrete Fälle umfassen die Verweigerung von Technik-Prämien, unterschiedliche Tarife beim Laden von Elektrofahrzeugen und Einschränkungen beim Autokauf.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Umgang mit Paketweiterleitungsdiensten. Während Händler nicht verpflichtet sind, EU-weit zu liefern, müssen sie Bestellungen an Adressen innerhalb ihres definierten Liefergebiets akzeptieren – auch wenn es sich dabei um Adressen von Paketweiterleitungsdiensten handelt.
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