Der langjährige Rechtsstreit zwischen der Europäischen Union und dem Online-Handelsriesen Amazon um mutmaßliche Steuervergünstigungen in Luxemburg ist abgeschlossen. Die EU-Kommission bestätigte die Einstellung der Untersuchung, die sich mit der Frage befasste, ob Luxemburg als Standort des EU-Hauptsitzes von Amazon dem Unternehmen selektive Steuervorteile gewährt hatte.
Die Ursprünge des Falls reichen bis in das Jahr 2015 zurück. Ein Wendepunkt ereignete sich im Oktober 2017, als die EU-Kommission zu dem Schluss kam, dass Luxemburg Amazon illegale Steuervorteile in Höhe von 250 Millionen Euro gewährt hatte. Diese Entscheidung wurde jedoch von EU-Richtern in einem Berufungsverfahren 2021 aufgehoben.
Die Entscheidung zur Schließung des Falls basiert nach Angaben der Kommission auf den Leitlinien der EU-Gerichte. Diese bestätigten, dass keine Steuerregeln verletzt wurden. Für Amazon bedeutet dies, dass keine Steuernachzahlungen zu leisten sind.
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