Zum Jahreswechsel startet das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (kurz: eBO). Jenes ermöglicht den elektronischen Austausch von Dokumenten mit der Justiz. Das kann von Bürgern optional, beispielsweise zur Kommunikation mit dem Rechtsanwalt, Gerichten, Behörden aber auch einem Notar herangezogen werden. Eine aktive Nutzungspflicht sieht man noch nicht vor. Pünktlich zum 1. Januar 2022 ist der Start vorgesehen.
Die Einrichtung des eBO erfolgt wie an dieser Stelle beschrieben. Nach eigenen Angaben stellt das eBO einen sicheren Übermittlungsweg dar, wobei man sowas ja mittlerweile mit Vorsicht genießen sollte – siehe id Wallet. Elektronische Schreiben müssen nicht mehr unterzeichnet werden – eure Unterschrift ist damit bei derartiger Amtspost hinfällig. Die Nachrichten innerhalb des Portals seien Ende-zu-Ende verschlüsselt und es erfolge im Sinne der sicheren Kommunikation eine Überprüfung der Identitäten der Postfachinhaber.
Heißt: Bei der erstmaligen Einrichtung müsst ihr beispielsweise die Online-Ausweisfunktion eures Personalausweises bereithalten. Alternativ ist auch das Software-Zertifikat für ELSTER nutzbar. Ohne elektronisches Identifizierungsmittel bleibt euch ein Gang zur Identifikation beim Notar nicht erspart. Damit ihr über das Postfach auch Nachrichten erhalten könnt, wird euer Name mitsamt Anschrift in einem Adressbuch abgelegt, welches von Justiz, Behörden, Rechtsanwälten, Notaren sowie Steuerberatern eingesehen werden kann.
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