Die Deutsche Bahn bietet auch vergünstigte Sparpreistickets an. Diese lassen sich sowohl online im Web bzw. über die App als auch am Schalter kaufen. Doch: Auch wer am Schalter ein Sparpreisticket lösen will, muss mindestens seine E-Mail-Adresse oder die Mobilfunknummer angeben. Das kritisieren Datenschützer aktuell scharf. Die Abfrage dieser persönlichen Daten sei einerseits vollkommen unnötig und erschwere andererseits auch den Zugang.
Alte Menschen, die z. B. Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse nicht parat haben oder Menschen, die über keinen Internetanschluss verfügen, könnten dann kein Ticket kaufen. Generell sei diese Art von Digitalisierungsstrategie jedoch fragwürdig, weil es eben keine echte Notwendigkeit gebe, beim Kauf der vergünstigten Fahrkarten die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer abzufragen. Wer also datensparsam leben wolle, werde ebenfalls ohne triftigen Grund ausgeschlossen.
Kritisch sieht man die Vorgehensweise der Deutschen Bahn auch vor dem Hintergrund, dass das Unternehmen im Grunde ein Monopol im Zugverkehr in Deutschland habe. Daraus ergebe sich auch eine besondere Verantwortung. Wer das Sparpreisticket nicht am Schalter, sondern online, kaufe, muss ebenfalls seinen Namen und entweder die Mailadresse oder die Telefonnummer angeben. Auch das sei im Grunde vermeidbar, denn eine Individualisierung des Tickets wäre auch auf andere Art und Weise möglich.
Deutsche Bahn handelt wohl datenschutzrechtlich unzulässig
Laut den Datenschützern handele die Deutsche Bahn am Ende datenschutzrechtlich nicht zulässig. Eigentlich sei es verpflichtend, nur die absolut notwendigen Daten der Kunden zu erheben. Die Deutsche Bahn ignoriere dies und erhebe vielmehr die für sie besonders interessanten Daten. Sprecher des Unternehmens haben die Vorwürfe wiederum zurückgewiesen. Man argumentiert, die Daten zu erheben sei sinnvoll, um die Kunden etwa bei Änderungen wie Gleiswechseln oder Verspätungen zu informieren. Das mag zwar stimmen, diese Entscheidung könnte man aber natürlich den Käufern überlassen und die Angabe der E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer optional halten.
Wie seht ihr das Ganze? Ich bin hier geneigt den Datenschützern zuzustimmen und denke, dass die Deutsche Bahn da primär mit der Erhebung der Daten eigene Interessen verfolgt. Notwendig wäre das Ganze nicht.
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