WhatsApp: Ab sofort werden Giphy-Sticker unterstützt

Sticker in Chat-Nachrichten sind für viele Nutzer eine beliebte Möglichkeit, einen persönlichen Chat aufzulockern. WhatsApp will mit den neuen und durchsuchbaren Giphy-Stickern da noch mehr Möglichkeiten bieten.

Man habe sich mit Giphy zusammengetan und eine Sammlung von Stickern direkt in den Messenger-Dienst integriert. Mit dem Antippen des Sticker-Symbols kann man per Text oder Emoji nach einem passenden Sticker suchen und direkt über die App auswählen sowie versenden.

Für Android-Nutzer gibt es jetzt zudem auch den Custom-Sticker-Maker, der für iOS-Nutzer bereits verfügbar ist. Hier lassen sich Fotos in personalisierte Sticker verwandeln und auf Wunsch bearbeiten (zuschneiden, mit Text oder Zeichnungen versehen). Sticker werden automatisch in der Sticker-Ablage abgespeichert.

Mit Zugriff auf Meta AI lassen sich auch KI-generierte Sticker individuell erstellen. Das ist vorerst allerdings nur für Nutzer in den USA auf iPhone und Android sowie ausgewählten Ländern für Android-Nutzer dabei. Deutschland ist da nicht mit von der Partie.

In der Stickerablage kann man auch direkt neue Stickerpakete entdecken und heruntergeladene Stickerpakete organisieren. Sprich: verschieben oder löschen.

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User Rights GmbH: Ers­te na­tio­na­le Streit­bei­le­gungs­stel­le für On­line-Platt­for­men nimmt ihre Arbeit auf

In Deutschland gibt es die erste zertifizierte na­tio­na­le Streit­bei­le­gungs­stel­le für On­line-Platt­for­men. Die User Rights GmbH mit Sitz in Berlin war die erste Organisation, die einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste der Bundesnetzagentur eingereicht hatte.

Die außergerichtliche Streitbeilegung bei einer zertifizierten Stelle bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Konflikte zwischen Nutzern und Online-Plattformen zu lösen. Nutzer können sich beispielsweise an diese zertifizierten Organisationen wenden, wenn sie die Entscheidung einer Online-Plattform bezüglich der Löschung von Inhalten oder der Einschränkung bzw. Sperrung eines Accounts überprüfen lassen möchten.

In solchen und ähnlichen Fällen agieren die außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen unabhängig und unparteiisch als Vermittler zwischen den Nutzern und den Online-Plattformen. Die Kosten für diese Streitbeilegung werden von den Online-Plattformen getragen, sodass für die Nutzer keine oder nur geringe Gebühren anfallen.

Es werden zwei verschiedene Arten von Beschwerden unterschieden: Wenn eine Person von der Entscheidung der Online-Plattform selbst betroffen ist, kann diese Maßnahme überprüft werden. Beispielsweise können eigene gelöschte Inhalte durch die Organisation geprüft werden.

Die andere Konstellation betrifft das Unterlassen nach einer Meldung. Wenn eine Person den Beitrag eines Dritten gemeldet hat, weil dieser mutmaßlich rechtswidrig ist oder gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, und die Plattform nichts unternimmt, wird überprüft, ob die Plattform hätte handeln müssen.

Derzeit werden Beschwerden zu Instagram, TikTok und LinkedIn angenommen. In den kommenden Monaten wird die Arbeit auch auf weitere Social-Media-Plattformen ausgeweitet.

Folgende Bereiche liegen außerhalb der Zuständigkeit von User Rights:

Straftaten gegen Minderjährige; Jugendschutz


Pornographie


Gewalt, wie bspw. Menschenschmuggel, Ausbeutung von Menschen, etc.


Verstöße gegen den Datenschutz


Verstöße gegen das geistige Eigentum


Unzulässige Beschränkung des Zugangs zur Plattform oder zu Inhalten


Koordinierte Schädigung (z.B. Bots oder Gruppen)


Tierschutzverstöße


Betrug, wie bspw. Phishing oder unechte Nutzerbewertungen


Unsichere Produkte, wie bspw. Waffen oder Drogen

„Die Zertifizierung der ersten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle in Deutschland ist ein wichtiger Schritt, die Regeln des DSA in Deutschland konsequent umzusetzen“, sagt Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur. „Die außergerichtliche Streitbeilegung ist eine einfache und schnelle Möglichkeit für Nutzer, sich gegen Entscheidungen von Online-Plattformen zu wehren. Dies gilt, wenn illegale Inhalte nicht gelöscht, Accounts gesperrt oder eben nicht gesperrt werden.“

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TikTok ermöglicht Gruppenchats für bis zu 32 Teilnehmer

Was hat dem Dienst TikTok noch gefehlt? Na klar, Gruppenchats. Und so kommt es, dass das Unternehmen nun angekündigt hat, dass zukünftig Gruppenchats mit bis zu 32 Teilnehmern möglich sein sollen. Die Idee dahinter sei es, gemeinsam Videos auf der Plattform zu gucken, anstatt jene über andere Dienste zu teilen. Zum Nutzen der Funktion müssen Nutzer mindestens 15 Jahre alt sein. Ihr könnt nicht nur Gruppenchats erstellen, sondern auch andere Nutzer dazu einladen. Teenager dürfen aber erst dann beitreten, wenn in der Gruppe mindestens schon ein gemeinsamer Freund vertreten ist. Gruppenchats lassen sich über den Posteingang in TikTok starten, wenn man dort die Auswahl „Weitere Optionen“ antippt.

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X: DSGVO-Beschwerden in 9 EU-Ländern wegen des KI-Trainings mit Nutzerdaten

Das Logo des Musk-Unternehmens X (ehemals Twitter)

Das Logo des Musk-Unternehmens X (ehemals Twitter)

Das soziale Netzwerk X hatte damit begonnen, seine eigenen KI-Modelle, wie etwa Grok, mit Nutzerdaten zu trainieren. Wer das unterbinden wollte, musste selbst aktiv werden und manuell widersprechen. X selbst holte nicht aktiv die Zustimmung ein, sondern legte einfach los. Meta, die zuvor für ähnliche Strategien in die Kritik gerieten, waren immerhin so freundlich, vorab über das KI-Training zu informieren – auch wenn sie es in der EU rasch wieder aufgeben mussten. Auch X dürfte sich daher in die Nesseln gesetzt haben.

Die Datenschutz-Aktivisten von noyb erklären, sie hätten 9 DSGVO-Beschwerden gegen X eingereicht. Im Übrigen hat auch die irische Datenschutzkommission (DPC) ein Gerichtsverfahren gegen X eingeleitet. Doch noyb wird der Behörde halbherzige Maßnahmen vor, da es nicht darum gehe, das Absaugen der Nutzerdaten grundsätzlich zu verhindern, sondern nur Risiken einzudämmen. Deswegen hat sich noyb entschieden, aktiv zu werden.

noybs Beschwerden wurden dabei in Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen und Spanien eingereicht. Offen ist aber, was mit bereits erhobenen Daten geschehen soll und wie überhaupt Daten von EU- und Nicht-EU-Bürgern getrennt werden sollen. Dabei nimmt man an, dass der Druck auf die als unternehmensfreundlich geltende DPC wachsen sollte, je mehr EU-Datenschutzbehörden sich an dem Verfahren beteiligen.

X verletzt laut noyb EU-Recht

Aktuell verletze X laut noyb EU-Recht. Das Unternehmen hätte nach der aktiven Zustimmung der Nutzer fragen müssen, damit diese ihre Daten für die KI-Entwicklung „spenden“ könnten. Ohne aktive Einwilligung oder Informierung der User sei das Ganze jedoch nicht rechtens. X wäre eine derartige Abfrage des Einverständnisses mit Leichtigkeit möglich gewesen. Da es nun schwierig bis unmöglich wird bereits erhobene Daten wieder zu löschen, hat noyb „Dringlichkeitsverfahren“ gemäß Artikel 66 DSGVO beantragt. Artikel 66 DSGVO ermächtigt die Datenschutzbehörden, in solchen Situationen vorläufige Maßnahmen zu treffen, und ermöglicht eine europäische Entscheidung über den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA).

Insgesamt, brachte noyb Verstöße gegen Artikel 5(1) und (2), 6(1), 9(1), 12(1) und (2), 13(1) und (2), 17(1)(c), 18(1)(d), 19, 21(1) und 25 DSGVO vor. Jetzt liegt es in der Hand der Behörden, weitere Schritte zu gehen oder X gewähren zu lassen.

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Metas neuer Musikvertrag mit UMG umfasst Threads und WhatsApp

Meta und Universal Music Group (UMG) haben heute ihre erweiterte globale, mehrjährige Vereinbarung bekannt gegeben. Diese soll die kreativen und kommerziellen Möglichkeiten für UMG-Künstler und Songwriter der Universal Music Publishing Group (UMPG) über das globale Plattformnetzwerk von Meta, einschließlich Facebook, Instagram, Messenger, Horizon, Threads und erstmals WhatsApp, weiter ausbauen. Sprich: Nutzer können Songtitel und Kurzvideos nutzen, die bei der UMG lizenziert sind. Aber auch andere Dinge sind mit drin. Im Rahmen dieser umfassenden Partnerschaft werden Meta und UMG zusammenarbeiten, um unter anderem nicht autorisierte KI-generierte Inhalte zu bekämpfen, die Künstler und Songwriter beeinträchtigen könnten.

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