Neuigkeiten aus dem Deutschen Bundesrat. Da hat man in der heutigen Plenarsitzung über den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken debattiert. Hasskriminalität sei nach Ansicht des Bundesrats ein „erhebliches Problem“ sozialer Netzwerke. So komme es verstärkt zu Angriffen auf Personen politischer Verantwortung sowie Personen, die in der Öffentlichkeit stehen. Häufiger Ausgangspunkt: soziale Netzwerke und Messengerdienste. Zur Tagesordnung gehören hier volksverhetzende, rassistische, sexistische sowie frauenfeindliche und sonstige Straftaten.
Vonseiten des Bundesrats sieht man hier das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Pflicht. Es sei ein Instrument zur effektiven Bekämpfung von Hasskriminalität. Auch sonst solle man mit Strafverfolgung gegen derartige Inhalte vorgehen. Man setzt sich daher für eine Taskforce beim Bundeskriminalamt ein und möchte Zusammenarbeit mit Polizeibehörden der Länder forcieren. Zudem sollen auch Messengerdienste, wie WhatsApp oder Telegram, verstärkt in den Blick genommen werden. Jene erlauben Gruppen mit Nutzerzahlen von teils über 10.000 Nutzern. Man unterstreicht, dass auch hier das Netzwerkdurchsetzungsgesetz greift.
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