Wir berichteten in der Vergangenheit mehrmals davon: Kunden haben seit 2021 bessere Rechte gegenüber ihren Internetprovidern. Liefern diese oft zu wenig Leistung, dann kann das monatliche Entgelt gekürzt werde, selbst Sonderkündigung könnte ein Thema sein. Wann konkret eine solche Abweichung im Festnetz vorliegt und zu einer Minderung oder einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, hat die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Allgemeinverfügung festgelegt. Das Messen ist derzeit recht umständlich über die App namens Breitbandmessung festgelegt. Da gibt es nun eine neue Version (3.7.0) für den Desktop. Sie bietet eine erweiterte Ergebnisdarstellung und hat auch Fehlerbereinigungen und Stabilitätsverbesserungen an Bord. Zu haben ist sie für Windows, macOS und Linux. Sollte man vielleicht einmal durchtesten, wenn man sich schlecht beliefert fühlt.
Erst Ende März hatte die Bundesnetzagentur neue Zahlen herausgegeben. Im Bereich der Festnetz-Internetverbindungen erzielten 85,5 % der Kunden mindestens die Hälfte der ihnen vertraglich zugesicherten Höchstgeschwindigkeit, was eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr darstellt. Zudem konnten 43,5 % der Nutzer ihre vereinbarte Maximalgeschwindigkeit vollständig erreichen oder sogar übertreffen (2021/2022: 42,3 %). Die Kundenzufriedenheit hat ebenfalls zugenommen, wobei 79,1 % der Befragten ihren Dienstleister mit den Schulnoten 1 bis 3 bewerteten. Nur 10,4 Prozent vergaben die Noten 5 oder 6 (2021/2022: 10,9 Prozent).
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