Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat laut dpa-Berichten ihre Klage gegen Rewe im Streit um die Bonus-Werbung in der Rewe-App zurückgenommen. Das teilte das Oberlandesgericht Köln mit. Hintergrund ist, dass der zuständige Senat in der Berufungsverhandlung deutlich gemacht hatte, die Rechtsauffassung des Landgerichts Köln nicht zu teilen.
Zur Erinnerung, wir hatten ja darüber berichtet: Im November 2025 hatte das Landgericht Köln der Verbraucherzentrale noch recht gegeben. Damals ging es um Werbeanzeigen in der Rewe-App, in denen Produkte mit einem Bonus-Coupon beworben wurden. Nutzer konnten sich beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonusbetrag sichern, der später eingelöst werden kann. Die Verbraucherschützer sahen die Darstellung als irreführend an, weil zwar der Bonus genannt wurde, nicht aber der eigentliche Produktpreis. Ohne diese Information sei eine fundierte Kaufentscheidung nicht möglich.
Rewe legte gegen das Urteil Berufung ein. Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln zeichnete sich nun jedoch ab, dass die Richter die Sache anders bewerten. Nach Auffassung des Senats bestand in der konkreten Werbung keine Verpflichtung, zusätzliche Preisangaben zu machen. Die Klage hätte nach Einschätzung des Gerichts keinen Erfolg gehabt. Die Verbraucherzentrale zog sie deshalb zurück.
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