2011: Ein Erfolgsjahr für den deutschen E-Commerce

2010 war ein noch von der Finanzkrise gezeichnetes Jahr. Dennoch brachen die Gewinne beim E-Commerce nicht so stark an, wie man es hätte vermuten können. Über ein Drittel der Händler sprach in Befragungen von hohen Gewinnen, ein Großteil vom Rest nannte die Einnahmen neutral. Aber nach dieser Phase leichter Zurückhaltung sprechen Experten von einem Boom beim E-Commerce im Jahr 2011. Die steigende Kaufkraft wird sich nicht zurückhalten. Am wenigsten im Internet.




Offenbar verbringen keine anderen Europäer soviel Zeit in Online Shops wie die Deutschen. Ihre Kaufbereitschaft steigt im Internet merklich und dieser Trend wird sich vermutlich verstärken. Dabei ist die Anpassungsfähigkeit des E-Commerce an die Suchvorgänge potentieller Kunden entscheidend. Besonders das Segment der heranwachsenden Jugendlichen begrüßt die Anzeigen von Adwords und Affiliate, sowie Konsumvorschläge in sozialen Netzwerken. Im Gegensatz zu Spam Mails sind die modernen Methoden des E-Commerce weniger aufdringlich, was gefällt. Aber ansprechend gestaltet muss sie sein. Darauf legen 20 Prozent wert. Die Gruppe von Surfern mittleren Alters legt eher Wert auf den Gehalt, den Nutzen der Werbung. Die Anzeigen müssen informativ, interessant und von einem Mehrwert sein. Ebenso sollen den Produkten in Online Shops noch mehr Erfahrungsberichte und Kundenbewertungen beigestellt werden. Publikationen von Institutionen wie dem Bundesversand des deutschen Versandhandels sprechen von Wachstumsraten von 12 bis 15 Prozent. Und dabei gehen Komfort und Innovationen Hand in Hand. Die Anzahl digitaler Dienstleistungen steigt stetig an. Etwa 71 Prozent aller Bestellungen sollen insgesamt via E-Commerce getätigt werden.


Und eine weitere Zutat des Siegeszugs beim E-Commerce ist eine wachsende Mobilität des Internets. Smart- und iPhones erfreuen sich wachsender Beliebtheit. So bestellen die Deutschen Güter, während sie auf den Zug warten oder im Stadtpark sitzen.


84 Prozent der Händler erwarten steil ansteigende Gewinne.

Doch vor allem Bekannten sorgt vor allem eine Neuerung für Furore: Der Online Supermarkt des zukünftigen E-Commerce. Im Grunde genommen hat man es hier mit einer Art Wettstreit zu tun, der sich darum dreht, wer zuerst Lebensmittel im Internet anbietet. Und das nicht nur von Delikatessen, sondern im größeren Stil für den Alltagsbedarf. Es sei bisher nur soviel gesagt, dass zahlreiche namenhafte Versanhandel sich im Jahr 2011 daran versuchen wollen. Darunter sind auch die Supermärkte und Discounter selbst, die sich ohnehin immer mehr in die Sozialen Netzwerke eingeklinkt haben, um neue Bindungen zum Kunden zu knüpfen. Die Frage ist nur noch, wem der große Wurf zuerst gelingt.

Was sollen die Kunden von diesen Entwicklungen halten und wo steht das Suchmaschinenmarketing in diesen aussichtsreichen Prognosen? Tja, das Suchmaschinenmarketing, SEM oder SEO, wird künftig an Kreativität zulegen müssen, da immer mehr Online Shops ihre Präsenz anmelden und bewerben. Viele von ihnen arbeiteten bereits in der Vergangenheit mit Unique Content für ihre Landing Pages. Aber dieses Wachstum trägt auch ein Problem in sich. Wenn immer mehr Shops ihren Content für die Suchmaschinen optimieren, gehen die Wettbewerbsvorteile des Einzelnen wiederum verloren. Experten sprechen davon, dass sich auch das Suchmaschinenmarketing in der künftigen Wachstumsphase weiterentwickeln muss.


Wie dies auch geschehen wird, die Individualisierung des Kunden und seiner Bedürfnisse schreitet voran. Der Einkauf im Netz wird komfortabler sein, als jemals zuvor.

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Professionelle Erfolgskontrolle im eBay-Geschäft durch chartixx

In Deutschland haben über 100.000 gewerbliche Online-Händler über Vertriebskanäle wie eBay und Amazon ein erfolgreiches Weihnachtsgeschäft erlebt. Doch wie gut war das Geschäft wirklich und wie nachhaltig wird es sein?


Die Vertriebskanäle eBay und Amazon bieten keine umfangreichen Analysen und Bezahlsysteme wie PayPal bieten nur Rohdaten zum selber auswerten. Für den Online-Händler ist es sehr schwer einen aussagekräftigen Überblick über die Geschäftsentwicklung zu erhalten.

Mit chartixx erhalten gewerbliche Online-Händler ein neues professionelles Geschäftszahlen Analyse Tool. Die aktuelle Version von chartixx ermöglicht die Analyse und gleichzeitige Gegenüberstellung aller ebay Konten.

chartixx ist die neue Geschäftsübersicht.

Mit chartixx können gewerbliche Online-Händler das nutzen, was sonst nur große Konzerne zur Verfügung steht und kontrolliert die betrieblichen Geschäftszahlen (KPI) mit einem Geschäftszahlen-Informationssystem auswerten und darstellen.


Der Online-Händler kann zwischen drei verschiedenen chartixx Varianten wählen. Mit der Version chartixx Light erfährt der Online-Händler überall und zu jeder Zeit die aktuellen Umsatzzahlen und Bewertungen. Die Version chartixx Business lässt auf einen Blick neben den Umsatzzahlen die Entwicklungen des Geschäfts über Zeitperioden und Plattformen hinweg erkennen. Alle verfügbaren Analysen gewährt die Version chartixx Premium. Anhand vielfältiger Darstellungen ist der Online-Händler jederzeit bestens über das Geschäft informiert.


Um einen bestmöglichen Eindruck von chartixx zu erhalten, kann chartixx in einem dreitägigen Probezugang mit den eigenen Daten getestet werden. Die eigenen Konten werden mit chartixx verbunden und somit die Daten der letzten 60 Tage analysiert.

chartixx ist mobil


Damit der Online-Händler alle Daten jeder Zeit griffbereit hat, kann chartixx bei allen Versionen mobil genutzt werden. Aktuell wurde chartixx auf das iPad, iPhone und iPod touch (alle Modelle) optimiert. Eine Version für Android ist in Arbeit.

chartixx ist SaaS in der Cloud

chartixx wurde technologisch als software as a Service, kurz SaaS, entwickelt. chartixx möchte die Online-Händler nicht mit einer weiteren Software mit Updates, Speicherplatz, Zusatzkosten und Administration belasten sondern Software als Dienstleistung basierend auf sicheren Internettechniken bereitstellen. Durch den Einsatz von SaaS steht chartixx immer in der aktuellsten Version zur Verfügung, wann und wo immer chartixx benötigt wird.

chartixx kennt den Markt

Der Gründer von chartixx Oliver Prothmann war viele Jahre verantwortlich für gewerbliche Online-Händler in Unternehmen wie ElectronicScout24, eBay und PayPal. In diesen mehr als 7 Jahren enger Zusammenarbeit konnte er verstehen lernen, wie die Händler denken, agieren und entscheiden. Mit chartixx möchte Oliver Prothmann den Online-Händlern ein Werkzeug für den täglichen Gebrauch an die Hand geben. chartixx soll dem Online-Händler sein Geschäft auf eBay, Amazon und Online-Shop besser verstehen lassen.

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SEO Tools für den deutschen Markt: Sistrix, Searchmetrics, SEOlytics, SEMrush, XOVI und Co

Wer heute als Suchmaschinenoptimierer – kurz tools gehören dabei auch mit in ein gutes SEO Tool Portfolio, doch noch viel wichtiger sind heute kostenpflichtige SEO Tools wie die von Sistrix, Searchmetrics, SEOlytics, SEMrush, Xovi und Co. Denn diese helfen dem SEO heute ungemein bei seiner Arbeit. Diese Tools bieten mit einer breiten Datenbasis für den deutschen Markt die Informationen, die nötig sind, damit Webseiten für die Suchmaschinen – auch bei umkämpften Begriffen – fachgerecht optimiert und mit Geschick nach vorne gebracht werden können. Nur mit kostenlosen Tools wie einfachen Backlinkcheckern und den Keyword Tools der Suchmaschinen zu arbeiten, gleicht heute mehr dem Blick in eine Glaskugel. Die Kontrolle der Sichtbarkeit von Internetseiten, die Backlinkanalyse von Webseiten, eine Rankingüberwachung der eigenen Seiten oder auch von Konkurrenzseiten, sind effektiv mit diesen einfachen Tools nämlich nicht möglich. Und dies ist genau das, was heute neben der Überwachung des ROI (Return on Investment) beim SEO wichtig ist.




SEOs auf dem deutschen Markt können sich nicht nur über einen vergleichsweise umsatz- und trafficstarken Online Markt freuen. Im Gegensatz zu unseren Nachbarn in Österreich und der Schweiz gibt es nämlich für Deutschland gleich mehrere gute und kostenpflichtige SEO Tools. Zu diesen zählen unter anderem die bekannten und von vielen SEOs geschätzten Sistrix Seo Toolbox, die Searchmetrix Seo Software und das Xovi Online Marketing Tool, welches nach eigener Aussage mehr als nur ein SEO Tool ist. Von der Hoffnung, für diese Tools einmal in den Geldbeutel greifen zu müssen und dann auf immer und ewig ohne weitere Kosten auf die Funktionen und Daten zugreifen zu können, sollten alle Webmaster und professionelle SEOs sowie ambitionierte Hobby SEOs zurücktreten. Ein Geheimnis bei diesen SEO Tools ist es nämlich, dass die Datenbestände regelmäßig aktualisiert und an die momentanen Suchergebnisseiten der Suchmaschinen angepasst werden. Denn nur so können diese SEO Tools bei der Optimierung und Analyse von Webseiten helfen. Und die ständige Analyse von Suchergebnisseiten (SERPS), aktuell gefragten Keywordkombinationen sowie Suchvolumen und Backlinkanalysen kostet auch die Anbieter der SEO Tools eine Menge Arbeit und Geld. Geld, das bei guten SEO Tools für den deutschen Markt in der Regel über periodisch zu zahlende Lizenzgebühren vom Kunden getragen werden müssen.

Wie hoch die Kosten für die Tools dabei ausfallen, hängt meist davon ab, wie viele der zahlreichen Features der Tools genutzt werden sollen. Denn die SEO Tools setzen zur Zeit auf Modularität. Dabei werden die unterschiedlichen Features und Funktionen in verschiedenen Modulen gebündelt, welche ganz nach Bedarf und Geldbeutel des jeweiligen SEO gebucht und zusammengestellt werden können. Eine Praxis, die besonders für Einsteiger in das professionelle SEO, Online Shop Betreiber und (semi-) professionelle Affiliates von Vorteil sein kann. Diese können sich nämlich so Schritt für Schritt die Pakete buchen und nutzen. Hohe und unnötige Investitionen lassen sich so gegebenenfalls vermeiden oder minimieren. Die Kosten für solche SEO Tools sollten jedoch nicht unterschätzt werden. Während das Hosting und die Domains im Allgemeinen bereits für wenige Euro pro Monat oder gar pro Jahr zu haben sind, können für gute SEO Tools pro Monat durchaus Lizenzgebühren von über 100 Euro und auch deutlich mehr anfallen.

Dafür bieten die Tools jedoch auch komfortable Funktionen wie zum Beispiel tiefergehende Analysen von Webseiten, Keyworddatenbanken, die mitunter Millionen Keywörter beinhalten und die Möglichkeiten einer umfangreichen und detaillierten Backlinkanalyse. Zudem bieten einige der Tools auch Funktionen zur SEM Analyse. So lässt sich mit einigen SEO Tools ermitteln, wer wie und wo bei ausgewählten Suchmaschinen die kostenpflichtigen Suchergebnisse (Anzeigen) nutzt beziehungsweise schaltet. Auch historische Daten können mit zu den Features der SEO Tools gehören. So lässt sich zum Beispiel nachvollziehen, wie in der Vergangenheit das Suchvolumen von Keywörtern war, eine Domain zu einem Keyword gerankt hat oder wie sich die allgemeine Sichtbarkeit einer Domain über einen bestimmten Zeitraum entwickelt hat.

Wer die SEO Tools nicht nur für die eigenen Projekte nutzen will, sondern diese auch für die Tätigkeit als SEO Dienstleister nutzen möchte, freut sich sicherlich auch über die Möglichkeit, Reports zu Domains erstellen zu können. So lassen sich die SEO Tools leicht in die Arbeit einbinden und sie können auch genutzt werden, um dem Kunden zu visualisieren, was mit der bisherigen Arbeit erreicht wurde. Etwas, was natürlich auch von Inhouse SEOs gut als Argumentationshilfe genutzt werden kann, um den Etat für die Arbeit im Unternehmen gegenüber den Chefs verteidigen zu können. Doch auch die Angebotskalkulation kann deutlich einfacher werden, wenn mit wenig Aufwand interessante Keywords, Rankingpotenziale und Konkurrenzseiten gefunden und analysiert werden können.

Der Funktionsumfang der SEO Tools von Sistrix, Searchmetrix und Xovi unterscheidet sich in einigen Punkten. Doch in anderen Punkten, die insbesondere für Einsteiger interessant sind, gibt es auch einige Überschneidungen bei den Features. Hierzu zählen unter anderem Bereiche wie zum Beispiel die Keyword Recherche, die Banklinkanalyse und teilweise auch die Möglichkeit zum Monitoring der Webseiten. Hier überschneiden sich die Tools in ihrem Funktionsumfang. Ein Bild über die Qualität der Ergebnisse der Tools sollte sich aber jeder besser selbst machen. Durch kurze Vertragslaufzeiten, günstige Probelizenzen oder Demoversionen sollte dies durchaus für Nutzer mit professionellen Ambitionen zumutbar sein.

Eines sollten insbesondere SEO Einsteiger allerdings nicht von den SEO Tools erwarten. Wunder können die Tools nicht vollbringen und es sind auch keine Gelddruckmaschinen. Die Tools unterstützen den SEO bei seiner Arbeit tatkräftig und in vielen Bereichen der Suchmaschinenoptimierung in vielerlei Hinsicht. Die Arbeit – also die On- und Offpage Optimierung, die Buchung von bezahlten Anzeigen und insbesondere das Controlling muss der immer SEO noch selber leisten. Hierzu liefern diese SEO Tools speziell auf den deutschen Markt zugeschnittene Daten und gegebenenfalls auch Optimierungstipps und -hilfen. Was der SEO aus diesen macht, hängt im Allgemeinen von seiner Erfahrung und seinen Fähigkeiten ab. Ohne SEO Tools, die solche oder ähnliche Informationen und Funktionen bereitstellen, ist das SEO heute allerdings meist nicht professionell möglich. Die Zeiten, als hierzu nämlich einfache Tools oder gar nur das Anpassen der Meta Tags der Webseiten gereicht haben, um bei den Suchmaschinen vorne mitzuspielen, sind definitiv vorbei. Die Goldgräber der ersten Tage des Online Marketings sind heute vielfach von kalkulierenden SEOs, die an das Controlling und an betriebswirtschaftliche Parameter wie den Return on Investment denken, abgelöst worden.

Affiliate Marketing im Online Marketing Mix

Um das komplexe System des Marketing-Mixes und der dazugehörende Online-Marketing-Strategie verständlicher zu machen, werden einige Grundbegriffe des Marketings definiert.

Wer heute ein Unternehmen erfolgreich führen und die Produkte zeitnah unters Volk bringen will, wird um eine ausgeklügelte Marketingstrategie nicht mehr herumkommen. Doch allein mit klassischem Marketing wird ein Unternehmen der raschen Entwicklung im Internet nicht mehr standhalten können. Daher ist ein gesunder Marketing-Mix der goldene Weg zum Erfolg und am Online-Marketing kommt heute keiner mehr vorbei, der seine Produkte und Dienstleistung erfolgreich vertreiben möchte. Daher sollte bereits bei der Budgetplanung ein großer Bereich für das Online-Marketing reserviert werden. Bei der strategischen Ausrichtung des Marketing-Mixes respektive des Online Marketing Mixes muss sich aber ein Unternehmen noch weit mehr Gedanken als über das Budget machen. Zuerst müssen einige Grundbegriffe und das Ziel des Online Marketings verstanden werden.

Für das strategische Konzept des Online-Marketing ist vor allem das Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens entscheidend. Abhängig von der jeweiligen Firmenkultur wird das Online Marketing das Business vorantreiben. Je schneller der Nachweis eines Mehrwertes für ein Unternehmen durch Online Marketing erbracht wird, desto schneller wird sich das Online Marketing weiterentwickeln.


Wie bereits erwähnt, ist heute das Online-Marketin nicht mehr aus dem Marketing Mix wegzudenken. Dies liegt einerseits daran, dass die rasante technische Entwicklung immer mehr Möglichkeiten gibt, um Online Marketing zu betreiben. Daraus schließt sich, dass Kampagnen die Menschen bereits am Morgen beim Frühstück, auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit und bis in die späten Abendstunden ständig begleiten. Angefangen bei klassischen Print-Medien bis hin zum mobilen Marketing – ganz nach de Motto: 24/7 Marketing.


Marketing-Kampagnen werden International, was Synergien und Effizienz schafft. Daher werden die Kampagnen immer schneller einsetzbar und auf dem Markt wird Transparenz geschaffen. Das Ziel der Internationalisierung liegt darin, alle Online-Marketing-Kampagnen zu bündeln.


Ein weiterer wichtiger Bestandteil im Online Marketing Mix ist auch Social Media. Social Media sollte allerdings nicht als reines Online-Marketing-Instrument gesehen werden, sondern als Kundenbindungs-Management-Tool.


Online-Marketing wird als zentrales Steuerungsinstrument von Internationalen Kampagnen verwendet. Im Gegensatz zum klassischen Marketing wird hier eine intensive Interaktion zwischen den Nutzern geschaffen, die einzigartig und vor allem messbar ist.


Durch die Nutzung des Online Marketings können Produkte viel schneller angeboten werden und die Kunden werden gezielt angesprochen.


Mit dem Online Marketing gewinnt auch immer mehr das Mobile-Marketing an Bedeutung. Das Mobile-Marketing wird dank neuen High-End-Geräten immer mehr an Bedeutung gewinn und in Zukunft ebenfalls nicht mehr aus dem Marketing Mix wegzudenken sein.


Online Marketing Mix besteht aus mehreren Teilbereichen

Damit der Online Marketing Mix effizient genutzt werden kann, sind mehrere Maßnahmen nötig. Neben Affiliate Marketing sind noch andere Maßnahmen nötig, damit die richtige Zielgruppe eines Unternehmens angesprochen wird. Diese werden hier kurz erläuter.

Affiliate Marketing

Affiliate Marketing eignet sich bestens zur Integration im online marketing Mix. Typischerweise wird dies parallel zu anderen Maßnahmen wie Suchmaschinenoptimierung oder Suchmaschinenmarketing betrieben.

Für Online-Händler gehört Affiliate Marketing eigentlich schon zum Pflichtprogramm, um möglichst viele Kunden zu erreichen. Beim Affiliate Marketing handelt es sich um eine auf Vermittlungsprovision basierender Partnerschaft im Netz. Durch die zielgenaue Platzierung von Werbemitteln wie Buttons, Textlinks oder Banner wird das Umfeld optimal erreicht. Der Online-Händler kann durch Affiliate Marketing die Webseiten von Partnern, sogenannte Affiliate, als Vertriebskanal nutzen. Damit werden seine Produkte einem bestehenden Kundenstamm angeboten. Dies verhindert, dass man selber neue Kunden suchen muss. Klickt nun ein Kunde auf das Werbemittel der Partnerseite, gelangt dieser direkt auf Seite des Online-Händlers. Auf diese Weise wird ein einfaches Vertriebsnetz aufgebaut und die Kundengewinnung wird stark vereinfacht.

Natürlich arbeiten die Partnerwebseiten nicht kostenlos. Ein Partner, der dem Zwischenhändler die Seite zur Verfügung stellt, erhält für seine vermittelnde Dienstleistung eine Provision. Dabei wird jeder Verkauf, der durch die Werbemaßnahme des Affiliates getätigt wird, nach einem Vergütungssystem vergütet. Dabei werden die Höhe der Provision und die Art der Vergütung zwischen dem Händler und dem Affiliate geregelt. Bei der Art der Vergütung unterscheidet man zwischen Pay-per-Sale, Pay-per-Click und Pay-per-Lead. Bei Pay-per-Sale erfolgt nach jedem Zahlungseingang eines Verkaufes eine Provision. Bei Pay-per-Click wird jeder Klick vom Webseitenbesucher auf die entsprechende Werbemaßnahme vergütet. Bei Pay-per-Lead erfolgt die Vergütung erst nach einem Download, einer Informationsanforderung oder einer ähnlichen Tätigkeit. Mit Trackingtechnologien wie beispielsweise Cookies können die generierten Verkäufe ermittelt werden. Neben den hervorragenden Auswertungsmöglichkeiten bietet das Affiliate Marketing eine kostengünstige und effektive Werbung.

Die einfachste Art, Partnerseiten zu finden, ist die Nutzung von großen Affiliate-Netzwerken. Diese führen mehrere Hunderttausend Publisher an. Den Advertisern stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um die Kampagnen zu steuern.

Bevor man das Affiliate Marketing in den Online Marketing Mix miteinbezieht, sollte man sich einige Grundgedanken machen. Als Merchant sollte man nicht die Option von automatischen Partnerschaften verwenden, sondern die Partnerseiten manuell auswählen. Dies ist zwar etwas umständlicher, dafür kann man die Partnerwebseiten im Vornhinein anschauen und beurteilen, ob die Partnerseite überhaupt zum Unternehmen passt. Daher sollte jeder Affiliate-Partner seriös sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass durch den Partner die richtige Zielgruppe angesprochen wird. Ansonsten wird das Unternehmen keinen Erfolg mit Affiliate Marketing erzielen. Bei dem Abrechnungsmodell ist unbedingt darauf zu achten, dass es transparent ist und man stets den Überblick behält.

Das klassische Online Marketing

Unter dem klassischen Marketing wird meistens das Display Marketing verstanden. Hier sind vor allem die Schaltung von Pop-ups, LayerAds, Werbebanner, Buttons und Text- oder Bildflächen auf Webseiten gemeint. Diese weisen auf Produkte und Dienstleistungen hin. Die Umsetzung des Display Marketings ist sehr einfache. Die Werbeflächen können auf Webseiten gemietet werden. Um die Zielgruppe optimal zu erreichen, bucht man die Werbeplätze auf den entsprechenden Branchenportalen.

Suchmaschinenmarketing

Damit Unternehmen mit einem Produkt oder einer Dienstleistung erfolgreich sind, müssen sie präsent sein. Doch wie erreicht man, dass man über Suchmaschinen Aufmerksamkeit erregt? Hier muss das Unternehmen mit der Dienstleistung oder dem Produkt an prominenter Stelle bei einer Suchmaschine stehen. Hier eignet sich vor allem das bezahlte Schalten von Suchwortanzeigen bei Suchmaschinen. Diese Suchwortanzeigen werden mit gewissen Keywords, die über tools ermittelt werden, versehen. Sucht ein User nach diesen Keywords über Suchmaschinen werden auf der Startseite auf gewissen Werbeplätzen die Suchwortanzeigen geschalten. Somit ergibt sich die Möglichkeit, dass Suchwortanzeige der Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen bei Suchmaschinen zu vorderst erscheinen und der User über die Anzeige auf die Unternehmenswebseite oder den Online-Shop gelangt.

Suchmaschinenoptimierung

Wer eine Webseite betreibt, verfolgt das Ziel, das diese über Suchmaschinen gefunden werden. Da die meisten User aber nur die ersten zehn Suchergebnisse wahrnehmen, muss die Webseite bei Suchmaschinen zu vorderst positioniert werden. Dies erreicht man mit einem Domainnamen, der kurz, prägnant und einfach zu merken ist. Eine weitere effiziente Methode ist das verwenden von Keywords. Keywords sind Schlüssel oder Suchwörter, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Webseite und den Suchbegriffen in den Suchmaschinen in Verbindung gebracht werden. Dies verlangt, dass diese Keywörter mit einer gewissen Häufigkeit im Text auf der Webseite vorkommen. Doch die Häufigkeit der Keywords darf nicht zu hoch sein, da die Suchmaschine die Wörter als Spam wertet und somit die Webseite nicht in einer Suchmaschine gelistet wird. Die ideale Keyworddichte liegt zwischen drei und vier Prozent. Die Keywords und die Suchhäufigkeit lassen sich anhand von Tools generieren.

Mit der immer größeren Bedeutung des Web 2.0 wird es in Zukunft immer wichtiger, dass Unternehmen Ihre Präsenz auf verschiedenen Social-Media-Netzwerken wie Facebook oder Twitter und auf Blogs vertiefen. Schaut man sich nur Facebook mit über 500 Millionen Nutzer an. Nirgends erreicht man auf einmal eine größere Zielgruppe. Das soziale Netzwerk erlaubt es auch, gezielt Werbung für Produkte oder Dienstleistungen zu machen. Die Zielgruppe kann hier sehr gut definiert werden. Aber viel wichtiger als die Werbebanner auf Social Network ist die Ehrlichkeit, die Authentizität und die persönliche Information eines Unternehmens. Denn nur wer ein gutes Image hat, mit spannenden Geschichten rundum das Unternehmen glänzt und mit nützlichen Angeboten dient, kommt weiter und kann auf ein sich schnell verbreitendes virales Marketing hoffen.

Um erfolgreich Online Marketing zu betreiben, müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden und je nach Unternehmenstätigkeit ein individueller Online Marketing Mix erstellt werden.

JMStV: Was hätte im E-Commerce 2011 beachtet werden müssen

Die angekündigte Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zum 01.01.2011 hat für viel Aufregung und Verwirrung gesorgt. Vielen Inhabern von Online-Shops oder Betreibern von Internetportalen ist nicht klar, ob sie von den Neuregelungen des JMStV betroffen sind oder nicht. Nachstehende Erläuterungen sollen mehr Transparenz in das Gesetz und seine geplanten Änderungen bringen.

Die wesentlichen Inhalte des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, kurz JMStV genannt, richtet sich an alle Internetplattformen in Deutschland. In diesem Vertrag werden sämtlichen Medienanbietern spezielle Pflichten auferlegt, denn der Vertrag verlangt den einheitlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allen Angeboten elektronischer Kommunikations- und Informationsmedien (Fernsehen, Radio, Kino, Games und Internetdienste), die eine Beeinträchtigung oder Gefährdung ihrer Erziehung und Entwicklung bedeuten können. Außerdem gilt es, auch vor eben solchen Angeboten zu schützen, die sowohl die Menschenwürde als auch andere geschütze Rechtsgüter verletzen können. Bei dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag handelt es sich um ein verbindliches Gesetz, wenn gleich es sich dabei im eigentlichen Sinne um eine Vereinbarung der Bundesländer handelt. Ab dem 1. Januar 2011 müssen sich alle Medienanbieter mit dem geänderten JMStV befassen. Wirklich viele Neuerungen sieht das neue Gesetz allerdings nicht vor.

Die wesentliche Änderung des JMStV geschieht durch eine vollständige Neufassung des § 5 des JMStV. Der Gesetzgeber möchte – wie bei Computerspielen und Filmen – ein System der Alterskennzeichnung für Internetinhalte etablieren. Ein weiteres Ziel ist die Einführung effektiver Jugendschutzprogramme.


Ab dem 01.01.2011 haben die Anbieter zwei Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche vor beeinträchtigenden Inhalten zu schützen. Eine Möglichkeit ist, dass Inhalte wie Forumsbeiträge, Videos, Fotos oder Texte ähnlich wie bei der FSK für Filme in entsprechende Altersstufen eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet werden. Eine zweite Möglichkeit wäre, den Zugang einzuschränken oder nur zu festgelegten Zeiten zugänglich zu machen.

Was machte eine Novellierung des JMStV überhaupt notwendig?

Es gibt zwei wesentliche Gründe, die eine Überarbeitung des JMStV erforderlich machte. Einerseits gab dazu eine Protokollerklärung aller Länder aus dem Jahre 2002 zur Evaluierung des JMStV Anlass. Sie war Grundlage für einen Evaluierungsbericht des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung (Universität Hamburg). Andererseits haben die Amokläufe von Winnenden und Wendlingen eine erneute bundesweite Diskussion über den Schutz der Jugendlichen vor entsprechenden Medienangeboten ausgelöst. Man geht auf Basis dieses Evaluierungsberichtes davon aus, dass eine Erneuerung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages eine Stärkung und Weiterentwicklung der kontrollierten Selbstregulierung darstellt. Trägermedien unterliegen dem Regelungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sowie des Jugendschutzgesetzes. Eine Vereinheitlichung der Regelungsansätze dient der Sicherung sich weiterentwickelnder Medienkonvergenz. Weiterhin werden in der Novellierung des JMStV neue Chancen für konkrete gesetzliche Vorgaben gesehen, die insbesondere neue Signale im Bereich der Entwicklung/Verbreitung zahlreicher Jugendschutzprogramme setzen wird. Diese neu geschaffenen Instrumente sollen den Eltern und anderen Personen mit Erziehungsverantwortung effektive Instrumente an die Hand geben, um die ihnen anvertrauten Kinder vor den vielfältigen Gefahren im Internet zu schützen.

Was bedeuten diese Änderungen für Websiten-Betreiber?

Für die meisten Websiten-Inhaber ändert sich nichts oder nicht viel. Natürlich sollten sich alle Betroffenen über die Änderungen genau informieren und prüfen, inwieweit sie vielleicht doch aktiv werden müssen. Die wesentlichste Änderung, nämlich die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung für Inhalte im WordWideWeb, betrifft nur Online-Händler, die entwicklungsbeineinträchtigen oder jugendgefährdende Inhalte auf Ihren Webseiten oder Portalen präsentieren (beispielsweise Pornographie oder gewaltverherrlichende Inhalte). Diese Händler müssen fortan im Impressum einen Jugenschutzbeauftragten benennen. Allerdings sind gerade Webseiten-Betreiber mit pornografischen Inhalten schon vor der geplanten Änderung dazu verpflichtet, entsprechende Systeme zur Altersverifikation einzusetzen. Die Regelungen zur Alterskennzeichnung entsprechender Inhalte sehen wie folgt aus:

  • Alterstufe 1: ab 6 Jahren
  • Altersstufe 2: ab 12 Jahren
  • Altersstufe 3: ab 16 Jahren
  • Alterstufe 4: ab 18 Jahren

Die Alterstufe 0 wie bei Filmen bis zum Alter von 6 Jahren ist nicht vorgesehen. Ein Problem hinsichtlich der Umsetzung dieser Alterstufen ist darin zu sehen, dass aus dem JMStV nicht abzuleiten ist, welcher Inhalt welcher Alterstufe zuzuordnen ist. Außerdem ist die Kennzeichnung nicht ausdrücklich und zwingend vorgeschrieben. Außerdem wurden die jugendmedienschutzrechlichen Verpflichtungen der Anbieter durch die Novellierung des Jugendmedien-Staatsvertrages in keinster Weise erweitert. Damit bleibt festzuhalten, dass es für Online-Händler gewerblicher Internetpräsenzen wie allgemeine Onlineshops und andere Webseiten nur um eine freiwillige Kennzeichnung handelt. Eine Kennzeichnungspflicht ihrer Shops in jugendschutzrechtlicher Hinsicht besteht nach wie vor nicht.

Welche beeinträchtigenden Angebote im Sinne von § 5 Abs. 1 JMStV stehen im Fokus?

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (vgl. § 1 Abs. 1 SGB VIII) ist unter anderem festgeschrieben, dass jeder junge Mensch ein Anrecht darauf hat, im Sinne einer positiven Entwicklung gefördert zu werden. Der Staat verpflichtet sich also, dass sich Minderjährige im Laufe ihrer Erziehung zu verantwortungsbewussten und selbstbestimmten Menschen entwickeln können. Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftfähigkeit der jungen Menschen soll durch das Recht auf Erziehung weiter gestärkt und durch die Neuerung noch mehr in den Vordergrund gerückt werden.

Beeinträchtigungen sind durch Reizüberflutung und sonstige starke Belastungen zu befürchten – vor allem dann, wenn dadurch Realität und Fiktion miteinander verschmelzen und von den Jugendlichen nicht mehr auseinander gehalten werden können. Ein Beispiel hierfür ist die Darstellung von Frauen auf Internetseiten mit pornografischen Inhalten. Hier wird den Jugendlichen eine ständige Verfügbarkeit der Frau zur Befriedigung des Mannes suggeriert, die ein falsches Rollenverständnis bei gefährdeten Jugendlichen nach sich ziehen könnte. Umgekehrt könnte aber auch bei jungen Männern der Eindruck entstehen, dass sie nur richtige Kerle sind (oder werden), wenn sie „immer können“.

Welche Fragen ergeben sich mit den Neuregelungen für Webseiten-Inhaber?

Von der freiwilligen Kennzeichnungspflicht sind nur Online-Händler betroffen, deren Internetpräsenz Inhalte offferieren, die nur für User ab 12 Jahren geeignet und nicht von Inhalten für jüngere Nutzer getrennt gehalten sind. Oder es werden entwicklungsbeeinträchtigen Inhalte gezeigt, die nur für Nutzer ab 16 Jahren zulässig sind. Alle Händler, für die diese Bedingungen zutreffen, müssen keinesfalls ihre Angebote kennzeichnen. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, welchen Mehrwert diese Regelung hat, da die Händler solcher Angebote wie bereits erwähnt sowieso dazu verpflichtet sind, Shops oder Portale mit pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten nur Erwachsenen zugänglich zu machen – und zwar mittels Altersverifikationssystem. Maßnahmen, die bei Zutreffen einer dieser Ausnahmen getroffen werden müssen, sind:

  • Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
  • Vorschalten technischer oder anderer Mittel, also das Programmieren eines Jugendschutzprogrammes

Die bisherigen Mittel hatten nach bisheriger Rechtslage keine nachgewiesene Wirkung und waren zu dem sehr umständlich. Die Kennzeichnung von Angeboten durch eine entsprechende Altersstufe ist sicherlich effektiver und passt besser zum Internet als die Abfrage von Personalausweisnummer oder Zeitbeschränkungen.

Wie wird diese Kennzeichnung praktisch umgesetzt und aktiviert und was passiert, wenn eine Seite nicht klassifiziert ist?

Ausgelesen wird die Klassifizierung nur von entsprechenden Jugenschutzprogrammen, die beispielsweise Eltern auf dem PC ihrer Kinder installiert haben. Die Filterung kann von den Eltern ganz individuell eingestellt werden. So können sie zum Beispiel festlegen, dass generell nur Inhalte mit Kennzeichnung auf dem Bildschirm erscheinen. Wurde eine Website nicht klassifiziert, kann sie nur dann nicht angezeigt werden, wenn entweder

  • ein aktives Jugenschutzprogramm am Computer des Nutzers eingerichtet wurde, das vom User entsprechend konfiguriert wird, oder
  • das Jugenschutzprogramm optional so konfiguriert wird, dass gekennzeichnete Seiten generell nicht angezeigt werden.

Das gilt auch für Schulfilter, die aber an den meisten Schulen heute schon installiert sind. Höchstens in der Konfiguration selbst gibt es von Schule zu Schule Unterschiede. Jugendschutzprogramme sollten aber noch viel weitreichender sein. So können Seiten manuell freigegeben oder einzelne Homepages bei Bedarf gesperrt werden. Die Alterskennzeichnung soll den Filterprogrammen helfen, leichter Entscheidungen zu treffen. Zudem soll mit ihr die Qualität der Filterungen effizienter werden.

Muss der Betreiber selbst feststellen, in welche Alterkennzeichnungsstufe sein Angebot gehört?

Schon nach derzeitiger Rechtslage muss der Anbieter selbst einschätzen und entscheiden, ab welcher Altersstufe sein Angebot freigegeben werden kann. Jeder Anbieter ist für Inhalte, die er verbreitet – ganz gleich ob online oder offline – selbst verantwortlich. Allerdings ist es nicht immer ganz einfach, die richtige Altersstufe für seine Angebote zu finden. Vor allem bei Inhalten, bei denen es um Erotik oder Gewaltverherrlichung geht, kann es schwierig werden. Auf der sicheren Seite bewegt sich der Anbieter, wenn er sich fachkundig beraten lässt. Der Jugendschutzbeauftragte, der von bestimmten Anbietern bereits nach aktuellem Recht benannt werden muss, kann zusätzlich bei allen jugendschutzrechtlichen Fragen zum eigenen Angebot konsultiert werden.

Zudem sollen ab 2011 Klassifizierungssysteme eingeführt werden, die dabei helfen, Inhalte richtig bewerten zu können. Für das FSM-Altersklassifizierungssystem müssen private Anwender im Übrigen keine Nutzungsgebühren entrichten. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Blogger und Betreiber privater Website sowie auch Nichtmitglieder der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM). Ganz ohne Gebühren wird es für kommerzielle Anbieter nicht gehen. Es soll aber sichergestellt werden, dass die Nutzung wirtschaftlich zu vertreten ist. Zudem ist der FSM ein gemeinnütziger Verein. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus den Nutzungsgebühren nur der Refinanzierung des Aufwands dienen dürfen.

Wie werden Webseiten gekennzeichnet, die aus viele Seiten bestehen und was ist zu tun, wenn sich Inhalte ändern?


Fest steht, dass nicht jede Seite einzeln bewertet muss, dies aber durchaus möglich ist. Die Entscheidung liegt hier beim Betreiber der Homepage. Gibt es Unterseiten, die gekennzeichnet werden müssen, kann der Anbieter entweder nur diese eine Seite kennzeichnen oder auch die ganze Website. Neuklassifizierungen sind bei Änderungen nur durchzuführen, wenn die Änderungen jugendmedienschutzrechtlich von Beduetung sind.

Wie sieht es mit der Überwachung und Klassifizierung von user generated content aus?

Sicherlich kann man diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht, da Plattformanbieter (zum Beispiel mit web2.0-Angeboten) nicht für Inhalte Dritter haften, solange ihnen keine Kenntnis über zu klassifizierende Inhalte vorliegt. Plattformanbieter sind also jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange es sich um ihnen unbekannten Inhalt Dritter handelt (wie beispielsweise Kommentare oder Foreneinträge). Selbst eine Überwachung ist nicht verpflichtend. Die Kennzeichnung einer solchen Plattform, die ausschließlich mit user generated content gefüllt ist, ist aber durchaus realisierbar. Besteht beispielsweise eine Meldemöglichkeit von Inhalten, die für die klassifizierte Altersstufe nicht geeignet sind, ist der Betreiber dieser Plattform erst zur Kennzeichnung einer etwa höheren Altersstufe verpflichtet, wenn ein User von diesem sogenannten Notice-and-Takedown-Verfahren Gebrauch macht. Erst darauf muss dann der Betreiber reagieren; entweder mit der Löschung des entsprechenden Inhaltes oder durch eine Höherstufung der Alterklasse für das Gesamtangebot. Angemerkt werden sollte an dieser Stelle, dass Hostern oder Plattformanbietern aufgrund europarechtlicher Festlegung bereits heute schon Verantwortung für Inhalte Dritter ab Bekanntwerden obliegt, ganz unabhängig vom Jugendmedienschutz.

Unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wird der Kennzeichnungsstandard für Jugendschutzprogramme diskutiert und erarbeitet. Unterschiedliche Institutionen arbeiten hier eng zusammen. Neben den obersten Landesjugendbehörden gehören das ZDF, die zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten unter der ARD sowie das Deutschlandradio. Die Jugendschutzprogramme können durch diese anerkannten Selbstkontroll-Einrichtungen oder direkt durch die KJM Anerkennung finden. Wichtigstes und gesetzlich festgelegtes Kriterium ist der Stand der Technik. Das bedeutet, dass die Anerkennung des Programmes an ein verobjektivierbares Merkmal geknüpft wird und die Leistungsfähigkeit des Jugendschutzprogrammes widerspiegeln muss. In der bestehenden Fassung des JMStV werden keine näheren Merkmale für die Anerkennung benannt. Das ist mit ein Grund dafür, warum bisher (also seit Bestehen des JMStV) kein einziges Jugendschutzprogramm anerkannt wurde. Somit wird mit dem neuen Gesetz ein Fortschritt erzielt, da ein transparentes, pragmatisches Kriterium eingeführt werden soll, um die Bewertung von Jugendschutzprogrammen effektiver ausgestalten zu können. Natürlich wird damit auch ein ganz bestimmtes Ziel verfolgt:

Je mehr Inhalte zum Zeitpunkt der Anerkennung eines Jugenschutzprogrammes gekennzeichnet sind, umso mehr Inhalte können aufgrund dessen altersklassifiziert und entsprechend ausgelesen werden.

Nur wenn die Altersstufe absichtlich, also vorwerfbar falsch gewählt wurde, kann Eventuell ein Bußgeld erhoben werden. Ob ein Bußgeld verhängt wird entscheidet die jeweilige Landesmedienanstalt in ihrer Funktion als zuständige Aufsichtsbehörde. Dabei werden die Umstände jedes Einzelfalls genau untersucht und bei einer Eventuellen Bußgelderhebung berücksichtigt. Wurde das Klassifizierungssystem eines Anbieters von einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung überprüft und für gut befunden, ist hingegen kein Bußgeld zu befürchten.

Die Gefahr einer Abmahnung besteht immer dann, wenn sich Marktteilnehmer nicht an geltende Gesetze halten. Mit dem neuen JMStV hat das nichts zu tun. In den meisten Fällen sind Abmahnungen jedoch eher unwahrscheinlich, da die Anbieter gar keine Inhalte anbieten, die aus jugenschutzrelevanten Gründen problematisch sind.

Wie erfolgt die technische Umsetzung der Alterskennzeichnung?

Der gemeinsame Standard wurde von den beteiligten Institutionen diskutiert und abgestimmt. Der entsprechende Entwurf der Technikbeschreibung für diesen Standard kann beim Online-Management Kontor nachgelesen werden. Es ist vorgesehen, dass das Altersklassifzierungssystem der FSM diese technische Kennzeichung automatisch umsetzen wird. Ob zusätzlich auch noch eine optische Kennzeichnung vorgenommen werden muss, wird derzeit noch geprüft.

Zunächst entscheiden die Eltern, ob sie eine Installation von Jugenschutzprogrammen inklusive nutzerautonomer Filter auf den Computern ihrer Kinder installieren möchten. Alle Inhalte, die mit einer höheren als der ausgewählten Altersstufe gekennzeichnet sind, werden nicht dargestellt. Mit solchen Programme ist es jedoch auch möglich, spezielle Seiten für eine individuelle Freischaltung auszuwählen. Geben die Eltern ihr Einverständnis, wird die Altersstufe des bestimmten Anbieters übergangen. Mit dieser Möglichkeit bleibt das grundrechtlich geschützte Erziehungsprivileg der Eltern gewahrt. Dadurch, dass Jugenschutzprogramme weder staatlich verwaltet noch zentral gesteuert werden, kann die Alterskennzeichnung in keinerlei Zusammenhang mit Zensur oder dergleichen gesehen werden. Allein entscheidungsbefugt sind die Eltern. Doch ein Jugendschutzprogramm muss mehr können, als nur gekennzeichnete Seiten zu erkennen. Es muss über die Fähigkeit verfügen, auch unbekannte Seiten einstufen zu können. Das geschieht mit Hilfe sogenannter Black- und Whitelists. Das ist besonders für Seiten aus dem Ausland wichtig, da diese im Allgemeinen nicht wie in Deutschland vorgegeben nach Alter gekennzeichnet werden müssen.

FAZIT:

Für Online-Händler, deren Angebote weder entwicklungsbeeinträchtigende oder kinder- und jugendgefährdende Inhalte wie zum Beispiel Gewaltverherrlichung oder Pornografie enthalten, können die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages im Großen und Ganzen ignorierend. Andernfalls muss im Impressum ein Jugendschutzbeauftragter benannt werden. Das ist letztendlich die einzige Neuerung, die zum Schutz der Jugendlichen – neben der schon geltenden Verpflichtung zur Nutzung eines Altersverifikationssystems – mit Beginn 2011 greifen soll.

Festzuhalten gilt, dass für die Mikromedien der Aufwand zur Pflichterfüllung im Hinblick auf die Zugangsbeschränkungen aus dem neuen § 5 Abs. 1 JMStV unverhältnismäßig hoch ist. Es ist fraglich, wann die Aufsichtsbehörden umsetzbare Instrumente entwickeln, damit auch die kleinen Websitenbetreiber in der Lage sind, ihre Homepage richtig einzustufen und so der Kennzeichnungspflicht verantwortungsvoll nachkommen können. Und dann besteht immer noch das Problem, dass diese Verpflichtung nur für deutsche Websites gilt. Ein Großteil – nämlich alle anderen Inhalte, die oftmals jugendschutzrechtlich problematisch sind – bleibt hier von unberührt. Und was ist mit den Handys, über die Kinder und Jugendliche Zugang zum Internet finden? Dieser Zugangsweg zum Internet und damit auch zu jugendgefährdenen Seiten wird bei der Neufassung des JMStV überhaupt nicht behandelt. Letztendlich muss man sich fragen, ob die Verschärfung des Jugendschutzes mit diesen Mitteln überhaupt dazu führen wird, unsere Kinder und Jugendlichen vor gefährdenden Internetseiten zu schützen. Schon heute reagieren die Anbieter oftmals durch einen Serverwechsel auf derartige Beschneidungen. Durch das Hosting auf einem ausländischen Server entziehen sich die Betreiber entsprechender Seiten auf ganz einfache Art und Weise dem Zugriff deutscher Behörden.

Deshalb ist es generell fraglich, ob die Novellierung des JMStV das Ziel eines besseren Jugendschutzes in dieser Form überhaupt erzielen kann. Zumal auch Jugendliche immer wieder Wege finden, Zugang zu vermeintlich „Verbotenem“ zu erlangen.

ACHTUNG: Da der Landtag Nordrhein-Westfalens dem JMStV-2011 nicht zugestimmt hat, ist dieser nicht zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Schleswig-Holstein hat nach Bekanntwerden der Pläne Nordrhein-Westfalens keine Abstimmung durchgeführt. Somit lagen bis zum 31. Dezember 2010 nicht alle Ratifikationsurkunden vor, aufgrund dessen der 14. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag gegenstandslos wurde (Art. 4 Abs. 2, 14. RÄStV). Der JMStV gilt aber in seiner jetzigen Fassung unbefristet weiter.

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