Meta droht weiterer Ärger in der Europäischen Union (EU). So hatte die EU-Kommission geprüft, ob die Ausgestaltung von Facebook und Instagram gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Inzwischen liegen die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung vor. Und die besagen, dass beide Plattformen gegen den DSA verstoßen. So setzen die sozialen Netzwerke potenziell süchtig machende Designs ein.
Pikant: Gerade Instagram wirbt immer wieder offensiv damit, wie gut man angeblich z. B. Teenager vor Gefahren schütze. Doch die EU-Kommission urteilt, dass Meta die Gefahren der süchtig machenden Designs nicht ausreichend abgewogen habe. Das betreffe besonders Minderjährige und auch vulnerable Erwachsene. Die Plattformen Facebook und Instagram setzen Funktionen wie hochpersonalisierte Empfehlungen, Autoplay von Videos und unendliches Scrollen ein, um User mit immer neuen Inhalten möglichst lange auf ihren Plattformen zu halten.
Zusammengenommen tragen die Features laut der EU-Kommission dazu bei, das Gehirn in einen „Autopiloten-Modus“ zu schicken, was gesundheitsschädliche oder zwanghafte Nutzung fördert. Meta habe dabei verfügbare Informationen dazu ignoriert, wie Jugendliche die Plattformen z. B. nachts nutzen oder wie die Optimierungen unterschiedlicher Formate, etwa der Reels und Stories, gefährliche Nutzungsgewohnheiten stärken. Von Meta ergriffene Gegenmaßnahmen bewertet die EU-Kommission als weitgehend wirkungslos.
Beispielsweise sei es für Jugendliche ein Leichtes, vorhandene Tools zur Verwaltung der Bildschirmzeiten zu ignorieren. Die durch Meta angebotenen Eltern-Tools seien zudem nur dann wirksam, wenn die Erziehungsberechtigten über ausreichend technische Kompetenz sowie die Zeit und den Willen verfügen, sich einzuarbeiten. Dies könne man nicht als Normalfall voraussetzen, was die Risiken vergrößere. Auch das Safety Centre von Meta bewertet man als wenig wirksam, um die vorhandenen Risiken zu reduzieren.
Facebook und Instagram: Meta muss vermutlich in der EU nachbessern
Letzten Endes ist die EU-Kommission anhand der vorläufigen Ergebnisse der Ansicht, dass Meta beim Design von Facebook bzw. Instagram nachbessern müsse. Dies könne etwa geschehen, indem Autoplay und endloses Scrollen als Standard deaktiviert werden. Zudem wäre die Einführung effektiver Unterbrechungen der Bildschirmzeit sinnvoll. Auch Anpassungen des Empfehlungssystems hält man für notwendig. Gleichzeitig betont die Kommission, dass dies nur die vorläufigen Ergebnisse seien. Das finale Urteil steht noch aus.
Meta hat nun die Möglichkeit, Stellung zu den vorläufigen Ergebnissen zu beziehen, die Dokumente zu prüfen und sich zu verteidigen. Parallel wird die EU-Kommission sich schon einmal mit dem European Board for Digital Services absprechen. Sollte die Kommission am Ende bei ihrem Urteil bleiben, drohen Meta empfindliche Strafen von bis zu 6 % der weltweiten Jahresumsätze.
Die Untersuchung der EU-Kommission läuft bereits seit Mai 2024. Vermutlich wird Meta sich nun die Ergebnisse ansehen und versuchen, jegliche Schuld von sich zu weisen.
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