Verbraucherschützer kritisieren Beitragssatzstabilisierungsgesetz wegen Aushöhlung des Sonderkündigungsrechts

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Die Bundesregierung plant eine umfassende Gesundheitsreform. Die wird immer noch kontrovers diskutiert, denn im Grunde wirft jede Seite der Politik vor, unverhältnismäßig belastet zu werden. Zudem wollen die Oppositionsparteien klagen, da es kurzfristig hunderte von Änderungen gegeben hat und die Abstimmung daher eigentlich aus ihrer Sicht verschoben werden müsste. Doch auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußert sich und ist speziell vom Beitragssatzstabilisierungsgesetz so gar nicht angetan.

So erklärt die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, dass das neue Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Grunde das Sonderkündigungsrecht der Menschen aushöhle. Das ist besonders prekär, da die Kassenpatienten sowieso mit Leistungskürzungen bei höheren Kosten konfrontiert werden. Der Knackpunkt des Gesetzes ist aber: Anders als bisher sollen Krankenkassen nicht mehr in der Pflicht sein, ihre Versicherten über steigende Zusatzbeitragssätze vorab zu informieren.

Stattdessen sollen die Kassen die Beiträge ohne klare Informationspflicht erhöhen können. Das ist für die Versicherten natürlich ein erheblicher Nachteil, da sie nicht mehr so einfach die Chance haben, rechtzeitig zu reagieren und von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, um eventuell zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Stattdessen müssten sie selbst stets zu Beitragserhöhungen auf dem Laufenden bleiben – und wer macht das schon, wenn man ehrlich ist.

Somit fordert der vzbv, dass die Bundesregierung nachbessert. Ob das allerdings noch geschehen wird, darf man wohl eher mit einem Fragezeichen versehen.

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