Nachdem die E-Auto-Prämie von bis zu 6000 Euro vor einiger Zeit erfolgreich die Zustimmung des Bundestags passierte, hatte neulich Tagen auch der Bundesrat grünes Licht gegeben und den Weg zum Start geebnet. Die Prämie gilt rückwirkend zum Jahresbeginn und mit sozialer Staffelung ist beim Kauf eine Prämie zwischen 1.500 und 6.000 Euro möglich. Wer ein rein elektrisches E-Auto im Visier hat, der ist ab 3.000 Euro Prämie dabei, vorausgesetzt die Bedingungen zum Einkommen sind erfüllt.
Wer ab heute bei der Förderzentrale Deutschland (FZD) einen Antrag stellen möchte, sollte jetzt die nötigen Unterlagen zusammensuchen. Ohne ein BundID-Konto geht nichts. Wichtig dabei ist das Vertrauensniveau. Eine einfache Registrierung per Benutzername und Passwort reicht nicht aus, da die Identifizierung zu unsicher ist. Erforderlich ist ein Konto mit der Option Online-Ausweis für das Niveau hoch oder ein ELSTER-Zertifikat für das Niveau substantiell. Wer das noch nicht erledigt hat, sollte sich zeitnah darum kümmern.
Zusätzlich müssen die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen vorliegen, die zum Haushaltseinkommen beitragen. Diese Bescheide dürfen höchstens drei Jahre alt sein. Das BAFA prüft hierbei Namen, Steuer-ID, das Datum, das Steuerjahr sowie das zu versteuernde Einkommen. Auch Angaben zu Kindern unter 18 Jahren sind relevant. Falls keine Steuererklärung vorliegt, lässt sich diese für vergangene Jahre noch nachreichen. Private Details wie die Konfession oder Gesundheitsdaten gehören nicht in die Hände der Behörde. Solche Stellen sollten auf Kopien der Bescheide geschwärzt werden, bevor der Upload erfolgt.
Für Familien gilt: Tauchen die Kinder bereits im Steuerbescheid auf, sind keine weiteren Belege nötig. Falls nicht, helfen die Kindergeldbescheinigung, der Kindergeldbescheid oder eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt weiter. Wer ein Elektrofahrzeug mit Range Extender oder einen Plug-In-Hybriden mit mehr als 60g pro km CO2-Ausstoß besitzt, braucht zudem die EU-Konformitätsbescheinigung, auch als CoC-Dokument bekannt. Dieses Papier gibt es beim Händler, dem Leasinggeber oder direkt beim Hersteller. Ohne diese Vorbereitungen stockt der Antragsprozess später unnötig, warnt man vor.
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