Amazon steht heute vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht, weil sich fast 220.000 Kunden der Verbraucherzentrale Sachsen angeschlossen haben. Na klar, ihr wisst es – es geht um die Anfang 2024 eingeführte Werbung im Streamingdienst. Wer die Clips vermeiden will, muss monatlich 2,99 Euro zusätzlich bezahlen. Die Verbraucherschützer halten dieses Vorgehen für rechtswidrig, da Amazon die Konditionen laufender Verträge einseitig zum Nachteil der Nutzer geändert hat. Ein erstes Urteil des Landgerichts München I gab den Kritikern bereits recht, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Während es im ersten Prozess um ein reines Verbot der Praxis ging, zielt die jetzige Verbandsklage auf handfeste Entschädigungen ab. Sollte das Gericht gegen den Versandriesen entscheiden, könnten betroffene Nutzer die gezahlten Zusatzbeiträge zurückverlangen. Amazon selbst sieht sich im Recht und verweist darauf, die Kunden rechtzeitig informiert zu haben. Dass heute ein Urteil fällt, ist sicherlich auszuschließen, man startet erst einmal mit der mündlichen Verhandlung. Mal schauen, was da noch passiert. In den USA hat man die Abos ja bereits umgebaut.
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