
Euch müssen wir das vermutlich nicht erzählen: Seit Juli dieses Jahres gibt es neue Regelungen im Umgang mit Elektroschrott – vor allem in Bezug auf dessen Entsorgung. Wie das Verbrauchermagazin „SUPER.MARKT“ des rbb anhand von Stichproben ermitteln konnte, sind die neu geltenden Regelungen aber anscheinend nicht nur vielen Verbrauchern weiterhin unbekannt, auch viele Mitarbeiter von betroffenen Märkten wussten bei den Stichproben nicht Bescheid.
Dabei ist es gar nicht so schwierig:
- Angenommen werden müssen vom Handel Alt-Elektrogeräte mit maximal 25 Zentimeter Kantenlänge.
- Größere Geräte dürfen nur im Tausch gegen ein neues, vergleichbares Gerät zurückgegeben werden.
- Man darf maximal drei Produkte pro Einkauf abgeben und der Laden muss mindestens 800 Quadratmeter groß sein.
Viktor Miruchna von der Deutschen Umwelthilfe brachte die Idee vor, dass es nicht nur ein Logo geben müsste, das Verbrauchern klar darstellt, dass und was zurückgenommen wird, sondern das Logo sollte für Rücknahmestellen auch verpflichtend werden.
Vielleicht schaut ihr bei euch daheim selbst mal nach, ob nicht doch noch irgendwo entsprechender Schrott lagert und teilt diesen Artikel einfach mal im Bekanntenkreis.
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